Solarstrom: Vermieter müssen Balkon-Module erlauben, wenn Mieter sich an die Regeln halten

Amtsgericht sah den Umweltschutz als zusätzliches Argument für kleine Photovoltaik-Anlagen.

In der Debatte um den Klimaschutz spielt Solarstrom eine wichtige Rolle. Während die Bundespolitik über eine Solardachpflicht nachdenkt (und Haus & Grund sich gegen eine solche Bevormundung der Eigentümer wehrt), erfreuen sich kleine Photovoltaik-Anlagen für Balkon und Terrasse wachsender Beliebtheit. Sie sind vergleichsweise leicht zu installieren und nicht besonders teuer – und deshalb als Alternative für Jene, die zumindest teilweise auf erneuerbare Energien setzen möchten, durchaus eine Überlegung wert. Die moderne Technik wirft rechtlich jedoch einige Fragen auf. Zum Beispiel: Was tun, wenn der Mieter eine solche Anlage installieren möchte, der Vermieter aber dagegen ist? Mit einem solchen Fall hatte sich das Amtsgericht Stuttgart zu beschäftigen. Dessen Urteil sorgte (obwohl es „nur“ ein Amtsgericht gefällt hat und Rechtsmittel zudem noch möglich sind) bundesweit für einiges Aufsehen. Mehr dazu können Sie dem Artikel aus der neuen Ausgabe des digitalen Info-Services von Haus & Grund Rheinland-Pfalz entnehmen.

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