Haus & Grund warnt: Wer im Internet Heizöl bestellt, kann den Kauf nicht stornieren
Bei steigenden CO₂-Preisen überlegen viele Kunden, sich jetzt schon Heizöl für den Winter einzulagern – EU-Richtlinie hebt Widerrufsrecht bei flüssigem Brennstoff auf
Heizöl ist derzeit so teuer wie seit Anfang Februar nicht mehr. Hinzu kommt die aktuelle Entscheidung der Bundesregierung, im kommenden Jahr den nationalen CO₂-Preis deutlich zu erhöhen. Der Preis soll nach übereinstimmenden Medienberichten zum 1. Januar auf 40 Euro pro Tonne steigen.
Weil dadurch noch weitere Preisanstiege befürchtet werden und mit Blick auf den nächsten Winter denken Haushaltskunden jetzt schon daran, ihre Öltanks füllen zu lassen. Haus & Grund Rheinland-Pfalz rät dabei jedoch zur Vorsicht bei Internetkäufen: Wie Verbandsdirektor Rechtsanwalt Ralf Schönfeld erläutert, haben Kunden beim Kauf von Heizöl im Internet kein Widerrufsrecht.
Die Weltwirtschaft fragt nach der Pandemie wieder verstärkt Rohöl nach, was die Preise ebenso steigen lässt wie der Ukrainekrieg. In Deutschland treibt die CO₂-Steuer die Kosten pro Liter Heizöl noch zusätzlich nach oben - zurzeit müssen Kunden je nach Lieferumfang für 100 Liter mehr als 110 Euro hinlegen. Wer den günstigsten Anbieter in seiner Region finden will, kann die aktuellen Verkaufspreise auf verschiedenen Internetportalen vergleichen. Wer möchte, kann dann ohne große Umstände die gewünschte Tankmenge direkt übers Internet beim entsprechenden Händler bestellen. Ein praktischer Service.
Problematisch wird es erst dann, wenn man den Auftrag stornieren will, etwa weil der Preis kurz nach der Bestellung wieder gefallen ist. „Im Normalfall gilt bei Internetkäufen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen“, erklärt Rechtsanwalt Schönfeld von Haus & Grund Rheinland-Pfalz. „Eine EU-Richtlinie gibt jedoch vor, dass Käufe im Internet dann nicht widerrufen werden können, wenn es um Produkte geht, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt. Genau dies aber ist bei Rohöl der Fall, das bekanntlich an den Börsen gehandelt wird.“ Es gibt kein gesetzliches Widerrufsrecht mehr bei Heizölbestellungen in Fernabsatzgeschäften. Das bedeutet: Auch bei Online-Bestellungen ist man an den Kaufvertrag gebunden
Der im Internet abgeschlossene Vertrag mit dem Öllieferanten bleibt auch dann gültig, sagt Verbandsdirektor Ralf Schönfeld, wenn der Käufer nur wenige Minuten später stornieren will, zum Beispiel weil er doch noch ein günstigeres Angebot gefunden hat. Widerruf und Stornierung sind ausgeschlossen, die Vertragskonditionen sind fest. „Das gilt ebenfalls für telefonische Bestellungen oder per E-Mail“, so Schönfeld. „Der Kunde sollte sich also vor dem Kauf sehr genau überlegen, ob er das Heizöl tatsächlich zu den angebotenen Konditionen ordern will und keine übereilten Panikkäufe machen.“