Haus & Grund kritisiert Grundsteuererhöhungen durch die Hintertür

Eigentümerverband fordert Maßnahmen zur Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform

Mehr Transparenz bei der neuen Grundsteuer fordert der Landesverband Haus & Grund von der rheinland-pfälzischen Landesregierung. „Versprochen wurde, dass die Reform der Grundsteuer aufkommensneutral geschieht“, sagt Landesvorsitzender Christoph Schöll. „Diejenigen, die bereits Bescheide erhalten haben, können aber lange noch nicht absehen, ob sich ihre Belastung ändern wird, denn die Kommunen entscheiden erst im Jahr 2024 über den Hebesatz.“ Vorab haben bereits einige Bundesländer wie Hessen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen angekündigt, jeweils denjenigen Hebesatz zu veröffentlichen, der aufkommensneutral wäre, bei dem also die Steuern weder erhöht noch gesenkt würden. Statt hier dem guten Beispiel anderer Bundesländer zu folgen, erklärt das Finanzministerium in Mainz lapidar, dass keine rechtsverbindliche Vorgabe gegenüber den Gemeinden besteht, wonach diese zur Aufkommensneutralität verpflichtet wären. „Wir erwarten von der rheinland-pfälzischen Landesregierung, dass diese sich nicht einfach hinter der Hebesatzautonomie der Gemeinden versteckt, sondern sich klar dazu bekennt, auch eine Aufkommensneutralität hinzuwirken“, ergänzt Verbandsdirektor Rechtsanwalt Ralf Schönfeld. „Leider ist zweifelhaft, ob das in unserem Bundesland noch dazu beiträgt, dass die Steuern flächendeckend nicht erhöht werden, denn seit Anfang 2023 werden die Kommunen jetzt schon von der Landesregierung zu höheren Hebesätzen gezwungen.“

In Rheinland-Pfalz rollen in diesem Jahr bereits massive Erhöhungen der Realsteuern, also der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer, auf die Bürger zu. „Die meisten Kommunen im Land haben ihre Hebesätze, vor allem die Grundsteuer B, teils drastisch nach oben gesetzt“, erklärt Christoph Schöll. „Davon sind die Eigentümer von Häusern und Wohnungen, aber auch alle Mieter betroffen, die über die Mietnebenkosten mitbezahlen.“ Verursacher für diese „Steuer-Explosion“ ist laut Haus & Grund die Mainzer Landesregierung, denn anstatt Städte und Gemeinden von vornherein finanziell besser auszustatten, werden sie mit der Reform des Kommunalen Finanzausgleichs zum 1. Januar 2023 und der damit einhergegangenen deutlichen Erhöhung der Nivellierungssätze gezwungen, ihre Hebesätze nach oben anzupassen, um keine finanziellen Nachteile zu erleiden. Hinzu kommt, dass das Land finanzschwache Städte und Gemeinden über die Kommunalaufsicht ADD zu weiteren Steuererhöhungen auch über die Nivellierungssätze hinaus drängt, da ansonsten bei nicht ausgeglichenen Haushalten die Bewegungs- und Entscheidungsfreiheit stark eingeschränkt wird.

„Wir haben schon früh davor gewarnt“, erklärt der Haus & Grund-Landesvorsitzende Christoph Schöll zu dieser für Vermieter und Mieter fatalen Entwicklung, die sich im kommenden Jahr fortsetzen dürfte. „Doch die Landesregierung hat sich über alle berechtigten Einwände hinweggesetzt und nun müssen die Bürger bluten. In Zeiten von Inflation, Preissteigerungen und zunehmenden Kosten etwa für die Wärmewende braucht es Entlastung und nicht noch zusätzliche Belastungen. Und es ist einfach nicht einsehbar, dass speziell die Immobilienbesitzer für die jahrelang verfehlte Politik der Landesregierung zur Kasse gebeten werden.“

Verbandsdirektor Ralf Schönfeld erinnert an das politische Versprechen, dass die gegenwärtig in Umsetzung befindliche Grundsteuerreform aufkommensneutral sein sollte. „Um dies doch noch zu erreichen, fordern wir Finanzministerin Doris Ahnen auf, als Vergleichsjahr für die neue Grundsteuer auf das Jahr 2022 abzustellen, da der Feststellungszeitpunkt für die neue Bewertungsgrundlagen der 1. Januar 2022 ist. Damit wäre die fragwürdige Anpassung des Nivellierungssatzes bei der Grundsteuer B um 28 Prozent außen vor und eine Aufkommensneutralität im Sinne der Grundsteuerreform noch im Bereich des Möglichen.“

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