Betriebskosten: Das Wirtschaftlichkeitsgebot befolgen und Streit mit dem Mieter vorbeugen
Vermieter sollten bei allen Abrechnungspunkten auf ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis achten.
Bei der aktuellen Rekordinflation und den besonders hohen Strom- und Heizkosten wird Vermietern und Mietern bereits seit einiger Zeit empfohlen, sich frühzeitig über eine Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen zu verständigen. Diese Maßnahme soll verhindern, dass es Anfang 2023 bei der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 zu bösen Überraschungen kommt. Vermieter müssen in der ohnehin angespannten aktuellen Situation zudem stets den so genannten Grundsatz der Wirtschaftlichkeit im Auge behalten, um zusätzliche Konflikte mit Mietern zu vermeiden.
Was es damit auf sich hat und worauf es zu achten gilt, hat Landesverbandsdirektor Ralf Schönfeld für die Mai-Ausgabe des digitalen Info-Services von Haus & Grund Rheinland-Pfalz (vom 25. Mai 2022) zusammengefasst.
Mehr dazu können Sie dem vollständigen Artikel entnehmen: