Haus & Grund: Viele offene Fragen bei der kommunalen Wärmeplanung

Landesvorsitzender Christoph Schöll erwartet, dass das Gesetz auch die Situation der vielen kleinen Gemeinden berücksichtigt

Die Verabschiedung des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) im Bundestag ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes verschoben. Nach Meinung von Christoph Schöll, Vorsitzender von Haus & Grund in Rheinland-Pfalz, ergibt sich damit die große Chance, das Heizungsgesetz und das noch in Arbeit befindliche Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung besser aufeinander abzustimmen. Immerhin sollen sich Hausbesitzer an den kommunalen Vorhaben zur Wärmwende orientieren. „Es macht also keinen Sinn, den zweiten Schritt vor dem ersten zu gehen“, sagt Schöll. „Zumal es in Rheinland-Pfalz noch viele Unbekannte gibt, die erst einmal geklärt werden müssen.“

Während andere Bundesländer wie Baden-Württemberg diesbezüglich schon viel weiter sind, war die kommunale Wärmeplanung in Rheinland-Pfalz bisher freiwillig, wurde aber von der Energieagentur gefördert. Für eine solche Planung werden umfangreich Daten gesammelt, etwa die Energieverbräuche von Gebäuden, Art und Leistung der Heizungsanlagen, Informationen zur Lage der Gebäude und vieles mehr. Obwohl viele dieser Daten vorhanden sind, müssen sie zusammengefasst, bearbeitet und manches sicherlich neu ermittelt werden. Eine aufwendige Aufgabe.

Was das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung anbelangt, weist der Vorsitzende von 46.000 Mitgliedern im rheinland-pfälzischen Eigentümerverband darauf hin, dass ursprünglich drei Gruppen unterschiedlich großer Kommunen mit verschiedener Fristsetzung zur Vorlage einer Planung vorgesehen waren. Zurzeit aber wird nur über große Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern sowie jene Kommunen unter 100.000 Einwohnern gesprochen – erstere sollen eine Planung bis Mitte 2026, zweitere bis Ende 2028 vorlegen. „Die dritte Gruppe, Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohner, scheint gar nicht mehr im Fokus der Bundesregierung zu stehen. Damit wird von vornherein das Leistungsvermögen vieler kleiner Gemeinden in unserem Bundesland nicht berücksichtigt“, kritisiert Christoph Schöll. „Ob und wie diese Kommunen rechtzeitig eine Wärmeplanung hinbekommen sollen, das ist fraglich.“

Zwar herrscht Einvernehmen darüber, dass die kommunale Wärmeplanung ein Kernelement zur Umsetzung der Wärmewende darstellt und zwingend vorliegen muss, ehe Hausbesitzer über einen Heizungstyp entscheiden. Was aber noch völlig offen ist, ist die Frage, wie Bund und Länder die Kommunen dabei unterstützen. So hat Dr. Karl-Heinz Frieden, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, jüngst eine „nachhaltige Unterstützung“ eingefordert. Zugleich machte Frieden darauf aufmerksam, dass unklar sei, wie das Land Rheinland-Pfalz diese bundesrechtlichen Vorgaben beziehungsweise die „sogenannte Flexibilität vor Ort" konkret umsetzen will. Außerdem sei derzeit noch völlig offen, ob vor Ort bis 2035 ein Nahwärmenetz mit alternativer Energie betrieben werden könne, da die technische Entwicklung in den nächsten zehn oder 15 Jahren, etwa beim grünen Wasserstoff, nicht prognostiziert werden kann. Und Christine Wilcken vom Deutschen Städtetag hob hervor, dass flächendeckende Beratungsangebote sichergestellt werden müssten. Die Fristen für die kommunale Wärmeplanung bis 2026 bei großen und 2028 bei kleineren Kommunen sieht sie kritisch und ruft dazu auf, die Umsetzung noch stärker in den Blick zu nehmen, denn diese erfordere Investitionen.

„Nach dem Hickhack um das handwerklich schlecht gemachte Heizungsgesetz können Kommunen und Hausbesitzer nur hoffen, dass die Bundesregierung das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung mit Bedacht und auf dem Boden der Realitäten erarbeitet“, sagt Christoph Schöll. „Vor allem sollten gerade auch bei der Umsetzung die Besonderheiten von Flächenländern wie dem unsrigen nicht aus den Augen verloren werden.“

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