Bringt die Bundestagswahl eine Zeitenwende für das private Immobilieneigentum?

Am 23. Februar wählen die Bürgerinnen und Bürger einen neuen Bundestag. Eines der wichtigsten Themen dabei wird die Wohnungspolitik sein. Was erwartet private Eigentümer? Wir haben uns angeschaut, was die Parteien im Einzelnen planen und nennen die Haus & Grund Positionen.

Foto: Zerbor / Adobe Stock

Von Verbandsdirektor RA Ralf Schönfeld

Die Wahlprogramme der Parteien zur Neuwahl des Bundestags am 23. Februar 2025 enthalten unterschiedliche Positionen zu Immobilieneigentum und bezahlbarem Wohnen. Je nach Parteiideologie wird die Abschaffung des Heizungsgesetzes und der Mietpreisbremse oder eine dauerhafte Mietendeckelung inklusive Einschränkung von Indexmietverträgen und Eigenbedarfskündigungen gefordert.

Wir bieten Ihnen einen Überblick zu den wesentlichen Forderungen von Haus & Grund an die zukünftige Bundesregierung und dazu Auszüge aus den jeweiligen Wahlprogrammen:

1. Energiewende im Gebäudebestand

Das fordert Haus & Grund:

  • Einführung eines sektorübergreifenden europaweiten Emissionshandels.
  • Vollständige Rückgabe der CO2-Staatseinnahmen an die Bürger (Klimageld).
  • Wirksame Förderung klimaschützender Maßnahmen an Gebäuden sowie Verzicht auf konkurrierende und ineffiziente ordnungsrechtliche Vorgaben.
  • Alle Kommunen müssen bis Ende 2026 verbindlich festlegen, in welchen Straßen zukünftig der Anschluss eines Gebäudes an ein Wärmenetz möglich ist und wo eine Versorgung mit grünen Gasen oder Wasserstoff vorgesehen ist oder ob die Wärmepumpe die alleinige Lösung sein wird.
  • Die Stilllegung und der Rückbau eines Gasanschlusses müssen für die Eigentümer kostenlos sein.
  • Die Erzeugung und Nutzung von Solarenergie in vermieteten Mehrfamilienhäusern (Mieterstrom) muss vereinfacht werden, indem der Solarstrom über die Betriebskosten abgerechnet werden kann.

Das steht in den Wahlprogrammen:

CDU/CSU wollen u.a. Stromsteuer und Netzentgelte senken, das Heizungsgesetz abschaffen und technologieoffene, emissionsarme Wärmelösungen fördern. Die FDP möchte vor allem im Mietrecht die Kappungsgrenzen bei energetischen Sanierungen lockern.

Während die AfD noch die Abschaffung von EEG-Umlage und Gebäudeenergiegesetz fordert, setzt sie gleichzeitig auf Kohle und Gas zur Stromversorgung. Die SPD kündigt allgemein zinsgünstige Kredite und Zuschüsse zur energetischen Sanierung an, während die Grünen die Stromsteuer senken wollen. Zudem werden pauschal Förderprogramme für die Sanierung von Häusern, aber nur mit sozialer Staffelung in Aussicht gestellt.

Linke und BSW überbieten sich mit sozialistischen Versprechungen zur Unterstützung beim Heizungsumbau. Sanierungen und Heizungstausch soll ohne Erhöhung der Warmmieten erfolgen. Kosten für Sanierungen sollen Vermieter tragen.

2. Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Das fordert Haus & Grund:

  • Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz muss abgeschafft werden.
  • Die ausdrückliche Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung sollte nicht mehr erforderlich sein und durch eine Widerspruchslösung ersetzt werden.
  • Die Kappungsgrenzen für Modernisierungsmieterhöhungen sollten regelmäßig entsprechend der Baukostenentwicklung angepasst werden.
  • Die Modernisierungsmieterhöhung sollte elf Prozent betragen.
  • Die Mietpreisbremse darf nicht verlängert werden.
  • Bei der Umstellung auf Fernwärme sind transparente Regelungen zur Preisanpassung und -überwachung für alle Verbraucher erforderlich.
  • Es darf keine Pflichtversicherung für Elementarschäden geben.

Das steht in den Wahlprogrammen:

CDU/CSU machen hier keine konkreten Angaben zu ihren Plänen. Die FDP will dagegen das Nebenkostenrecht vereinfachen und die Mietpreisbremse auslaufen lassen. Zudem soll es gezielte Unterstützung durch Wohngeld geben.

Die AfD möchte einfach pauschal Mietpreisbremse oder Mietendeckel abschaffen. Demgegenüber strotz das Programm der SPD nur so vor vermieterfeindlichen Plänen: Die Mietpreisbremse soll unbefristet gelten. Indexmietverträge an Entwicklung der Nettokaltmieten (statt Inflationsrate) koppeln. Verschärfung des Wirtschaftsstrafrechts gegen Mietwucher. Maximale Mietsteigerung von sechs Prozent in drei Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Mietspiegel-Betrachtungszeitraum auf zehn Jahre ausweiten und preisgebundenen Wohnraum einbeziehen. Umlagefähigkeit der Grundsteuer als Betriebskosten einschränken. Die Grünen halten sich noch bedeckt und geben nur an, die Mietpreisbremse verlängern und verbessern zu wollen.

Die Linke träumt von einem bundesweiten Mietendeckel, wonach Mieten sechs Jahre lang nicht erhöht werden sollen. Staffelmieten und Indexmietverträge sollen verboten und der Kündigungsschutz ausgeweitet werden. Das BSW beschränkt sich auf die Forderung nach einem bundesweiten Mietendeckel.

3. Steuern

Das fordert Haus & Grund:

  • Die Begrenzung der sofort abziehbaren Sanierungskosten auf 15 Prozent in den ersten drei Jahren nach Erwerb einer Immobilie sollte abgeschafft werden.
  • Die Vermietung deutlich unterhalb der ortsüblichen Miete sollte nicht mehr durch den Ausschluss des Werbungskostenabzugs bestraft werden.
  • Die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Freibeträge sollten an die Immobilienwertentwicklung der letzten 15 Jahre angepasst werden.
  • Das derzeitige Bundesmodell bei der reformierten Grundsteuer sollte durch ein wertneutrales Flächenmodell ersetzt werden.
  • Der Grunderwerbsteuersatz sollte bundeseinheitlich sein und deutlich gesenkt werden.

Das steht in den Wahlprogrammen:

CDU/CSU wollen zur Eigenheimförderung beim erstmaligen Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer von 250.000 Euro pro Erwachsenen und 150.000 Euro pro Kind. Die FDP möchte sogar einen Freibetrag von 500.000 Euro für die erste selbst genutzte Immobilie plus Freibetrag von 100.000 Euro pro Kind.

Die AfD will die Grunderwerbsteuer für Selbstnutzer aufheben und stattdessen eine Grunderwerbsteuer für ausländische Käufer mit Hauptwohnsitz außerhalb der EU von 20 Prozent. Bei SPD und Grünen ist keine besondere Eigenheimförderung vorgesehen.

Die Linke zeigt ein „besonderes“ Verständnis vom Rechtsstaat, in dem eine Besetzung von Wohnraum, der seit mindestens einem Jahr leersteht, zu einem dauerhaften Wohnrecht führen soll. Das BSW beschränkt sich auf die pauschale Forderung, keine Grunderwerbsteuer für den Erstkauf von selbst genutzten Eigenheimen zu erheben.

4. Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung

Das fordert Haus & Grund:

  • Das Verbot, Miet- in Eigentumswohnungen umzuwandeln, muss wieder abgeschafft werden.
  • Milieuschutzsatzungen müssen reformiert werden.
  • Es sollte ein Förderbonus bei der Städtebauförderung für Städte und Gemeinden eingeführt werden, die Projekte in Fördergebieten mit kleinteiliger Eigentümerstruktur durchführen oder das Ziel verfolgen, eine solche Struktur zu schaffen.
  • Reduzierung der Bürokratie sowie von Abgaben und Steuern beim Bau von Wohngebäuden.
  • Abschaffung nicht notwendiger technischer Standards und DIN-Normen im Bauwesen.
  • Einführung einer Regelung, die Vermietern im Fall eines Zahlungsausfalls ermöglicht, sich an öffentliche Stellen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit zu wenden und die dafür notwendige Datenübermittlung erlaubt.

Das steht in den Wahlprogrammen:

Die CDU/CSU plädiert für den Verzicht auf neue Standards und reduzierte Bauvorschriften. Zudem sollen die Verdichtung der Städte, Inanspruchnahme von Neubauflächen, Aufstockung von Gebäuden und Umnutzung nicht mehr benötigter Flächen verbessert werden. Demgegenüber will die FDP steuerliche Abschreibungen im Wohnungsbau verbessern und die zuletzt beschlossenen Sonderabschreibungen ohne Einschränkungen fortführen.

Bei der SPD wird dagegen auf „mehr Staat“ gesetzt, indem man eine Trendwende zu einer sozialen Bodenpolitik inklusive Stärkung des kommunalen Vorkaufsrechts für Kommunen anstrebt. Die Grünen setzen auch auf kommunale Vorkaufsrechte und die Unterstützung von sozialem und gemeinnützigem Wohnungsbau. Hinzu kommen ökologische Forderungen für nachhaltigeres Bauen.

Linke und BSW beschränken sich erwartbar auf die Förderung des öffentlichen und genossenschaftlichen Wohnungsbaus. Sozialbindungen von Wohnungen sollen unbefristet gelten.

Das Haus & Grund Fazit:

Bauen und Wohnen in Deutschland werden immer teurer, das Vermieten ist zu bürokratisch und immer häufiger unrentabel. Die zukünftige Bundesregierung sollte private Eigentümer stärker im Blick haben und als Partner zur Erreichung gemeinsamer Ziele ansehen.

Sie als Haus & Grund Mitglied sind gefordert, sich zu informieren, was die einzelnen Parteien, die in den Bundestag einziehen könnten, tatsächlich vorhaben. Aus „wahltaktischen“ Gründen sollten Sie überlegen, welche der Parteien, die realistisch für eine zukünftige Regierungsbeteiligung in Frage kommen, die Interessen der Haus & Grund Mitglieder am besten vertritt. Jede Stimme für eine dieser Parteien ist eine Stimme für die Interessen von Haus & Grund.

Bundestagswahl 2025: Positionen und Programme

Bis zum Redaktionsschluss hatten zwar noch nicht alle Parteien ihre Wahlprogramme offiziell verabschiedet, aber zumindest entsprechende Entwürfe veröffentlicht. Unter den folgenden Links finden Sie die ausführlichen Wahlprogramme (bzw. deren Entwürfe). Die Reihenfolge bedeutet keine politische Wertung, sondern richtet sich nach der aktuellen Wahlprognose (Stand: 24. Januar 2025) der Forschungsgruppe Wahlen.

Einen Überblick über die Positionen rund ums Bauen und Wohnen bietet der Haufe-Verlag:

Die vollständigen Positionen und Forderungen von Haus & Grund für den neugewählten Bundestag finden Sie hier

Unser Autor: der Landesverbandsdirektor Ralf Schönfeld

Unser Autor: Ralf Schönfeld 
ist Verbandsdirektor des 
Landesverbands Haus 
& Grund Rheinland-Pfalz.

 

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6.8 Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit uns gegenüber zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

6.9 Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling

Sie haben gemäß Art. 22 DSGVO das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

  • für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen Ihnen und uns erforderlich ist,
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  • mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erfolgt.

6.10 Recht auf Beschwerde

Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die von uns vorgenommene Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

Zuständige Aufsicht für uns ist:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW

Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-999
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

7. Social Media Plugins

 

7.1 Facebook

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7.2 Twitter

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7.3 YouTube

Wir nutzen auf unserer Webseite Videos von YouTube und YouTube Plugins. YouTube ist ein Dienst der YouTube LLC („YouTube“), 901 Cherry Ave., San Bruno, CA 94066, USA und wird von dieser bereitgestellt. Die YouTube LLC ist eine Tochtergesellschaft der Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.
Die Einbindung von YouTube erfolgt durch das Einbetten des Services auf unserer Webseite mittels eines sog. „iFrames“. Beim Laden dieses iFrames erheben YouTube bzw. Google unter Umständen Informationen (auch personenbezogene Daten) und verarbeiten diese. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass YouTube bzw. Google die Informationen auch an einen Server in einem Drittland übermittelt.
Durch die Einbindung von YouTube verfolgen wir den Zweck, Ihnen verschiedene Videos auf unserer Webseite präsentieren zu können, damit Sie diese unmittelbar auf unserer Webseite anschauen können.

Rechtsgrundlage für die hier beschriebene Verarbeitung personenbezogener Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser hierfür erforderliches berechtigtes Interesse liegt dabei in dem großen Nutzen, den YouTube bietet. Durch die Einbindung von externen Videos entlasten wir unsere Server und können entsprechende Ressourcen anderweitig nutzen. Dies kann u.a. Stabilität unserer Server erhöhen. YouTube bzw. Google hat darüber hinaus ein berechtigtes Interesse an den erhobenen (personenbezogenen) Daten um die eigenen Dienste zu verbessern.

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Hierüber nehmen wir statistische Erhebungen vor. Dazu gehören die Informationen, ob der Newsletter geöffnet wurde und welche Links geklickt wurden. Diese Informationen können aus technischen Gründen zwar den einzelnen Newsletter-Empfängern zugeordnet werden, es ist jedoch nicht der Verarbeitungszweck für unsere Auswertungen. Die Auswertungen dienen uns allein dazu, die Lesegewohnheiten unserer Nutzer zu erkennen und unsere Inhalte auf Sie anzupassen oder unterschiedliche Inhalte entsprechend den Interessen auch einzelner Nutzer zu versenden. Die erteilte Einwilligung  zum Erhalt des Newsletters können Sie über einen Link im Newsletter oder über das Abmeldeformular unter www.hausundgrund-rlp.de/info-service jederzeit widerrufen.

9. YouTube

Wir haben Videos in unserer Webseite eingebunden, die bei YouTube (Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View CA 94043, USA) gespeichert sind und von unserer Webseite aus direkt abspielbar sind.

Bei der Einbindung werden in Teilbereichen eines Browserfensters Inhalte von YouTube abgebildet. Abgerufen werden die Videos jedoch erst durch gesondertes Anklicken (sog. „Framing“). Mit Aufruf der (Unter-)Seite unserer Webseite wird eine Verbindung zu den YouTube-Servern hergestellt und dabei der Inhalt dargestellt.

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Verarbeitete Daten:

  • Nutzungsdaten
  • Accountdaten

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10. Online-Solvenzcheck über CRIF GmbH

Wir bieten einen Online-Solvenzcheck (Mieterbonitätsprüfung) für Vermieter über den Dienstleister CRIF GmbH an. Der kostenpflichtige Service wird über die Webseite www.mietvertraege-rlp.de vertrieben.

Wir übermitteln im Rahmen dieses Services erhobene personenbezogene Daten an die CRIF GmbH, Leopoldstr. 244, 80807 München.

Rechtsgrundlage dieser Übermittlungen ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO bzw. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO (Durchführung eines Vertrages bzw. Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen). Verarbeitet werden personenbezogene Daten, um Vermietern Informationen zur Beurteilung der Bonität von potentiellen Mietern zu geben. Die Bonitätsprüfung dient der Bewahrung der Vermieter vor finanziellen Verlusten und eröffnet gleichzeitig die Möglichkeit, die Mieter durch Beratung vor einer übermäßigen finanziellen Belastung/Verschuldung zu bewahren.

Nähere Informationen zur Tätigkeit der CRIF GmbH können Sie jederzeit unter www.crif.de/datenschutz abrufen.

11. Kontakt

Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten sowie Widerruf erteilter Einwilligungen oder Widerspruch gegen eine bestimmte Datenverwendung wenden Sie sich bitte an die oben genannte Adresse oder die E-Mail-Adresse info@hausundgrund-rlp.de

12. Anpassung der Datenschutzerklärung

Durch die Weiterentwicklung unserer Webseite oder die Implementierung neuer Technologien kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Wir behalten uns daher vor, die Datenschutzerklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Wir empfehlen Ihnen daher, diese Seite regelmäßig zu besuchen, um sich über gegebenenfalls erfolgte Aktualisierungen zu informieren.

Stand: 01.09.2022