Die Eigentümerversammlung in der WEG: Wer darf teilnehmen und wer abstimmen?

Unter welchen Umständen sich Eigentümer in der Versammlung vertreten und beraten lassen können.

Die Eigentümerversammlung ist einer der wichtigsten Termine für die Mitglieder einer WEG. Denn dort werden oft wichtige Entscheidungen mit zum Teil erheblichen finanziellen Auswirkungen getroffen. Deshalb ist es wichtig, die eigenen Interessen zu vertreten – oder vertreten zu lassen. Immer wieder kommt es zum Streit darüber, welche Vertreter überhaupt erlaubt sind, wer als Berater mitkommen darf oder abstimmen kann. Ralf Schönfeld, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland-Pfalz, lieferte in einem Artikel für den Info-Service des Landesverbands die Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Einladung, Teilnahme und Stimmrecht in der Eigentümerversammlung.

Jetzt den kompletten Artikel aus der jüngsten Ausgabe des kostenlosen digitalen Info-Services des Landesverbands lesen

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