Betriebskostenabrechnung: Vermieter sollten sich sputen, aber gut auf rechtliche Stolperfallen achten
Bei der Abrechnung der Nebenkosten gilt es allerhand zu beachten, wie ein aktuelles BGH-Urteil zeigt.
Bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung lauern einige rechtliche Fallstricke. Das zeigt einmal mehr eine kürzlich veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen VIII ZR 371/19). Die Richter in Karlsruhe haben dabei ausdrücklich betont, dass in der Abrechnung nur solche Kosten in einem Punkt zusammengefasst werden dürfen, die eng zusammenhängen. Das gilt auch – und insbesondere – für die „sonstigen Betriebskosten“. Mehr dazu können Sie dem Artikel aus der neuen Ausgabe des digitalen Info-Services von Haus & Grund Rheinland-Pfalz entnehmen.