Haus & Grund warnt vor Eingriff in die Vertragsfreiheit

Das Thema Maklergebühren erhitzt noch immer die Gemüter


Die Gebühren für einen Makler werden gerade in größeren Städten mit knappem Wohnraumangebot in der Regel auf den Käufer bzw. den Mieter umgelegt. Genau das wollen die SPD-regierten Bundesländer Hamburg und Nordrhein-Westfalen – zumindest bei Neuvermietungen – mit Hilfe einer Gesetzesinitiative im Bundesrat ändern. Tenor: Wer den Makler bestellt, soll ihn auch zahlen.

„Eine solche Regelung bedeutet einen schwerwiegenden Eingriff in die Vertragsfreiheit“, warnt Ass. jur. Manfred Leyendecker, Vorsitzender von Haus & Grund Rheinland-Pfalz. Entsprechend lehnt er den Vorstoß in der jetzigen Form ab. Gleichwohl kann er nachvollziehen, dass das Thema die Gemüter erregt: „Viele Mieter sehen es nicht ein, warum sie einem Makler mehrere tausend Euro zahlen sollen. Zumal, wenn er aus ihrer Sicht nicht viel mehr getan hat, als eine Anzeige in der Zeitung oder im Internet zu schalten und ihnen kurz die Wohnung zu zeigen“, sagt der Vorsitzende der Eigentümerschutz-Gemeinschaft.

Aber wenn das Thema überhaupt auf juristischem Weg geregelt werden soll, dann über eine Neubestimmung zur Höhe der Gebühr. Manfred Leyendecker: „Vorstellbar wäre beispielsweise, dass ein Makler nach Aufwand bezahlt wird.“ Schließlich inseriert ein seriöser Makler nicht einfach nur das Mietobjekt, sondern erstellt beispielsweise auch ein ausführliches Exposé oder übernimmt die Bonitätsprüfung des Mietinteressenten.

Noch ein weiteres Argument spricht für Manfred Leyendecker gegen eine Umstellung auf das Bestellerprinzip: „Hintergrund der Forderung ist ja eine Senkung der Kosten für die Wohnungssuchenden. Aber wahrscheinlich würden die meisten Vermieter nach einer Neuregelung die fällige Maklergebühr einfach in der Grundmiete einkalkulieren – die somit weiter steigen würde“, erklärt er. Und das laufe der ursprünglichen Intention natürlich entgegen.

Mehr Informationen und Tipps rund um das Thema Vermietung – wie zum Beispiel auch zur Bestimmung einer angemessenen Miethöhe oder zum Abschluss eines rechtssicheren Mietvertrags – halten die Haus & Grund Vereine vor Ort für ihre Mitglieder bereit. Außerdem bietet Haus & Grund Rheinland-Pfalz auch die Möglichkeit an, einen Solvenzcheck des Mietinteressenten vorzunehmen.


Kasten:

Wer eine Wohnung verkaufen oder vermieten möchte, beauftragt zur Abwicklung des Geschäfts häufig einen Makler. Für dessen Dienstleistung wird dann bei Abschluss eine bestimmte Gebühr fällig, auch Provision oder Courtage genannt. Deren Höhe kann im Rahmen bestimmter gesetzlicher Grenzen grundsätzlich frei verhandelt werden; bei Verkauf sind es in der Regel zwischen drei und sechs Prozent des Kaufpreises und bei Vermietung maximal 2,38 Monatskaltmieten (inklusive Mehrwertsteuer).

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