Die Polizeiliche Kriminalstatistik beweist: Rheinland-Pfalz ist ein „sicherer“ Wohnort!

Die im März veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2024 für Rheinland-Pfalz zeigt eine positive Entwicklung: Die Zahl der registrierten Straftaten ist rückläufig, während die Aufklärungsquote auf einem hohen Niveau bleibt. Besonders groß ist der Rückgang bei Einbrüchen.

Im rheinland-pfälzischen Innenministerium besteht Grund zur Freude: Die Kriminalität im Land liege auf historischem Tiefststand, sagte Innenminister Michael Ebling zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2024. - Foto: Andreas Praefcke / wikicommons

Von Verbandsdirektor RA Ralf Schönfeld

Die Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt, dass sich in Rheinland-Pfalz der langfristige Trend eines sicheren Bundeslandes fortsetzt. Die konsequente Polizeiarbeit, umfassende präventive Maßnahmen und eine enge Zusammenarbeit mit anderen Behörden haben dazu beigetragen, dass im Jahr 2024 so wenige Straftaten verübt wurden wie in den vergangenen 30 Jahren nicht mehr“, sagte Innenminister Michael Ebling. Auszuklammern seien hierbei die Jahre während der Coronapandemie mit ihren besonderen Bedingungen, so der Minister.

Ein langfristiger Trend zu mehr Sicherheit

Im Jahr 2024 registrierte die Polizei insgesamt 239.388 Straftaten. 2023 waren es noch 255.972 Straftaten. Dies entspricht einem Rückgang um 16.584 Fälle (-6,5%). Ohne ausländerrechtliche Verstöße umfasst die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2024 insgesamt 228.452 Straftaten. Dies entspricht einem deutlichen Rückgang von 14.189 Fällen und damit 5,8% im Vergleich zum Vorjahr. „Die rückläufigen Zahlen erstrecken sich auf nahezu alle Straftatenobergruppen – mit Ausnahme der so genannten Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit sowie der Straftaten gegen das Leben. Dies ist eine insgesamt positive Entwicklung, die zeigt, dass unsere Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung Wirkung zeigen“, so Ebling. Der Rückgang habe unterschiedliche Ursachen und sei nicht allein auf die Teillegalisierung von Cannabis zurückzuführen.

Ebenfalls positiv war 2024 abermals die Aufklärungsquote von 64,3%. Sie lag nur 0,2% unter dem Wert der letzten beiden Jahre und konnte damit auf hohem Niveau konsolidiert werden. Auch die Häufigkeitszahl (HZ; siehe Kasten links unten), also die Anzahl der erfassten Fälle gerechnet auf 100.000 Einwohner, lag bei 5.803 und ging damit um 351 (5,7%) zurück. „Die Häufigkeitszahl ist ein wichtiger Gradmesser für das Sicherheitsgefühl der Menschen. Mit Ausnahme der Pandemiejahre weist die diesjährige PKS die niedrigste Zahl seit mehr als 30 Jahren aus“, so Minister Ebling.

Erstmals seit Jahren leicht rückläufig war auch die Anzahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. 2024 wurden 6.232 Fälle registriert, 1,2% weniger als im Vorjahr. Die Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit stiegen hingegen um 2,5% auf 47.218 Fälle, insbesondere durch eine Zunahme von Bedrohungsfällen. Die darin enthaltene Zahl der Körperverletzungsdelikte blieb hingegen nahezu stabil bei 29.660 Fällen.

Bei Fällen der häuslichen Gewalt war ein Zuwachs um 4,2 Prozent auf 13.497 Fälle zu verzeichnen. „Die Steigerung der Anzahl an erfassten Straftaten im Bereich der häuslichen Gewalt ist vermutlich auch darauf zurückzuführen, dass es eine leichte Aufhellung des Dunkelfelds in Folge der Bereitschaft zur Anzeigenerstattung gibt, das Hilfesystem ausgebaut wurde und das Thema mehr und mehr enttabuisiert wurde“, so Ebling.

Auch die Zahl der Geldautomatensprengungen ging signifikant zurück. In der PKS 2024 sind hierzu keine expliziten Fallzahlen aufgeführt. Vielmehr wertet das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz die Delikte in einem eigenen Lagebild aus. Daraus geht hervor, dass es nach kontinuierlichen Anstiegen in den vergangenen Jahren zu einem merklicher Rückgang kam: von 50 registrierten Taten im Jahr 2023 auf 23 Taten in 2024. Dabei seien 15 Tatverdächtige ermittelt worden.

Einbruchzahlen ohne Corona-Effekt so niedrig wie noch nie

Positiv hervorzuheben ist der Rückgang bei Diebstahlsdelikten um 2,1%. Besonders der Wohnungseinbruchdiebstahl erreichte, ungeachtet der Jahre 2021 und 2022, den niedrigsten Stand seit über 50 Jahren. Knapp die Hälfte dieser Taten blieben im Versuchsstadium. Damit verblieb der Wohnungseinbruchdiebstahl weiterhin in einem Langzeittief.

Einbrüche bleiben sehr oftim Versuchsstadium stecken

Die Zahl der Wohnungseinbruchdiebstähle (WED) fiel im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 63 (-2,3%) auf 2.626 Fälle. Ungeachtet der Jahre 2021 und 2022 stellt dies die niedrigste Fallzahl seit Einführung der bundeseinheitlichen PKS im Jahr 1971 dar. Der Anteil der Fälle, die im Versuchsstadium blieben, war mit 1.258 Fällen – dies entspricht 47,9 % (2023: 47,6%) – weiterhin sehr hoch. In 1.017 Fällen (38,7%) handelte es sich um Tageswohnungseinbrüche (Tatzeit von 6 bis 21 Uhr). Dieser Anteil ist sank dem Vorjahr um 0,9%. Die Hälfte der Wohnungseinbrüche (50,1%) ereignete sich in Gemeinden unter 10.000 Einwohner, 29,1 % in Gemeinden von 10.000 bis 100.000 Einwohner und 20,7 % in Städten über 100.000 Einwohner. Die Aufklärungsquote fiel um 1,3% und beträgt nunmehr 14,7%.

Zahlen zu der Herkunft der Tatverdächtigen

Von insgesamt 394 ermittelten Tatverdächtigen (2023: 422 TV) hatten 164 Personen (41,6%) nicht die deutsche Staatsangehörigkeit (2023: 44,3%). 28 dieser nichtdeutschen TV (17,1%) hatten die rumänische, 18 TV (11,0 %) die syrische, zwölf TV (7,3%) die albanische und jeweils neun TV (5,5%) die türkische, polnische oder kosovarische Staatsbürgerschaft. 55 (14,0%) der 394 ermittelten TV insgesamt waren Zugewanderte (2023: 15,4%). Zugewanderte im Sinne der PKS sind Personen mit dem Aufenthaltsanlass „Asylbewerber“, „Schutz- und Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge“, „Duldung“ und „unerlaubter Aufenthalt“.

Regionale Entwicklung der Wohnungseinbrüche

Bei einem Blick auf die Entwicklung nach Zuständigkeit der einzelnen Polizeipräsidien zeigen sich deutliche regionale Unterschiede. Unter Berücksichtigung der Häufigkeitszahlen je 100.000 Einwohner war es in den Bereichen der Polizeipräsidien Koblenz und Mainz am sichersten, während die Häufigkeitszahl im Bereich des Polizeipräsidiums Westpfalz um 20 Punkte höher lag als in Koblenz.

Fazit: Sicherheit als Standortfaktor zum Wohnen in Rheinland-Pfalz

Nachdem es bei Themen wie Mietenregulierung oder Grundsteuer meist nur schlechte Nachrichten für Immobilieneigentümer gibt, sind die neuesten Zahlen zum Wohnungseinbruchdiebstahl eine gute Nachricht. Ein Grund für die positive Entwicklung ist die verstärkte Aufklärungsarbeit, zu der auch die Kooperation des Landeskriminalamtes mit Haus & Grund beigetragen hat. Neben anderen Faktoren wie gute Verkehrsanbindung oder schnelles Internet ist damit das „sichere“ Wohnen ein weiterer Standortfaktor, der für das Wohnen in Rheinland-Pfalz spricht!

Rückgang der Fallzahlen in vielen Bereichen (2024 gegenüber 2023)

Entwicklung der Wohnungseinbruchdiebstähle 2015 - 2024

Entwicklung der Wohnungseinbruchdiebstähle 2024 in Rheinland-Pfalz insgesamt sowie in den Präsidialbereichen

Quelle / Grafiken: Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Jahres 2024 für Rheinland-Pfalz

Unser Autor: der Landesverbandsdirektor Ralf Schönfeld

Unser Autor: Ralf Schönfeld 
ist Verbandsdirektor des 
Landesverbands Haus 
& Grund Rheinland-Pfalz.

 

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6.8 Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

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6.9 Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling

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Zuständige Aufsicht für uns ist:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

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7. Social Media Plugins

 

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10. Online-Solvenzcheck über CRIF GmbH

Wir bieten einen Online-Solvenzcheck (Mieterbonitätsprüfung) für Vermieter über den Dienstleister CRIF GmbH an. Der kostenpflichtige Service wird über die Webseite www.mietvertraege-rlp.de vertrieben.

Wir übermitteln im Rahmen dieses Services erhobene personenbezogene Daten an die CRIF GmbH, Leopoldstr. 244, 80807 München.

Rechtsgrundlage dieser Übermittlungen ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO bzw. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO (Durchführung eines Vertrages bzw. Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen). Verarbeitet werden personenbezogene Daten, um Vermietern Informationen zur Beurteilung der Bonität von potentiellen Mietern zu geben. Die Bonitätsprüfung dient der Bewahrung der Vermieter vor finanziellen Verlusten und eröffnet gleichzeitig die Möglichkeit, die Mieter durch Beratung vor einer übermäßigen finanziellen Belastung/Verschuldung zu bewahren.

Nähere Informationen zur Tätigkeit der CRIF GmbH können Sie jederzeit unter www.crif.de/datenschutz abrufen.

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Stand: 16.04.2025