Damit Sie rechtzeitig wissen, an wen Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus vermieten
Ob online oder auf Papier: Der Haus & Grund Mieter-Solvenzcheck kann Vermietern viel Geld sparen
Zahlungsunfähige - oder zahlungsunwillige - Mieter können zur Existenzbedrohung für private Vermieter werden. Mit dem Mieter-Solvenzcheck bietet Haus & Grund Rheinland-Pfalz einen wirksamen Schutz zur Vorbeugung. Motto: Erst beim Profi prüfen lassen, dann die Wohnung vermieten. Das geht weiterhin wie gewohnt über den Landesverband sowie die in ihm organisierten Ortsvereine - und zusätzlich jetzt auch online.
Neben dem Einsatz eines Haus & Grund Mietvertrags sollte eine Bonitätsprüfung bei Neuvermietung zum Standard gehören. Bei vielen Bonitäts-Anfragen, die Haus & Grund für seine Mitglieder durchführt, kommen Negativmerkmale zum Vorschein. Häufig stellt sich so heraus, dass der gut gekleidete und scheinbar sympathische Mietinteressent bereits mehrere gerichtliche Beitreibungsverfahren hatte – manche wurden womöglich mangels Erfolgsaussichten schon eingestellt.
Solch eine Information kann Vermietern nicht nur Ärger, sondern auch viele tausend Euro sparen. Deshalb rät Haus & Grund, bei Neuvermietung stets einen solchen Solvenzcheck durchführen zu lassen. Möglich macht diesen Service – online wie auf Papier – jeweils eine Kooperation des Landesverbands mit einer renommierten Wirtschaftsauskunftei. So ist gewährleistet, dass alle Anforderungen an den Datenschutz eingehalten werden. Darüber hinaus haben einzelne Ortsvereine zusätzlich regionale Kooperationen zur Bonitätsprüfung vereinbart.
Das Wichtigste im Überblick:
Mieter-Solvenzcheck |
Online-Mieter-Solvenzcheck |
So einfach geht es:
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So einfach geht es:
Mehr Infos zum Online-Solvenzcheck gibts unter www.mietvertraege-rlp.de/solvenzcheck. |
Unser Partner: |
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Vorteile auch beim Rechtsschutz
Übrigens: Wenn Sie bei der Neuvermietung einen Mietvertrag von Haus & Grund verwenden und eine Haus & Grund Bonitätsprüfung durchführen lassen, dann entfällt für die Rechtsschutzversicherung des Haus & Grund Partners ROLAND Rechtschutz die ansonsten gesetzlich übliche Wartefrist von drei Monaten! ...mehr Infos zur ROLAND Rechtschutzversicherung für Haus & Grund Mitglieder