Weihnachtsvorfreude vor Gericht: Wenn die festliche Dekoration für Streit sorgt
Wir fassen zusammen, was Mietern erlaubt werden sollte und was in einer WEG gilt.
Der 1. Advent, in diesem Jahr war dies der 27. November, gilt als offizieller Start in die (Vor-)Weihnachtszeit. Doch Vorboten des Festes waren bereits zuvor überall zu sehen. Weihnachtliches Gebäck vom Lebkuchen bis zum Zimtstern nimmt in Supermärkten viel Platz ein. Die ersten Weihnachtsmärkte sind aufgebaut (oder haben sogar schon geöffnet). Und an vielen Häusern, auf Balkonen und in Fenstern funkeln schon die Lichterketten um die Wette. Diese Weihnachtsdekoration gefällt nicht Jedem gleich gut, sorgt darum bisweilen für Streit unter Nachbarn oder zwischen Mieter und Vermieter und beschäftigt sogar die Gerichte. Deren Entscheidungen geben gute Anhaltspunkte, was erlaubt ist und was nicht. Darum gaben wir in der November-Ausgabe des kostenlosen Info-Services von Haus & Grund Rheinland-Pfalz, die am 18. November 2022 (und damit vor dem 1. Advent) verschickt wurde, einen Überblick.
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