Belegbare Fakten statt Panik machender Mär vom unbezahlbaren Wohnraum

Kaum ein größeres sozialpolitisches Thema sorgt bei Medien und Politik derzeit so öffentlichkeitswirksam für Panik wie das vom vermeintlich „unbezahlbar“ gewordenen Wohnraum. Wer sich die Zahlen und Fakten jedoch genauer anschaut, kommt zu einem ganz anderen Bild.

Ein übles Klischee: Der gierige Vermieter, der sich auf Kosten seiner Mieter unverschämt bereichert. Die Gründe für steigende Wohnkosten liegen meist anderswo.Ein übles Klischee: Der gierige Vermieter, der sich auf Kosten seiner Mieter unverschämt bereichert. Die Gründe für steigende Wohnkosten liegen meist anderswo. - Foto: Tom Bayer / Adobe Stock

 

Große Buchstaben künden von katastrophalen Zuständen: „Wohnraum immer teurer – Mieter dürfen gemolken werden“ Oder gar: „Arm durch Wohnen – Raubzug der Immobilienwirtschaft“.

Es sind nur zwei Schlagzeilen von vielen, die einen Meinungstrend widerspiegeln, der aus leicht durchschaubaren Gründen derzeit von Mieterbund, Gewerkschaften, SPD und Linken – ja selbst von Teilen einer sozialdemokratisierten CDU – in die Öffentlichkeit getragen wird.

Den Einen geht es um mehr Mitglieder („Wir sind die einzigen, die all die bösen Vermieter in Schach halten können!“), den Anderen um die Begrenzung des Verlusts an Wählerstimmen („Seht her: Wir kümmern uns doch um eure Sorgen!“).

Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft belegt: Löhne und Gehälter steigen oft schneller als Mieten

Deutschlandweit sind in den letzten Jahren nicht nur die Mieten und Preise für Wohnungen stark gestiegen, sondern auch der Arbeitsmarkt hat sich dynamisch entwickelt. Daher treffen höhere Wohnkosten vielfach auch auf höhere Löhne.

In einer umfassenden Studie hat jetzt das Deutsche Institut der Wirtschaft in Köln diese beiden Entwicklungen quasi übereinandergelegt – mit einem für viele höchst erstaunlichen Ergebnis: In über 60 % aller Landkreise in Deutschland sind in letzter Zeit die Löhne schneller gestiegen als die Mieten.

Anders ausgedrückt: Im Großen und Ganzen ist Wohnraum in den meisten Regionen für Facharbeiter, Handwerker, Angestellte und Beamte heute erschwinglicher als noch vor einigen Jahren.

Selbst in einigen Großstädten wie Hamburg oder Frankfurt am Main hat die so genannte „Erschwinglichkeit von Wohnraum“ etwas zugenommen.

In der Politikerhauptstadt Berlin und vor allem im heiß begehrten München ist sie dagegen zurückgegangen.

Den Unterschied zwischen „Schwarmstädten“ und dem flachen Land belegen auch folgende Zahlen: In Städten wie beispielsweise Pirmasens oder Zweibrücken können Arbeitnehmer bei einem Ausgabenanteil für Wohnraum von 26 Prozent am Nettolohn Wohnungen mit einer Größe von über 100 Quadratmeter mieten, während in München und den umliegenden Kreisen bei gleicher relativer Belastung die Wohnungsgröße deutlich unter 50 Quadratmetern liegt.

Beim Kauf oder Neubau von Wohneigentum sind zwar die Preise stärker gestiegen als die Löhne und Gehälter.

Dank der noch immer niedrigen Zinsen können sich Bauherren und Käufer bei gleichem Ausgabenniveau für Zins und Tilgung wie für die Miete im Durchschnitt heute dennoch größere Wohnungen leisten.

Diese Entwicklung dürfte sich jedoch künftig aufgrund der steil steigenden Immobilienpreise kaum weiter fortsetzen.

 

Doch was ist wirklich dran an der gebetsmühlenhaft wiederholten Behauptung, die Menschen in Deutschland könnten sich die Mieten nicht mehr leisten – entweder schon jetzt oder doch zumindest in absehbarer Zeit, sofern der Gesetzgeber nicht endlich mit einschneidenden Zwangsmaßnahmen gegen die ach so bösen Vermieter vorgeht?

Lassen wir die Fakten sprechen – auch wenn es etwas Mühe macht, mit belegbaren Tatsachen gegen den Panik machenden Meinungsstrom zu schwimmen.

Nun, zunächst einmal ist es keine Frage: In der Tat sind in den letzten Jahren die Kosten fürs Wohnen deutlich angestiegen – sowohl flächendeckend, aber vor allem in den besonders beliebten Ballungszentren und Universitätsstädten. Doch es macht durchaus Sinn, sich die Gründe für diese Entwicklung einmal genauer anzusehen.

Nachholbedarf nach jahrzehntelangen Verlusten

Zunächst einmal muss gesagt werden: Eine signifikante Erhöhung der Kaltmieten war längst überfällig. Denn seit den 1990er Jahren blieben in Deutschland die Mietpreis-Entwicklungen deutlich hinter der Inflationsrate zurück. Dabei lagen die Erträge aus Vermietung lange Jahre ohnehin weit unterhalb der Rendite von Investitionen am Kapitalmarkt.

Im Vergleich zur Entwicklung der Kaufkraft erlitten Vermieter zum Teil sogar massive Verluste. Selbst mit den Lohnsteigerungen hielten die wenigen Mieterhöhungen kaum mit – ein Aspekt, auf den wir im Extra-Kasten auf der gegenüberliegenden Seite noch einmal ausführlich eingehen werden.

Betriebskosten gingen geradezu durch die Decke

Wenn wir von „Wohnkosten“ reden, dann reden wir dabei stets über die Gesamtbelastung der Mieter, also Wohnungs-Kaltmiete plus Betriebskosten. Gerade Letztere aber explodierten geradezu in den vergangenen Jahren. Schuld daran? Keinesfalls die Vermieter, sondern Bund, Länder und Gemeinden.

Egal ob Wasser, Abwasser, Müll, Straßenreinigung, Grundsteuer oder „dank“ missratener Energiewende völlig aus dem Ruder gelaufene Kosten für Strom, Gas und Heizöl: Erst wurden die Vermieter als bequeme Zwangs-Eintreiber für Steuern und Gebühren missbraucht, jetzt sollen sie auch noch als Sündenbock für „unbezahlbares Wohnen“ herhalten.

Private Bestandsmieten von Steigerungen kaum betroffen

Mit dem Thema Mietanpassungen gehen vor allem private Vermieter überaus zurückhaltend um – und die sind nun mal in Deutschland die mit Abstand wichtigsten Anbieter am Wohnungsmarkt. Wie seit vielen Jahren die Erhebungen der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund belegen, erhöhen Privatvermieter während eines laufenden Mietverhältnisses nur äußerst selten die Mieten.

Klar – und nur recht und billig: Wenn dann mal ein Mieterwechsel ansteht, dann wird die Gelegenheit für Preisanpassungen dafür entsprechend konsequent genutzt.

Nicht zuletzt deshalb sind die aktuellen Gängelungsgesetze der Bundesregierung rund um die Mietpreisbremse ja auch so ungerecht: Jene privaten Vermieter, die gegenüber ihren Bestandsmietern Fairness und soziale Verantwortung beweisen, werden künftig doppelt bestraft.

Millionen Mieter übrigens letztlich auch: Denn wenn ich künftig bei einer Neuvermietung die Miete gegenüber dem Vormieter kaum noch erhöhen darf, dann werde ich schon jetzt versuchen, möglichst viel herauszuholen – schon allein, um „Luft“ beim Nachmieter zu haben.

Gewissenloses Vorgehen der Immobilien-Giganten

Ganz anders als private Vermieter, die oft den Aufwand zur Durchsetzung einer Mieterhöhung (und erst recht eine schlechte Stimmung im Treppenhaus) fürchten, gehen die großen internationalen Wohnungskonzerne vor.

Sie haben in den letzten Jahren Deutschland als Schnäppchenmarkt entdeckt und dankbar all die kommunalen Wohnungsbestände aufgekauft, die dem Staat heute für ein ausgleichendes Gegensteuern fehlen.

Wer hätte es gedacht? Gnaden- und gewissenlos nutzen diese anonymen Beton-Giganten sämtliche legalen (und manchmal auch halblegalen) Möglichkeiten, um auf dem Rücken von Millionen Mietern am unteren Rand der sozialen Skala größtmögliche Rendite zu erzielen – oftmals auch noch, ohne dabei Steuern zu zahlen. Zumindest die super-reichen Fonds-Investoren aus Katar, USA, Russland oder Großbritannien reiben sich derweil erfreut die Hände.

Neue Preisdimensionen bei Luxuswohnungen in der City

Fast sämtliche medienwirksame Beispiele für all die Weltuntergangs-Geschichten über „Mietwucher“ und „Horror-Vermieter“ stammen bei näherem Hinsehen aus einer guten Handvoll besonders boomender Großstädte wie München, Stuttgart, Hamburg, Berlin, Köln oder Frankfurt.

Wenn beispielswiese in München für eine Neubauwohnung bis zu 35 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter verlangt (und bezahlt) werden, dann klingt das ja auch in der Tat erstmal unglaublich. Unglaublich (aber weniger laut kommuniziert) ist aber auch die Tatsache, dass in der bayerischen Hauptstadt eine Neubau-Eigentumswohnung selbst am Stadtrand längst nicht mehr unter 7.000 Euro pro Quadratmeter zu haben ist.

Vor wenigen Jahren dachten viele noch, 3.000 Euro seien hier bereits die Schallmauer. Luxus-Apartments in Münchner Schicki-Micki-Vierteln werden inzwischen jedoch schon für sogar 16.000 Euro pro Quadratmet

er gehandelt. Hier stellt sich dann in der Tat die Frage, ob die Situation nicht aus dem Ruder zu laufen droht – bzw. längst aus dem Ruder gelaufen ist. Deshalb aber den gesamten deutschen Mietwohnungsmarkt über diesen einen Kamm zu scheren, erinnert an sozial-populistische Propaganda. Zumal es die Kommunen ja selbst in der Hand hätten, an wen sie ihr wertvolles Bauland verhökern.

Mietpreise in Rheinland-Pfalz vergleichsweise moderat

Es wäre höchst verwunderlich, wenn sich all diese bundesweiten Trends nicht auch in Rheinland-Pfalz widerspiegeln würden. So stiegen zwar auch hier seit 2012 die Kaltmieten besonders in in den größeren Städten Mainz, Trier, Speyer, Koblenz, Ludwigshafen, Worms oder Kaiserslautern um durchschnittlich knapp 15 Prozent.

Landesweit jedoch fielen die Steigerungen deutlich moderater aus – in manchen ländlichen Regionen tat sich in Sachen Mieterhöhungen sogar überhaupt nichts. Weiß man dann noch, dass sich die allgemeine Preissteigerungsrate im Vergleichszeitraum bei rund 11 Prozent bewegt, wird das Jammern über den vermeintlich „unbezahlbaren Wohnraum“ zumindest in Rheinland-Pfalz vollends zur Farce.

Sozialwohnungsbau zu teuer und bringt keine Lösung

Natürlich handelt es sich bei all den oben genannten Zahlen und Daten um Durchschnittswerte. Und natürlich soll und darf an dieser Stelle auch nicht verschwiegen werden, dass es in bestimmten Städten und für bestimmte Personengruppen inzwischen in der Tat schwierig bis unmöglich geworden ist, die passende Wohnung zu finden.

Die Instrumente, mit denen unsere Landesregierung (wie übrigens auch der Bund) dem Problem zu Leibe rücken will, sind jedoch von vorne herein zum Scheitern verurteilt. Denn die in großen Lettern propagierte Wiedergeburt des einst aus guten Gründen totgesagten sozialen Wohnungsbaus kann genauso wenig funktionieren wie die Einführung von Mietpreisbremse oder Kappungsgrenze.

Wollte der Staat all die fehlenden Wohnungen selber bauen, müsste er hunderte von Milliarden Euro in die Hand nehmen – die er nicht hat. Privates Geld aber wird niemand investieren, wenn dank staatlicher Gängelung am Ende nur ein Draufzahlgeschäft steht.

Lösung: Hilfe für Härtefälle und vermietende Bauherren

Schon seit langem fordert Haus & Grund deshalb gemeinsam mit zahlreichen Wirtschafts- und Immobilienexperten, den sündhaft teuren sozialen Wohnungsbau sein zu lassen und stattdessen das Wohngeld konsequent auszubauen. Damit könnte einem Vielfachen an Geringverdienern auch in teuren Städten geholfen werden.

Zumal dann, wenn gleichzeitig entsprechend lukrative Anreize für private Bauherren und Vermieter dafür sorgen, dass tatsächlich mehr Wohnungen gebaut werden – und zwar nicht etwa wie jetzt überwiegend im Luxus-Segment, sondern exakt zugeschnitten auf junge Familien, Rentner und Singles.

Dann nämlich könnte die Mär vom unbezahlbaren Wohnraum vielleicht einmal so enden: Und weil sie so gut rechnen können, drum bauen sie noch heute...

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6.8 Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit uns gegenüber zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

6.9 Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling

Sie haben gemäß Art. 22 DSGVO das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

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  • mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erfolgt.

6.10 Recht auf Beschwerde

Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die von uns vorgenommene Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

Zuständige Aufsicht für uns ist:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW

Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-999
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

7. Social Media Plugins

 

7.1 Facebook

Auf unserer Webseite sind Plugins des sozialen Netzwerks Facebook, Anbieter Facebook Inc., 1 Hacker Way, Menlo Park, California 94025, USA, integriert. Die Facebook-Plugins erkennen Sie an dem Facebook-Logo auf unserer Seite. Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist, wenn Sie außerhalb der USA oder Kanada leben, die Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Ireland. Wenn Sie unsere Seite besuchen, wird über das Plugin eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Facebook-Server hergestellt. Hierdurch erhält Facebook die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse unsere Webseite besucht haben.
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7.2 Twitter

Auf unseren Seiten sind Funktionen des Dienstes Twitter eingebunden. Diese Funktionen werden angeboten durch die Twitter Inc., 1355 Market Street, Suite 900, San Francisco, CA 94103, USA. Durch das Benutzen von Twitter und der Funktion „Re-Tweet“ werden die von Ihnen besuchten Webseiten mit Ihrem Twitter-Account verknüpft und anderen Nutzern bekanntgegeben. Dabei werden auch Daten an Twitter übertragen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Webseite keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Twitter erhalten.
Weitere Informationen über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Twitter finden Sie in den Twitter Konto-Einstellungen.

7.3 YouTube

Wir nutzen auf unserer Webseite Videos von YouTube und YouTube Plugins. YouTube ist ein Dienst der YouTube LLC („YouTube“), 901 Cherry Ave., San Bruno, CA 94066, USA und wird von dieser bereitgestellt. Die YouTube LLC ist eine Tochtergesellschaft der Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.
Die Einbindung von YouTube erfolgt durch das Einbetten des Services auf unserer Webseite mittels eines sog. „iFrames“. Beim Laden dieses iFrames erheben YouTube bzw. Google unter Umständen Informationen (auch personenbezogene Daten) und verarbeiten diese. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass YouTube bzw. Google die Informationen auch an einen Server in einem Drittland übermittelt.
Durch die Einbindung von YouTube verfolgen wir den Zweck, Ihnen verschiedene Videos auf unserer Webseite präsentieren zu können, damit Sie diese unmittelbar auf unserer Webseite anschauen können.

Rechtsgrundlage für die hier beschriebene Verarbeitung personenbezogener Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser hierfür erforderliches berechtigtes Interesse liegt dabei in dem großen Nutzen, den YouTube bietet. Durch die Einbindung von externen Videos entlasten wir unsere Server und können entsprechende Ressourcen anderweitig nutzen. Dies kann u.a. Stabilität unserer Server erhöhen. YouTube bzw. Google hat darüber hinaus ein berechtigtes Interesse an den erhobenen (personenbezogenen) Daten um die eigenen Dienste zu verbessern.

8. Newsletter (Info-Service)

Wenn Sie unseren Newsletter per E-Mail beziehen möchten, benötigen wir von Ihnen Vor- und Nachnamen, die bevorzugte Ansprache sowie eine E-Mail-Adresse. Weitere Daten werden nicht erhoben. Diese Daten verwenden wir ausschließlich für den Versand der angeforderten Informationen.

Hierüber nehmen wir statistische Erhebungen vor. Dazu gehören die Informationen, ob der Newsletter geöffnet wurde und welche Links geklickt wurden. Diese Informationen können aus technischen Gründen zwar den einzelnen Newsletter-Empfängern zugeordnet werden, es ist jedoch nicht der Verarbeitungszweck für unsere Auswertungen. Die Auswertungen dienen uns allein dazu, die Lesegewohnheiten unserer Nutzer zu erkennen und unsere Inhalte auf Sie anzupassen oder unterschiedliche Inhalte entsprechend den Interessen auch einzelner Nutzer zu versenden. Die erteilte Einwilligung  zum Erhalt des Newsletters können Sie über einen Link im Newsletter oder über das Abmeldeformular unter www.hausundgrund-rlp.de/info-service jederzeit widerrufen.

9. YouTube

Wir haben Videos in unserer Webseite eingebunden, die bei YouTube (Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View CA 94043, USA) gespeichert sind und von unserer Webseite aus direkt abspielbar sind.

Bei der Einbindung werden in Teilbereichen eines Browserfensters Inhalte von YouTube abgebildet. Abgerufen werden die Videos jedoch erst durch gesondertes Anklicken (sog. „Framing“). Mit Aufruf der (Unter-)Seite unserer Webseite wird eine Verbindung zu den YouTube-Servern hergestellt und dabei der Inhalt dargestellt.

Die Einbindung von YouTube-Inhalten erfolgt im „erweiterten Datenschutzmodus”. Diesen stellt YouTube selbst bereit und sichert damit zu, dass durch die Einbettung keine Cookies gesetzt werden. Wenn Sie YouTube auf unserer Webseite aufrufen, während Sie in Ihrem YouTube- oder Google-Profil eingeloggt sind, können YouTube und Google dieses Ereignis allerdings mit dem jeweiligen Profil verknüpfen.
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10. Online-Solvenzcheck über CRIF GmbH

Wir bieten einen Online-Solvenzcheck (Mieterbonitätsprüfung) für Vermieter über den Dienstleister CRIF GmbH an. Der kostenpflichtige Service wird über die Webseite www.mietvertraege-rlp.de vertrieben.

Wir übermitteln im Rahmen dieses Services erhobene personenbezogene Daten an die CRIF GmbH, Leopoldstr. 244, 80807 München.

Rechtsgrundlage dieser Übermittlungen ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO bzw. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO (Durchführung eines Vertrages bzw. Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen). Verarbeitet werden personenbezogene Daten, um Vermietern Informationen zur Beurteilung der Bonität von potentiellen Mietern zu geben. Die Bonitätsprüfung dient der Bewahrung der Vermieter vor finanziellen Verlusten und eröffnet gleichzeitig die Möglichkeit, die Mieter durch Beratung vor einer übermäßigen finanziellen Belastung/Verschuldung zu bewahren.

Nähere Informationen zur Tätigkeit der CRIF GmbH können Sie jederzeit unter www.crif.de/datenschutz abrufen.

11. Kontakt

Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten sowie Widerruf erteilter Einwilligungen oder Widerspruch gegen eine bestimmte Datenverwendung wenden Sie sich bitte an die oben genannte Adresse oder die E-Mail-Adresse info@hausundgrund-rlp.de

12. Anpassung der Datenschutzerklärung

Durch die Weiterentwicklung unserer Webseite oder die Implementierung neuer Technologien kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Wir behalten uns daher vor, die Datenschutzerklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Wir empfehlen Ihnen daher, diese Seite regelmäßig zu besuchen, um sich über gegebenenfalls erfolgte Aktualisierungen zu informieren.

Stand: 01.09.2022