Haus & Grund RLP appeliert an die Landesregierung: „Grundsteuerbremse statt Mietpreisbremse!“
Kommunen dürfen eine Grundsteuerreform nicht zur Erzielung höherer Einnahmen missbrauchen. Deshalb soll die Landesregierung durch eine Deckelung des Hebesatzes die Belastung der Bürger abmildern. Das fordert Haus & Grund Rheinland-Pfalz.
Endlich kommt nun Bewegung in die seit Jahrzehnten erfolglos geführte Debatte zur Neuregelung der Grundsteuer. Das hofft auch der Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland-Pfalz mit Blick auf das aktuelle Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zur bisherigen Bemessung der Grundsteuer.
Gleichzeitig aber warnt Verbandsdirektor Ralf Schönfeld gegenüber der Presse vor einem Schnellschuss der Politik. Eine neue gesetzlich geregelte Bemessungsgrundlage müsse unbedingt einhergehen mit einer Anpassung von Steuermesszahlen und Hebesätzen. Alles Andere würde zu einer „für die Bürger nicht hinnehmbaren Mehrbelastung“ führen, die „zugleich sämtlichen Bemühungen zuwiderlaufen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen“.
Haus & Grund Rheinland-Pfalz teilt die Einschätzung, dass eine umfassende Reform der bewertungsrechtlichen Grundlagen vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Zweifel an den derzeitigen Vorschriften dringend notwendig ist. Haus & Grund befürwortet für die Ermittlung der Grundsteuer ein Modell, das an den ursprünglich von den Ländern Bayern, Hessen und Baden-Württemberg eingebrachten Vorschlag angelehnt ist.
Demnach sollte sich die Grundsteuer nach der Größe des Grundstückes und nach der Nutzfläche, nicht jedoch nach dem (ohnehin nur schwieig zu ermittelnden) Wert bemessen. Zudem betont Verbandsdirektor Ralf Schönfeld, dass die anstehende Reform Rechtssicherheit schaffen muss.
„Jede Erhöhung der Grundsteuer verteuert das Wohnen. Und jedes weitere Formular in der Steuererklärung senkt die Akzeptanz der Reform. Aus diesem Grund muss sich eine reformierte Grundsteuer an zwei Leitlinien orientieren: Aufkommensneutralität und Vereinfachung“, so Verbandsdirektor Schönfeld.
Allerdings ist zu befürchten, dass die Kommunen nicht mit niedrigeren Hebesätzen auf einen Anstieg der Bemessungsgrundlage reagieren werden. Deshalb müssen Bund und Länder dem Bestreben der Kommunen, über eine Neufassung der Grundsteuerbemessungsgrundlage deutlich höhere Einnahmen zu erzielen, eine klare Absage erteilen.
Die Länder sollten im Zuge der Reform von der Möglichkeit des Grundsteuergesetzes Gebrauch machen und einen Höchsthebesatz festlegen. Konkret fordert Haus & Grund Rheinland-Pfalz, eine Grundsteuerbremse analog zum sozialen Mietrecht zu definieren. Demnach soll die Grundsteuer B innerhalb von drei Jahren maximal um 20 Prozent steigen dürfen. Dies würde Eigentümer wie Mieter wirksam vor zügellosen Grundsteuererhöhungen schützen.
Eine solche „Grundsteuerbremse“ sollte die Landespolitik noch in der laufenden Legislaturperiode einführen – unabhängig vom Ausgang des aktuellen Verfahrens vor dem Verfassungsgericht.