Ein Jahr Wiederaufbauhilfen des Landes: Viel erreicht – und noch viel zu tun

Staatliche Hilfe. Die Flutkatastophe im Juli 2021 hat auch für große finanzielle Schäden gesorgt. Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützt Betroffene mit verschiedenen Angeboten beim Wiederaufbau. Wir geben einen Überblick zu den nach wie vor laufenden staatlichen Hilfen.

Grafik: Stand der Wiederaufbauhilfe

Nach der verheerenden Flutkatastrophe im Juli 2021 in Teilen von Rheinland-Pfalz gab es sofort eine überwältigende Hilfsbereitschaft durch Helfer und mit Geldspenden. Dieses Engagement ging weit über die Landesgrenzen hinaus. Seitdem ist zwar viel passiert. Es gibt aber auch viele Fälle, in denen der Spagat zwischen „unbürokratischer Hilfe“ und „sorgfältigem Umgang mit öffentlichen Geldern“ für Konflikte gesorgt hat und sich Unmut bei den von der Flut betroffenen Bürgern breit macht. Wir möchten hiermit positiv nach vorne schauen und am Beispiel der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) darstellen, welche Hilfeleistungen bereits erfolgt sind und wie an einer Optimierung der Hilfsangebote gearbeitet wird.

Finanzielle Hilfen von Bund und Land

Unmittelbar nach der Flutkatastrophe beauftragte das Land die ISB mit der Umsetzung der Aufbauhilfen für private Haushalte und Unternehmen, um sicherzustellen, dass die finanziellen Hilfen von Bund und Land dort ankommen, wo sie benötigt werden – als Institution des Landes verfügt die Förderbank über die Strukturen sowie das fachliche Know-how. Seit Start der Programme Ende September 2021 ist ein erheblicher Teil des ISB-Stammpersonals gemeinsam mit externen Kräften und starken Partnern im Einsatz, um die Gelder zur Auszahlung zu bringen und den Wiederaufbau vor Ort zu unterstützen.

Hohe Sicherheitsstandards für öffentliche Mittel

Um die öffentlichen Mittel vor Betrug, beispielsweise durch die wachsende Cyberkriminalität, zu schützen, mussten innerhalb kürzester Zeit Lösungen zur Antragstellung und -bearbeitung aufgebaut werden, die höchsten Sicherheitsstandards entsprechen. „Im Fall der Aufbauhilfen stand in weniger als vier Wochen unser Self Service Portal“, erklärt ISB-Vorstandssprecher Ulrich Dexheimer. „Basierend auf unseren Erfahrungen bei der Bearbeitung der Coronahilfen wählten wir ein rein digitales Antragsverfahren, um beispielsweise Probleme mit nicht lesbaren Anträgen zu vermeiden.“

Je nach Antragsstrecke – Hausrat, Gebäude oder Unternehmen – ergeben sich große Unterschiede: „Bei der Hausratsstrecke, bei der Pauschalen ausgezahlt werden, läuft die Bearbeitung weitestgehend automatisiert ab“, so Dexheimer. Die Bearbeitung der Anträge in der Unternehmens- und insbesondere der Gebäudestrecke ist anspruchsvoller: Da beispielsweise der jeweilige Wert beziehungsweise die Schadenshöhe eines Gebäudes oder eines Unternehmens entscheidend und die Fördersummen höher sind, ist je nach Sachlage die Zuarbeit der Gemeinden, anderer Behörden und externer Gutachter erforderlich, oft müssen Unterlagen und Informationen nachgefordert werden.

Infopoints in den betroffenen Regionen

Hierbei hat sich insbesondere das System der 25 so genannten Infopoints in den betroffenen Regionen bewährt, in denen die ISB mit Kooperationspartnerschaften präsent ist: „In den Infopoints sind wir nah am Geschehen und können die Menschen direkt vor Ort bei der Antragstellung unterstützen.“ Konkrete Fragen zu den Aufbauhilfen wurden zudem auch in mehr als 35.000 Beratungsgesprächen der ISB-Hotline beantwortet, für Unternehmen werden außerdem spezielle Beratungstage in Zusammenarbeit mit den Kammern angeboten. Zudem schult die ISB regelmäßig interne und externe Mitarbeitende, beispielsweise im Rahmen der im April 2022 gestarteten aufsuchenden Hilfe. Die Kommunikationsabteilungen der ISB informieren in enger Abstimmung mit den Partnern unter anderem im Informationsbündnis Wiederaufbau über die Unterstützungsmöglichkeiten.

Keine Blaupause für eine derartige Naturkatastrophe

„Wir nehmen die Verantwortung für die Aufbauhilfe sehr ernst“, erklärt Dexheimer. „Für die Auswirkungen einer derart zerstörerischen Naturkatastrophe haben auch wir keine Blaupause in der Schublade, wir passen unsere Programme und Mechanismen flexibel im laufenden Geschäft an. Außerdem sind wir ständig im Austausch und regelmäßig vor Ort. Das lässt uns nicht kalt, was wir da zu sehen und zu hören bekommen! Dennoch müssen wir verfahrensrechtliche Vorgaben erfüllen, sorgfältig mit öffentlichen Mitteln umgehen. Wir arbeiten fortwährend und mit viel Einsatz daran, die Vielzahl an Anträgen zu bearbeiten.“

Hausbesuche im Ahrtal – Beratung direkt vor Ort

Informationen waren von Anfang an und sind nach wie vor ein entscheidender Bestandteil des Wiederaufbaus. Daher wurden Einwohnerversammlungen durchgeführt und eine Telefonhotline eingerichtet. In den zahlreichen Infopoints im gesamten Ahrtal können sich die Menschen Beratung und Unterstützung holen. Dort steht geschultes Personal im Auftrag der ISB bereit. Auch die Kammern und Hilfsorganisationen stellen viele Beratungsangebote bereit. Trotzdem gibt es eine Lücke, die mit diesem Projekt geschlossen werden soll. Mit Hausbesuchen soll auf die Menschen aktiv zugegangen werden, die bisher mit dem bestehenden Beratungsangebot aus den unterschiedlichsten Gründen nicht erreicht werden konnten.

Für die Landesregierung ist es ein zentrales Anliegen, dass alle von der Flutkatastrophe Betroffenen die Hilfe bekommen, die ihnen zusteht. Deshalb startete Ministerpräsidentin Malu Dreyer zusammen mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) sowie der ISB im April in Altenahr das Projekt „Aufsuchende Hilfe“. Im Rahmen von Hausbesuchen sollen insbesondere diejenigen Menschen erreicht werden, die bisher aus den verschiedensten Gründen noch keine Möglichkeit hatten, sich über die Hilfsangebote zu informieren. Das Projekt ging nach Abschluss der Pilotphase zunächst in Schuld, Insul, Ahrbrück, Liers und Obliers weiter.

In den ersten Monaten konnten bereits 750 Hausbesuche durchgeführt werden, bei 45 Prozent wurden die Bewohner und Bewohnerinnen angetroffen. Sie haben überwiegend das Thema Aufbauhilfe thematisiert. Haushalten, die nicht angetroffen wurden, wurden ein Infoflyer zur Aufbauhilfe sowie Kontaktdaten zur Verfügung gestellt, um Unterstützung bei der Antragstellung direkt bei der ISB einzuholen. Wie wichtig dieses Projekt ist, zeigt die Tatsache, dass viele Haushalte erreicht wurden, die bisher noch keinen Antrag gestellt haben. Von den Infopoints gab es die Rückmeldung, dass viele Anträge nach dem Besuch durch die aufsuchende Hilfe gestellt worden seien. Neben der Aufbauhilfe hatten die Betroffenen Fragen zu Versicherungen, Gutachten oder auch zu psychologischen Hilfestellungen.

Anträge noch bis zum 30. Juni 2023 möglich

Die ISB setzt die Wiederaufbauhilfe für Privatpersonen und Unternehmen um. „Mit der aufsuchenden Hilfe haben wir noch mehr Menschen vor Ort erreichen können und über deren Möglichkeiten informiert“, sagt Dr. Ulrich Link, Mitglied des Vorstands der ISB. Er ergänzt, dass Anträge auf Wiederaufbau bis zum 30. Juni 2023 gestellt werden können.

Darüber hinaus haben Betroffene aus allen Gebieten jederzeit die Möglichkeit, sich in dringenden Fällen an einen der Infopoints in der Nähe zu wenden. Falls dies nicht möglich ist, kann die aufsuchende Hilfe vorab telefonisch angefragt werden, und zwar über die Nummer 08 00 / 133 66 66.

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