Beliebtes Feindbild Ölheizung: Wenn Ideologie auf die Realität trifft
Das geplante Verbot von Ölheizungen ist reiner Aktionismus und führt nur zur Verunsicherung von Immobilieneigentümern. Ein nachhaltiger Beitrag zum Klimaschutz wird durch das Verbot nicht geleistet. Haus & Grund fordert, den ländlichen Raum nicht einseitig zu belasten.
Foto: IWO
Von Verbandsdirektor
RA Ralf Schönfeld
Ab 2026 soll in Deutschland der Einbau neuer Ölheizungen in Gebäuden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist, verboten werden. Der Wechsel von alten Ölheizungen zu klimafreundlicheren Heizsystemen soll mit einer Austauschprämie von bis zu 40 Prozent der Kosten gefördert werden. Darauf hatte sich das Klimakabinett der Bundesregierung geeinigt.
Die Grünen verfolgen dagegen einen sehr viel radikaleren Kurs als die Große Koalition. Für den Parteitag im November wird gefordert, den Einbau von Ölheizungen ab sofort, den von Gasheizungen ab 2025 zu verbieten. Stattdessen sollen nach der grünen Ideologie nur noch Heizungen mit Sonnenwärme, Wärmepumpen oder Holz gefördert werden.
Zahlen und Fakten zur Ölheizung
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Neueste Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen, dass der Anteil der Ölheizungen von 2014 bis 2018 bundesweit um 2,3 Prozentpunkte auf 23,5% gesunken ist. Auch für die Warmwasserversorgung kommen noch in 20% der Wohnungen Ölheizungen zum Einsatz.
Dabei bestehen große Unterschiede auf regionaler Ebene. Deutschlandweit heizt noch immer jeder vierte Haushalt mit Öl. Gerade in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz ist aber eine Ölheizung heute im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen nach wie vor von hoher Bedeutung, wie der Anteil von 31,2% belegt.
Am weitesten verbreitet sind Ölheizungen in Bayern entlang der tschechischen Grenze, in Nordhessen und in der Region Trier – dort werden sogar 55,7% der Heizungen mit Öl betrieben.
Ölheizungen sind vor allem in Ein- und Zweifamilienhäusern an Stadträndern und in ländlichen Regionen zu finden. Sie stehen oft in Gebieten ohne Anbindung an Gas- oder Fernwärmeleitungen. Hauseigentümer haben daher mangels Verfügbarkeit meistens keine freie Wahl, welche Heizungsart sie gerne einbauen möchten.
Die Auswertungen des Statistischen Bundesamts zeigen aber auch, dass Ölheizungen im Neubau schon heute sehr selten sind. In Wohngebäuden mit Baufertigstellung im Jahr 2018 lag der Anteil der Wohnungen mit installierter Ölheizung bei 0,6%.
Das nun geforderte absurde Ölheizungsverbot steht symptomatisch für eine Politik, die sich von der „Gut-Böse-Logik“ der Klimaaktivisten antreiben lässt. Verboten werden gerade mal 0,6 Prozent aller neuen Heizungen.
Die Regierungskoalition im Bund will offenbar den Grünen den Titel der Verbotspartei Nummer eins abjagen und hat dazu nun etwas mit einem Bann belegt, was es ohnehin schon fast nicht mehr gibt.
Der Fakt, dass das Verbot erst in sieben Jahren in Kraft treten soll, zeigt außerdem, dass ein Verbot von lila Kühen genauso wirksam wäre. Hier wird nur verboten um des Verbietens willen.
Klimaschutzplan – Stadt gegen Land?
Bevor die Politik in den Bann der Klimaaktivisten geriet, wurde im Koalitionsvertrag vom Februar 2018 Folgendes vereinbart:
- „Wir wollen für die Erreichung der Klimaziele und zur Beschleunigung der Energiewende im Wärmesektor die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebereich weiter voranbringen. Dabei gelten für uns weiterhin die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, der Technologieoffenheit, der Vereinfachung sowie der Freiwilligkeit.“
Seitens der Bundesregierung werden beim Klimaschutz nun u.a. folgende Herausforderungen benannt:
- Aus sozialen Gründen ist zu gewährleisten, dass sich alle Bevölkerungsschichten sanierte Wohnungen leisten können und nicht für Teile der Bevölkerung – gerade mit Blick auf potenziell ansteigende Betriebskosten – nur unsanierter Wohnraum zur Verfügung steht.
- Steigerung der Energieeffizienz und verstärkte Nutzung von erneuerbaren Energien sowie von Sektorkopplung in der Wärmeversorgung (EE-Strom, Fernwärme).
- Die Vielzahl und Heterogenität der Gebäudeeigentümer, Nutzer und Mieter stellen dabei besondere Herausforderungen im Gebäudesektor dar.
Dazu ist u.a. eine gesetzliche Regelung geplant, wonach in Gebäuden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist, der Einbau von Ölheizungen ab 2026 nicht mehr erlaubt ist. Im Neubau und Bestand sollen Hybridlösungen auch künftig möglich sein.
Um die Austauschrate von Ölheizungen zu erhöhen, soll es zukünftig eine „Austauschprämie“ mit einem Förderanteil von bis zu 40 Prozent geben. Die gesetzliche Umsetzung erfolgt voraussichtlich in 2020.
Voraussetzung ist die Klärung der Finanzierung durch Einplanung entsprechender Ausgaben im Haushalt sowie die Vorbereitung der Umsetzung der neuen Förderung durch KfW und BAFA.
Mit den nun angekündigten Regelungen werden die Grundsätze der Technologieoffenheit und der Freiwilligkeit ohne Not geopfert. Mit diesem klimapolitischen Ansatz wird die Ölheizung zum „Bauernopfer“ gemacht und es droht eine Benachteiligung des ländlichen Raums.
Die vielen Rheinland-Pfälzer, die im ländlichen Raum wohnen, sollen nicht nur neue Auflagen bei der Heizungsmodernisierung bekommen, sondern müssen auch mit Nachteilen bei Fördermaßnahmen rechnen.
Was Hauseigentümer mit Ölheizung wissen sollten
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Bislang handelt es sich um Vorschläge der Regierung, die zum Teil noch Gesetzgebungsverfahren durchlaufen müssen. Es ist daher denkbar, dass noch Änderungen an einzelnen Inhalten vorgenommen werden.
Bestehende Ölheizungen können weiter betrieben werden – auch über das Jahr 2026 hinaus. Ab 2026 sollen Ölheizungen nur noch eingebaut werden dürfen, wenn sie als Hybridheizungen erneuerbare Energien mit einbinden. Das können zum Beispiel Solaranlagen sein.
Für Haus & Grund Mitglieder und deren Immobilien besteht kein Handlungsdruck. Wer aktuell eine Heizungsmodernisierung mit Öl-Brennwerttechnik geplant hat, kann diese weiterhin umsetzen.
Die Einbindung erneuerbarer Energien hilft grundsätzlich, die CO2-Emissionen des Hauses weiter zu verringern und ist daher eine sinnvolle Maßnahme. Diese Einbindung kann aber auch unabhängig von der Heizungsmodernisierung, in einem zweiten Schritt, vorgenommen werden.
Dazu empfiehlt sich eine vorherige Beratung durch einen Heizungsfachbetrieb. Ab 2026 wird die Einbindung erneuerbarer Energien voraussichtlich zur Pflicht, wenn eine neue Ölheizung eingebaut werden soll.
Fazit: Pure Symbolpolitik durch pauschale Verbote
Vorschläge für ein Verbot von Ölheizungen sind der völlig falsche Weg. Es ist nicht erkennbar, dass in der Fläche überhaupt vergleichbare Alternativen in der Masse verfügbar sind. Die politisch gewollte Energiewende darf aber die Versorgungssicherheit im ländlichen Raum nicht gefährden.
Das insbesondere von den Grünen geforderte pauschale Verbot von Ölheizungen ist reiner Aktionismus. Da in der Fläche schlichtweg leitungsgebundene Energieträger wie Gas und Fernwärme fehlen, werden sich die derzeit vorhandenen Ölheizungen nicht binnen kurzer Frist durch alternative Wärmequellen ersetzen lassen.
Bereits durch den Einbau moderner Brennwerttechnik kann der CO2-Ausstoß um bis zu 30 Prozent gegenüber alten Heizungen reduziert werden. Wenn die Maßnahme darüber hinaus noch mit dem verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien sowie Dämmungen an der Gebäudehülle kombiniert wird, sind sogar Einsparungen von bis zu 80 Prozent möglich.
Die Landesregierung sollte daher daran mitwirken, dass die bisherige politische Leitlinie der Technologieoffenheit, der Vereinfachung sowie der Freiwilligkeit beibehalten wird. Politik darf nicht nach „Stimmungslage“ und unter Vernachlässigung der Fakten erfolgen. Das geforderte Verbot der Ölheizung ist reine Symbolpolitik und hat mit Klimaschutz nichts zu tun.
Unser Autor: Ralf Schönfeld
ist Verbandsdirektor des
Landesverbands Haus
& Grund Rheinland-Pfalz.