Verbilligte Vermietung: Wie Sie die ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln können bzw. müssen
Die Antworten auf die wichtigsten Fragen und eine interessante neue Entscheidung des BFH.
Vermieter, die Verwandten entgegenkommen oder einfach nur besonders sozial sein wollen, riskieren Ärger mit dem Finanzamt. Eine Vermietung deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete führt zu steuerlichen Nachteilen beim Werbungskostenabzug. Häufiger Punkt bei den Auseinandersetzungen mit dem Fiskus ist dabei, wie diese ortsübliche Marktmiete ermittelt werden kann. Ralf Schönfeld, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland-Pfalz und Fachanwalt für Steuerrecht, gibt in einem Artikel für den Info-Service des Landesverbands Antworten auf die wichtigsten Fragen in diesem Zusammenhang. Er erklärt die Grundsätze, erläutert die Auswirkungen einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) und zeigt auf, welche Konsequenzen sich daraus für betroffene Vermieter ergeben.