Straßenausbaubeiträge in Rheinland-Pfalz: Die Ampel versteckt sich hinter Schein-Argumenten

Gemeinsam machen sich Haus & Grund und der Bund der Steuerzahler (BdSt) für die Abschaffung der umstrittenen Straßenausbaubeiträge in Rheinland-Pfalz stark. In seinem Gastbeitrag entlarvt BdSt-Geschäftsführer René Quante die vermeintlichen Gründe für die Weigerung der Landesregierung als das, was sie sind: nur Ausreden und Schein-Argumente.

Foto: fefufoto / Adobe Stock

Nordrhein-Westfalen hat die Straßenausbaubeiträge nun endgültig abgeschafft. Damit ist Rheinland-Pfalz das letzte Bundesland, das seine Kommunen dazu zwingt, die umstrittenen Beiträge zu erheben. In allen anderen Bundesländern gibt es entweder keine Ausbaubeiträge oder den Kommunen ist die Erhebung zumindest freigestellt.

Die Ampel-Koalition im Mainzer Landtag hat kein Einsehen – trotz guter Argumente der Beitragsgegner, zu denen neben Haus & Grund auch der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz zählt. In seinem Gastbeitrag für Haus & Grund entzaubert dessen Geschäftsführer René Quante die sieben häufigsten Schein-Argumente, mit denen die Landesregierung sich gegen eine Abschaffung wehrt.

1. Schein-Argument:
„Es hat bisher niemand verlässlich ausrechnen können, was das komplette Beitrags-Aus für das Land Rheinland-Pfalz bedeuten würde.“
Zu allen möglichen Steuern und Abgaben gibt es recht genaue Aufkommensdaten – selbst für fiskalisch absolut unbedeutende Steuern. Aber sobald es um die umstrittenen Ausbaubeiträge geht, glänzt die Ampel-Landesregierung von Rheinland-Pfalz seit Jahren mit einer faktischen Arbeitsverweigerung bei der Beitragserhebung – flankiert von Regierungsfraktionen im Landtag, die das gleichgültig hinnehmen. Was in anderen Bundesländern klappt, klappt in Rheinland-Pfalz seltsamerweise nicht.

Was es aber trotz der Arbeitsverweigerung der Ampel-Koalition gibt, sind jahrelange Erfahrungswerte anderer Bundesländer und aus dem kommunalen Straßenbau ableitbare Schätzwerte für Rheinland-Pfalz. Wenn selbst das große Nordrhein-Westfalen mit 65 Millionen Euro an jährlicher Entschädigung für die Kommunen zurechtkommt, können es in Rheinland-Pfalz eben keine 600 Millionen Euro sein wie etwa der Gemeindebund behauptet.

Selbst eine unvollständige Aufkommensschätzung der Landesregierung kam für das Jahr 2022 nur auf etwa 37 Millionen Euro an Ausbaubeiträgen. Da ist es völlig absurd zu unterstellen, dass sich hunderte von Millionen an Beitragseinnahmen in kommunalen Haushalten schlichtweg „verstecken“. Warum auch?

2. Schein-Argument:
„Die finanziellen Spielräume sind für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zu eng.“
Das Land Rheinland-Pfalz hat wiederholt dicke Haushaltsüberschüsse erzielt – zuletzt im Jahr 2023 sogar einen von rund einer Milliarde Euro. Die so genannte Haushaltssicherungsrücklage summiert sich mittlerweile auf 3,6 Milliarden Euro und die Ampel-Landesregierung hat seit Jahren keinen Plan, was damit geschehen soll. Investiert wird damit nicht, Schulden abgebaut werden damit nicht und in Krisen geht die Ampel lieber in neue Schulden statt diese Rücklage aufzulösen. Wie viele Milliarden will die Ampel-Koalition im Geldspeicher also noch bunkern, bis eine Entlastung der Bürger angeblich möglich sein soll? 4 Milliarden? 6 Milliarden? 10 Milliarden?

Gemessen an den Überschüssen und Rücklagen von Rheinland-Pfalz wäre selbst eine kommunale Entschädigung auf NRW-Niveau faktisch „Peanuts“. Und wo wäre auch der Unterschied, ob die Ampel in 2023 statt 800 Millionen Euro nun 760 oder 735 Millionen Euro zusätzlich in einer Rücklage ohne Sinn und Zweck geparkt hätte? Wer keinen Plan hat, was mit überschüssigen Milliarden anzufangen ist, kann Entlastungen in Millionenhöhe problemlos finanzieren. Aber mit wem dagegen aus Prinzip keine Entlastung für die Bürger politisch machbar ist, dem wird auch keine Milliardenrücklage hoch genug ausfallen.

3. Schein-Argument:
„In anderen Bundesländern erfolgt die Gegenfinanzierung der Beitragsabschaffung über höhere Grundsteuer oder Grunderwerbsteuer. Die Ampel-Koalition in Rheinland-Pfalz praktiziert also auch Mieterschutz.“
Das ist Quatsch. Wie die Ampel-Politiker wissen sollten, sind Steuern per Definition nicht zweckgebunden – das gilt sowohl für das Land als auch für die Kommunen. Und wie man an Nordrhein-Westfalen als neuestem Abschaffungs-Fall sieht, wurden deswegen weder die Grunderwerbsteuer noch die Grundsteuer erhöht.
Dafür beweist die Ampel-Koalition in Rheinland-Pfalz, dass man einen politisch gewollten Steuererhöhungs-Tsunami bei der Grundsteuer auslösen kann, ohne die Ausbaubeiträge abzuschaffen. Legt man hierfür den Ampel-Maßstab an, betreiben SPD, Grüne und FDP mit der saftigen Erhöhung der Nivellierungssätze offenbar eine vorsätzlich mieterfeindliche Steuerpolitik.

4. Schein-Argument:
„Von der mit dem Straßenausbau verbundenen Wertsteigerung profitieren vor allem die Grundstücksbesitzer und deswegen sollen Ausbaubeiträge erhoben werden.“
Offenbar haben die Ampel-Politiker die Straßenausbaubeiträge gleich doppelt nicht verstanden – oder erzählen den Bürgern vorsätzlich Unsinn. Bei den Ausbaubeiträgen werden umlagefähige Ausbaukosten in Rechnung gestellt. Echte und eingebildete Wertsteigerungen von Immobilien spielen bei der Berechnung gar keine Rolle. Wer zumal automatisch davon ausgeht, dass Straßenausbaumaßnahmen prinzipiell den Immobilienwert steigen lassen, müsste im Umkehrschluss davon ausgehen, dass ein schlechter Straßenzustand den Immobilienwert sinken lässt. Aber wo bleibt dann die staatliche Entschädigung dafür?
Allerdings gilt in Rheinland-Pfalz die Pflicht zu wiederkehrenden Beiträgen. Zahlen müssen die Anlieger für Ausbaumaßnahmen in der gesamten Abrechnungseinheit, nicht nur in der eigenen Straße. Also wird in der Regel dafür gezahlt, dass vor der eigenen Haustür absolut gar nichts passiert – und dann steigt der Immobilienwert nicht einmal theoretisch.

5. Schein-Argument:
„SPD, Grüne und FDP betonen, dass mit den flächendeckenden wiederkehrenden Beiträgen die Kommunen ihre Planungshoheit behalten.“
In allen Bundesländern, in denen es keine Ausbaubeiträge gibt, haben die Kommunen die Planungshoheit über ihre Straßen. Und auch in allen Bundesländern, in denen es den Kommunen freigestellt ist, ob sie Ausbaubeiträge erheben wollen oder nicht, haben die Kommunen die Planungshoheit über ihre Straßen.
Fake-News sind kein Argument zum Erhalt der Straßenausbaubeiträge in Rheinland-Pfalz.

6. Schein-Argument:
„Kein Bürgermeister muss für den Ausbau von Straßen als Bittsteller zur Landesregierung nach Mainz kommen.“
Ein klarer Rechtsanspruch auf eine Entschädigung durch das Land Rheinland-Pfalz macht keinen Bürgermeister zum Bittsteller. Vielmehr bekommen die Kommunen dann das Geld, das ihnen per Gesetz zusteht. Wie gut das Entschädigungsgesetz wiederum ist, hängt vom Gesetzgeber ab – oder konkreter gesagt, von der Mehrheit aus SPD, Grünen und FDP im rheinland-pfälzischen Landtag.

Wenn die Ampel-Koalition dagegen meint, dass es für jeden Bürgermeister prinzipiell eine unerträgliche Zumutung sei, überhaupt einen Antrag beim Land zu stellen, dann müsste die Ampel konsequenterweise ziemlich viele Landesförderungen streichen. Denn diese gibt es auch nur auf Antrag.

7. Schein-Argument:
„Mit der Umstellung von einmalige auf wiederkehrende Beiträge wurde es für die Bürger doch günstiger.“
Dieses Märchen war die Grundlage für die im Jahr 2020 beschlossene Umstellung von einmaligen auf wiederkehrende Ausbaubeiträge. Schon damals warnte der Steuerzahlerbund die Landespolitik davor, dass das Gegenteil der Fall wäre.
Im Jahr 2022 bestätigte selbst die Staatskanzlei die BdSt-Prognose, dass wiederkehrende Beiträge für die Bürger teurer ausfallen. Lag der durchschnittliche Anliegeranteil bei einmaligen Ausbaubeiträgen bei 55 Prozent, so sind es bei wiederkehrenden Beiträgen 64 Prozent. Den Rest der beitragsfähigen Ausbaumaßnahmen zahlt die Kommune als Gemeindeanteil. Der Unterschied erklärt sich damit, dass große Teile des Durchgangsverkehrs bei wiederkehrenden Beiträgen systembedingt zu Anliegerverkehr umgewidmet werden.

Das Fazit aus Sicht des Bunds der Steuerzahler Rheinland-Pfalz:
Seit Jahren bedient sich die Ampel-Koalition von Rheinland-Pfalz nur Schein-Ausreden, um die lange überfällige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zu verhindern. Dabei zeigen viele Beispiele in anderen Bundesländern, wie das Beitrags-Aus gestaltet werden könnte, wenn die Landespolitik nur wollte. Straßen sind ein öffentliches Gut – und öffentliche Güter werden von der Allgemeinheit über Steuermittel finanziert. Die meisten anderen Landesregierungen haben das verstanden, aber die von Rheinland-Pfalz offenbar aus Prinzip leider nicht. Wie lange soll dieser absurde Sonderweg noch praktiziert werden? 

Unser Autor: der Landesverbandsdirektor Ralf Schönfeld

Unser Gastautor: der
BdSt-Geschäftsführer
René Quante. - Foto:
Bund der Steuerzahler
Rheinland-Pfalz.

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Kavalleriestr. 2-4
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Wir bieten einen Online-Solvenzcheck (Mieterbonitätsprüfung) für Vermieter über den Dienstleister CRIF GmbH an. Der kostenpflichtige Service wird über die Webseite www.mietvertraege-rlp.de vertrieben.

Wir übermitteln im Rahmen dieses Services erhobene personenbezogene Daten an die CRIF GmbH, Leopoldstr. 244, 80807 München.

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Nähere Informationen zur Tätigkeit der CRIF GmbH können Sie jederzeit unter www.crif.de/datenschutz abrufen.

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Stand: 01.09.2022