Klares Urteil: Vermieter durfte Kosten für Baumfällarbeiten nicht umlegen
Wer Mieter für das Entfernen von Bäumen zur Kasse bitten will, zieht vor Gericht so gut wie immer den Kürzeren
Die Kosten für die Garten- und Pflanzenpflege rund ums Haus können Vermieter zwar über die Betriebskosten auf ihre Mieter umlegen. Für das Fällen von Bäumen müssen sie aber selbst zahlen. Denn dabei handelt es sich nicht um regelmäßig anfallende Kosten. Damit ist dieser Posten auch nicht als Teil der Betriebskosten umlagefähig.
Das hat nun auch das Amtsgericht in Leipzig entschieden (Urteil vom 14.4.2020, Aktenzeichen 168 C 7340/19). Dort stritten sich ein Mieter und sein Vermieter um 50,45 Euro als Anteil an den Kosten für die Beseitigung einer Robinie und einer Korkenzieherweide. Auf dieses aktuelle Urteil weist Haus & Grund Rheinland-Pfalz hin.