Maklerprovision beim Verkauf: Verwirrung und viele Ausnahmen
Für die Courtage gelten ab heute neue Regeln – allerdings längst nicht immer
Ab heute (23. Dezember) gelten neue Regeln für die Makler-Courtage. Festgeschrieben ist nun bundesweit, was in Rheinland-Pfalz ohnehin längst üblich ist: eine Teilung der Maklergebühr zwischen Verkäufer und Käufer. Maximal die Hälfte der Kosten kann ein Eigentümer künftig bei der Veräußerung weitergeben.
Eigentlich soll das neue Gesetz für mehr Klarheit sorgen. „Tatsächlich sind die Regelungen durch die vielen Ausnahmen aber nun noch undurchsichtiger als vorher“, kritisiert Ralf Schönfeld, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland-Pfalz.
Hinweis: Diese Informationen haben die Empfänger des digitialen Info-Service bereits vor anderthalb Wochen erhalten.