Haus & Grund fordert: Weg mit der 80-Jahres-Grenze
Rheinland-Pfälzischer Eigentümerverband setzt sich beim Heiz-Gesetz für alle Rentnerinnen und Rentner ein.
Statt willkürlicher Altersgrenze braucht es eine faire Härtefallklausel
In Sachen Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) plädiert der Bundesrat dafür, die Altersgrenze von 80 Jahren durch eine einfache Härtefallklausel zu ersetzen. Diese müsste auch konkrete Sachgründe einbeziehen und soziale Kriterien berücksichtigen oder gleich komplett auf eine sachlich begründbare Altersgrenze wie das Renteneintrittsalter abgesenkt werden. Dieser Vorstoß findet Unterstützung beim Landesverband Haus & Grund Rheinland-Pfalz. Dessen Vorsitzender Christoph Schöll erklärt dazu: „Das wäre an dieser Stelle ein kleiner Fortschritt, nachdem das Bundeswirtschaftsministerium die 80-Jahres-Grenze zuvor allein damit begründet hatte, dass im Alter von 80 Jahren viele Menschen pflegebedürftig und deshalb mit einer Heizungssanierung überfordert seien. Eine solch zynische Begründung zeigt, wie weit so manche Ministerialbeamte in Berlin von der Lebenswirklichkeit der Bürger im ländlichen Raum entfernt sind.“
Neue Gesprächsbereitschaft von Minister Habeck ist ein Schritt in die richtige Richtung
Verbandsdirektor Ralf Schönfeld stellt fest, dass Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) immer weiter auf seine Kritiker zugeht, um das umstrittene Heiz-Gesetz noch zu retten. In einer Videobotschaft rückte er bereits von dem Zwang ab, dass vom 1. Januar 2024 an alle neuen Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen müssten, etwa mit Wärmepumpen. Nur noch für Neubauten sollte die Pflicht „unmittelbar“ gelten. Außerdem, so Habeck, könne man die Technologieoffenheit „noch großzügiger gestalten“, etwa beim Verbrennen von Holz. Und bevor die Bürger sich für eine Heizungsart entscheiden müssten, solle zunächst die Wärmeplanung der Kommunen vorgeschaltet werden. Wenn eine Kommune zum Beispiel ein Fernwärmenetz ausbauen will, könne dies Hauseigentümern die Entscheidung über eine zukünftige Heizung erheblich erleichtern.
Dass Habeck ankündigte, man werde auch bei Härtefallregeln und Ausnahmen „großzügiger“ sein, sieht Ralf Schönfeld als ersten Schritt in die richtige Richtung: „Die 80-Jahre-Grenze gehört in den Papierkorb. Am besten sollte die Härtefallregelung für alle Menschen im Rentenalter gelten, da bei den zu erwartenden Kosten für die Wärmewende ansonsten massenhaft Altersarmut droht.“
Kostenloser individueller Sanierungsplan für alle Eigentümer gefordert
Haus & Grund Rheinland-Pfalz fordert darüber hinaus als Einstieg in den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen einen individuellen Sanierungsfahrplan, der allen Eigentümern kostenlos zur Verfügung gestellt werden muss. Ein solches staatliches Angebot sei die wichtigste Grundlage für alle weiteren Planungen in den Immobilien. Außerdem, so Landesvorsitzender Christoph Schöll, müssten die Pläne der SPD vom Tisch, wonach Mieterhöhungen wegen des vorgeschriebenen Heizungsaustauschs nicht zulässig seien. „Es ist schon eine dreiste und absurde Forderung“, so Schöll, „die hohen Kosten für die Wärmewende allein bei den privaten Eigentümern abladen zu wollen, die damit in weiten Teilen völlig überfordert wären.“