Frist läuft aus: Jetzt rasch um die Betriebskostenabrechnung kümmern

Vermieter müssen sich sputen: Bis zum 31. Dezember muss dem Mieter die Abrechnung für 2019 vorliegen

Wer die Betriebskosten nach dem Kalenderjahr abrechnet, hat nun nicht mehr viel Zeit. Spätestens am 31. Dezember muss dem Mieter die Abrechnung für das Jahr 2019 vorliegen. Haben Sie sich noch nicht darum gekümmert? Dann sollten Sie das schleunigst nachholen. Denn in diesem Fall gilt: Wer sich zu lange Zeit lässt, zahlt im Zweifelsfall drauf.

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