CO₂-Umlage, Solarpflicht & Co: Drohen neue Gängelungen für Immobilieneigentümer?
Am Thema Klimaschutz kommen Eigentümer, Vermieter und Mieter längst nicht mehr vorbei, das ist klar. Dabei sind aber die Tendenzen in Europa, Deutschland und Rheinland-Pfalz derzeit wieder alles andere als Eigentümer-freundlich. Das Haus & Grund Stimmungsbarometer zeigt: Vielen reicht‘s.
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Von Verbandsdirektor RA Ralf Schönfeld
Ein Schwerpunkt der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im 2. Halbjahr 2020 sollte der so genannte Green Deal der Europäischen Union werden. Dazu gehört auch und vor allem der Klimaschutz im Gebäudesektor. Obwohl in der öffentlichen Wahrnehmung alle anderen Themen durch die Corona-Pandemie überlagert wurden, ist der Klimaschutz weiter ganz oben auf der politischen Agenda. Das gilt nicht nur in Brüssel, sondern auch in Berlin und Mainz.
Eigentümer möchten keine weiteren Vorgaben
Die Ergebnisse des Stimmungsbarometers von Haus & Grund Rheinland-Pfalz zeigen, dass das Thema auch unter den Haus & Grund Mitgliedern kontrovers diskutiert wird. Bei der Frage, welche Forderungen Haus & Grund an die zukünftige Landesregierung in Rheinland-Pfalz richten soll, erklärten 83%, dass es für die Sanierung von Bestandsgebäuden keine zusätzlichen energetischen Vorgaben geben sollte, während nur 16% dieser Forderung nicht zustimmten. Gegenüber zusätzlichen Klimaschutzvorgaben beim Neubau zeigten sich dagegen 33% der Haus & Grund Mitglieder offen, während nur 65% dies ablehnen. 77% der Befragten ärgern sich zudem generell über die zunehmende Gängelung durch staatliche Vorschriften.
Zankapfel CO₂-Umlage im Mietverhältnis
Seit Monaten streiten Union und SPD, ob Mieter oder Vermieter die neuen CO₂-Abgaben für Heizkosten zahlen müssen. Haus & Grund Deutschland fordert, dass Mieter auch nach Einführung eines CO₂-Preises auf Gas und Heizöl weiterhin vollständig für ihre Heizkosten aufkommen müssen. Die Lenkungsfunktion des CO₂-Preises muss beim Mieter als Verbraucher ankommen.
Der Mieter ist der Hauptverantwortliche für sein eigenes Verbrauchsverhalten: Vermieter haben keinen Einfluss auf das Heizverhalten und den Warmwasserverbrauch der Mieter. Beides ist maßgebend für den CO₂-Ausstoß und die daraus entstehenden Kosten. Folglich muss der CO₂-Preis auch bei den Mietern ankommen, um eine Lenkungsfunktion zu entfalten.
Mit der konsequenten Umsetzung der im deutschen Klimaschutzplan 2030 angelegten Maßnahmen wird es bereits zu einer Überkompensierung der Mehrkosten bei den einkommensschwachen Mieterhaushalten kommen: Wohngeldbezieher werden ab 2021 durch das Inkrafttreten einer CO₂-Komponente im Wohngeld entlastet, um soziale Härtefälle zu vermeiden. Mit der geplanten Absenkung der Stromkosten werden alle Mieterhaushalte entlastet.
Innerhalb der Bundesregierung wird derzeit ein neues Modell diskutiert. Danach soll der energetische Standard von Gebäuden bestimmen, wie die Kosten aufgeteilt werden. Bei schlecht renovierten Gebäuden soll die Vermieterseite mehr als 50% der Mehrkosten aus der CO2-Bepreisung übernehmen, bei gut sanierten Gebäuden weniger als 50%. Damit sollen Vermieter belohnt werden, die schon Geld in die Erhöhung der Energieeffizienz ihrer Objekte gesteckt haben. Diese zusätzliche praxisferne Bürokratie wird abgelehnt.
Es ist nicht im Sinne des Klimaschutzes, Vermieter an den gestiegenen Verbrauchs- und Komfortansprüchen der einkommensstarker Mieterhaushalte zu beteiligen. Einkommensstarke Haushalte werden durch die proportionale Aufteilung in Summe stärker entlastet als einkommensschwache Mieterhaushalte.
Mieter von energetisch sanierten Wohnungen gehen außerdem oft großzügiger mit Heizenergie um als vorher – Effizienzgewinne werden so einseitig durch den Mieter zunichte gemacht. Denn Einsparungen führen oft dazu, dass Verbraucher mehr ausgeben – auch bei der Energie. Investitionen in Sanierungen helfen aber nur dann das Klima zu schützen, wenn dieser Effekt so gering wie möglich gehalten wird.
Die Zahlung verbrauchsabhängiger Kosten durch den Vermieter wird schließlich zu Fehlentwicklungen für Wohnungssuchende auf dem Mietwohnungsmarkt führen: Eine Begrenzung der Umlagefähigkeit von Heizkosten wird die Chancen für Familien und andere große Haushalte verringern, bei einer Wohnungssuche zum Zuge zu kommen. Wenn Vermieter einen Teil der Heizkosten ihrer Mieter übernehmen müssten, dann haben vor allem Alleinstehende und Paare, die selten zu Hause sind und weniger heizen, deutlich bessere Chancen als kinderreiche Familien.
Kommt jetzt die Solarpflicht für Wohnhäuser?
In immer mehr Bundesländern gibt es Bestrebungen, die Installation von Solaranlagen zur Pflicht zu machen. Der Umfang der Solarpflicht wird dabei in jedem Bundesland anders diskutiert bzw. geregelt. Neben der Radikalposition, bei sämtlichen Neubauten und Bestandsgebäuden eine Solarpflicht einzuführen, gibt es z.B. in Baden-Württemberg bisher nur eine Solar-Pflicht für Nicht-Wohngebäude.
Der Entwurf für ein „Solargesetz Berlin“ sieht dagegen neben einer Pflicht für Neubauten und bei grundlegender Dachsanierung von Bestandsgebäuden mehrere Ausnahmetatbestände vor: Gebäude mit weniger als 50 qm Nutzfläche, Härtefälle oder Häuser, deren Dach ungeeignet für eine Solaranlage ist, sollen von der Pflicht befreit werden.
Auch die Grünen in Rheinland-Pfalz haben die Forderung zur Solardachpflicht zum Inhalt ihres Wahlprogramms gemacht, während von den übrigen Parteien dazu keine ausdrücklichen Erklärungen vorliegen. Es bleibt abzuwarten, wie die Landtagswahl ausgeht und welche Parteien das Thema bei Koalitionsverhandlungen aufgreifen werden.
Fazit: Bezahlbares Wohnen erfordert Freiwilligkeit und Anreize statt Zwang
Maßnahmen wie eine pauschale Solarpflicht bei Wohnhäusern oder die Eigentümerpflicht, die CO₂-Umlage selbst zu tragen, gehen in die falsche Richtung. Statt staatlicher Zwangsmaßnahmen und neuer Gängelungen braucht es vielmehr Freiwilligkeit und Förderanreize, um im Einzelfall optimale Schritte für den Klimaschutz einleiten zu können. Es ist wichtig, dass Wohnen bezahlbar bleibt und mehr Menschen zu Wohneigentum kommen und nicht weniger.
Unser Autor: Ralf Schönfeld
ist Verbandsdirektor des
Landesverbands Haus
& Grund Rheinland-Pfalz.