Durch Weisheit wird ein Haus gebaut und durch Verstand erhalten*

*Quelle: Altes Testament. Die Sprüche Salomos - Kapitel 24 - Vers 3

Eine Immobilie ist immer auch eine Vertrauenssache. Zum einen Vertrauen in die eigene Stärke, diese erwerben und erhalten zu können. Zum anderen aber auch Vertrauen in verlässliche staatliche Rahmenbedingungen zum Erhalt dieser Stärke. Letzteres gerät gerade gehörig ins Wanken.

 Symbolbild RichtfestFoto: DanBu.Berlin / Adobe Stock

Von Verbandsdirektor RA Ralf Schönfeld

Das ständige Hin und Her der Politik ausgerechnet bei solch einer Lebensentscheidung wie dem Bau eines Hauses ist für das Ziel des bezahlbaren Wohnens verheerend. Klar ist: In Deutschland und Europa ist derzeit vieles im Umbruch. Die Bundesregierung will „mehr Fortschritt wagen“ und mit grundlegenden Veränderungen auf die Klimakrise reagieren. Doch dabei sind noch viele Fragen offen: Wer trägt die höheren CO₂-Preise? Wo werden die Windräder, mit denen die Energiewende geschafft werden soll, gebaut? Wie sieht eine Klimapolitik aus, die soziale Ungerechtigkeiten in Deutschland vermeidet? Wie sieht eine soziale Wohnungs- und Klimapolitik aus, die gleichwertige Lebensverhältnisse nicht nur in der Stadt, sondern auch auf dem Land berücksichtigt?

KfW-Förderchaos exemplarisch für Verlust politischen Vertrauens

Mit dem öffentlichkeitswirksamen Stopp der KfW-Förderung für energieeffiziente Häuser wird die Modernisierung des Gebäudebestandes massiv ausgebremst. Investitionen in den Klimaschutz werden eingestellt, solange die Rahmenbedingungen unklar sind. Dass Fördertöpfe leer werden können, steht außer Frage. Die zeitweise ausgelaufenen Förderungen für Wall-Boxen oder für den Einbruchschutz sind Beispiele dafür.

Die Erklärung des Grünen-Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck zum vorzeitigen Stopp der KfW-Neubauförderung mag in der Sache deshalb auch nachvollziehbar sein. Aber in der Art und Weise produziert sie Probleme. Das Debakel um den plötzlichen Förderstopp für energieeffizientes Bauen hat viel Vertrauen verspielt und dem Klimaschutz-Schwung einen Bärendienst erwiesen. Im Rahmen des bewährten Schwarzer-Peter-Spiels wird der schwarz-roten Vorgängerregierung eine „massive klimapolitische und fiskalische Fehlsteuerung“ vorgeworfen, da aktuell „das Falsche“ gefördert werde.

In einem Schreiben an die Mitglieder der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat Minister Habeck Anfang Februar erklärt, dass „für die Zukunft ab dem Jahr 2023 die Gebäudeförderung auch für den Neubau neu ausgerichtet werden“ soll. Ziel sei eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude. Dazu soll es ein neues Programm „Klimafreundliches Bauen“ geben. Außerdem soll das BEG im Laufe des Jahres 2022 im Hinblick auf die Sanierungsförderung überarbeitet werden. Weitere staatliche Eingriffe werden von Minister Habeck auch gleich angekündigt: „Für eine erfolgreiche Wärmewende benötigen wir neben Fördermaßnahmen natürlich auch ordnungspolitische Mittel. Ziel der Bundesregierung ist es daher, EH55 als Standard zum 1. Januar 2023 ins Gebäudeenergiegesetz einzuführen.

Entgegen der Faktenlage wird gegen „Mietwucher“ gekämpft

Die Lust zu immer mehr staatlichen Eingriffen zeigt sich auch im Bereich der Mietenentwicklung. Im Januar sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes die Energiepreise für private Haushalte im Vergleich zum Vorjahresmonat um 20,5 Prozent gestiegen. Damit steigen auch die Kosten des Wohnens für Selbstnutzer und Mieter beunruhigend rasant. Das Statistische Bundesamt gab ebenso bekannt, dass die Nettokaltmieten in Deutschland im Januar um 1,4 Prozent gegenüber dem gleichen Vorjahresmonat gestiegen sind. Das ist der gleiche Wert wie in den drei vorangegangenen Monaten. Den oft von interessierten Kreisen beschworenen Mietenwahnsinn gibt es demnach nicht.

Ungeachtet solcher Fakten sieht der Koalitionsvertrag des Bundes eine Absenkung der so genannten Kappungsgrenze in angespannten Wohnungsmärkten von 15% auf 11% vor. Bei einer jährlichen Inflationsrate von 5% bedeutet dies, dass die Mieten noch nicht einmal im Rahmen des allgemeinen Kaufkraftausgleichs angepasst werden dürften.

Zusätzlich gibt es eine ungewöhnliche Allianz der Länder Bayern, NRW, Hamburg, Berlin und Brandenburg, die das Ziel hat, höhere Bußgelder für Mietwucher einzuführen und zugleich die Beweislast für das Vorliegen von Mietwucher massiv abzusenken. Laut dem Gesetzentwurf würde es künftig ausreichen, dass die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um 20 Prozent übersteigt und das Angebot an günstigerem Wohnraum gering ist. Der Nachweis der Mieterinnen und Mieter, dass sie sich vergeblich um eine günstigere Wohnung bemüht haben und der Vermieter diese Zwangslage ausgenutzt hat, würde entfallen.

„Anmaßung von Wissen“ zu Lasten privater Eigentümer

Leider zeigt sich ein zunehmender Drang von Politikern und Bürokraten, möglichst viele Branchen durchzuplanen. Die Folgen sind fatal und sorgen für Frustration. Der Irrglaube, dass Staatsplaner wirtschaftliche Probleme besser in den Griff bekommen als Angebot und Nachfrage, ist nicht totzukriegen. Dem Staat und den Parteien bietet der Klimaschutz stattdessen ein weites Feld für Eingriffe zur Behebung vermeintlicher Defizite. Für das private Immobilieneigentum gibt es dabei nicht nur im Bereich der Mietenregulierung, sondern gerade beim Klimaschutz viele offene Baustellen: Energetische Sanierungen, steigender CO₂-Preis für Erdgas und Heizöl, eine künftige Pflicht zur emissionsarmen Heizung wie der Wärmepumpe, Solardachpflicht usw., wobei sich bei vielen Pflichten deren Auswirkung auf das Klima erst noch zeigen muss. Bei den andauernden staatlichen Vorgaben steigen die Sorgen der Hauseigentümer, mit den Kosten der Energiewende alleingelassen zu werden.

Die Sorge um diese zunehmende Planwirtschaft ist aktueller denn je und wird dadurch bestätigt, dass die EU-Kommission nach der Taxonomie-Debatte zum Thema Nachhaltigkeit mit dem grünen Atomstrom jetzt mit der nächsten Idee kommt. Ging es im ersten Teil darum, zwischen nachhaltigen und nicht-nachhaltigen Formen der Energiegewinnung zu unterscheiden, geht es jetzt darum, zwischen sozial nützlichen und sozial unnützen Unternehmen zu unterscheiden. Man möchte sich nicht vorstellen, was passiert, wenn Politiker und Beamte glauben, die Mieten, die für eine Wohnung aufgerufen werden, sollten niedriger sein, damit ein Vermieter nicht als unsozial eingestuft wird. Die Grünen und die SPD haben sich bereits begeistert gezeigt von solchen Ideen.

Feiert die Planwirtschaft bald ihre Wiederauferstehung in Brüssel?

Wenn diese Ideen Wirklichkeit werden, feiert die Planwirtschaft in Brüssel ihre Wiederauferstehung. Was „gesellschaftlichen Nutzen“ stiftet und was „sozial schädlich“ ist, darf nicht einseitig von Politikern bestimmt werden, sondern muss dem Markt überlassen werden. Dadurch, dass man nun nicht mehr von „Sozialismus“, sondern von „sozialer Taxonomie“ spricht, wird dieses Gedankengut nicht besser.

Fazit: Weniger „Staat“ ist die bessere Lösung

Bei den Fragen eines klimagerechten und sozialen Wohnungsbaus braucht es statt zeitlicher Hängepartien klare und verlässliche Rahmenbedingungen für alle Akteure. Je länger es hier Unsicherheiten gibt, desto mehr Vertrauen wird tatsächlich verspielt. Um dem entgegenzuwirken, muss Haus & Grund bei der weiteren Ausgestaltung der Förderung intensiv mit einbezogen werden.

Für zukünftige Maßnahmen zeigt ausgerechnet eine Studie der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung, welcher Fehler beim Klimaschutz vermieden werden muss. Danach empfinden gerade in ländlichen und strukturschwachen Regionen viele Menschen die aktuelle Klimapolitik als eine Bedrohung. Die Studie fasst die Realität erfreulich treffend zusammen: „Solange die grundlegenden Lebensbedürfnisse in diesen Regionen nicht gesichert sind, erscheinen Klima-  und Umweltschutz zweitrangig.“ Danach haben die meisten Menschen ganz konkrete Wünsche, etwa die Stärkung der öffentlichen Infrastruktur oder dass Kultur- und Freizeitangebote in ihrem Ort wieder belebt werden.

Daher bleibt zum Ende der fromme Wunsch, dass Weisheit und Verstand trotz aller Klimaschutzträume von Aktivisten und Parteipolitikern noch nicht verloren sind. Denn eine bekannte Bismarcksche Maxime hat heute noch ihre Gültigkeit: „Politik ist die Kunst des Möglichen.“ Interessant ist, was bereits 1965 der damalige SPD-Vorsitzende Willy Brandt hierzu in einem Artikel in „DIE WELT“ geschrieben hat: Diese Maxime sei „zu oft mit dem Munde nachvollzogen und zu wenig mit Verstand befolgt worden. Denn sie bedeutet, dass […] es weder Kunst noch Politik ist, im Wunschdenken befangen zu bleiben.“ 

 

Unser Autor: der Landesverbandsdirektor Ralf Schönfeld

Unser Autor: Ralf Schönfeld 
ist Verbandsdirektor des 
Landesverbands Haus 
& Grund Rheinland-Pfalz.

 

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6.8 Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit uns gegenüber zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

6.9 Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling

Sie haben gemäß Art. 22 DSGVO das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

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  • mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erfolgt.

6.10 Recht auf Beschwerde

Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die von uns vorgenommene Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

Zuständige Aufsicht für uns ist:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW

Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-999
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

7. Social Media Plugins

 

7.1 Facebook

Auf unserer Webseite sind Plugins des sozialen Netzwerks Facebook, Anbieter Facebook Inc., 1 Hacker Way, Menlo Park, California 94025, USA, integriert. Die Facebook-Plugins erkennen Sie an dem Facebook-Logo auf unserer Seite. Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist, wenn Sie außerhalb der USA oder Kanada leben, die Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Ireland. Wenn Sie unsere Seite besuchen, wird über das Plugin eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Facebook-Server hergestellt. Hierdurch erhält Facebook die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse unsere Webseite besucht haben.
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7.2 Twitter

Auf unseren Seiten sind Funktionen des Dienstes Twitter eingebunden. Diese Funktionen werden angeboten durch die Twitter Inc., 1355 Market Street, Suite 900, San Francisco, CA 94103, USA. Durch das Benutzen von Twitter und der Funktion „Re-Tweet“ werden die von Ihnen besuchten Webseiten mit Ihrem Twitter-Account verknüpft und anderen Nutzern bekanntgegeben. Dabei werden auch Daten an Twitter übertragen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Webseite keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Twitter erhalten.
Weitere Informationen über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Twitter finden Sie in den Twitter Konto-Einstellungen.

7.3 YouTube

Wir nutzen auf unserer Webseite Videos von YouTube und YouTube Plugins. YouTube ist ein Dienst der YouTube LLC („YouTube“), 901 Cherry Ave., San Bruno, CA 94066, USA und wird von dieser bereitgestellt. Die YouTube LLC ist eine Tochtergesellschaft der Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.
Die Einbindung von YouTube erfolgt durch das Einbetten des Services auf unserer Webseite mittels eines sog. „iFrames“. Beim Laden dieses iFrames erheben YouTube bzw. Google unter Umständen Informationen (auch personenbezogene Daten) und verarbeiten diese. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass YouTube bzw. Google die Informationen auch an einen Server in einem Drittland übermittelt.
Durch die Einbindung von YouTube verfolgen wir den Zweck, Ihnen verschiedene Videos auf unserer Webseite präsentieren zu können, damit Sie diese unmittelbar auf unserer Webseite anschauen können.

Rechtsgrundlage für die hier beschriebene Verarbeitung personenbezogener Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser hierfür erforderliches berechtigtes Interesse liegt dabei in dem großen Nutzen, den YouTube bietet. Durch die Einbindung von externen Videos entlasten wir unsere Server und können entsprechende Ressourcen anderweitig nutzen. Dies kann u.a. Stabilität unserer Server erhöhen. YouTube bzw. Google hat darüber hinaus ein berechtigtes Interesse an den erhobenen (personenbezogenen) Daten um die eigenen Dienste zu verbessern.

8. Newsletter (Info-Service)

Wenn Sie unseren Newsletter per E-Mail beziehen möchten, benötigen wir von Ihnen Vor- und Nachnamen, die bevorzugte Ansprache sowie eine E-Mail-Adresse. Weitere Daten werden nicht erhoben. Diese Daten verwenden wir ausschließlich für den Versand der angeforderten Informationen.

Hierüber nehmen wir statistische Erhebungen vor. Dazu gehören die Informationen, ob der Newsletter geöffnet wurde und welche Links geklickt wurden. Diese Informationen können aus technischen Gründen zwar den einzelnen Newsletter-Empfängern zugeordnet werden, es ist jedoch nicht der Verarbeitungszweck für unsere Auswertungen. Die Auswertungen dienen uns allein dazu, die Lesegewohnheiten unserer Nutzer zu erkennen und unsere Inhalte auf Sie anzupassen oder unterschiedliche Inhalte entsprechend den Interessen auch einzelner Nutzer zu versenden. Die erteilte Einwilligung  zum Erhalt des Newsletters können Sie über einen Link im Newsletter oder über das Abmeldeformular unter www.hausundgrund-rlp.de/info-service jederzeit widerrufen.

9. YouTube

Wir haben Videos in unserer Webseite eingebunden, die bei YouTube (Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View CA 94043, USA) gespeichert sind und von unserer Webseite aus direkt abspielbar sind.

Bei der Einbindung werden in Teilbereichen eines Browserfensters Inhalte von YouTube abgebildet. Abgerufen werden die Videos jedoch erst durch gesondertes Anklicken (sog. „Framing“). Mit Aufruf der (Unter-)Seite unserer Webseite wird eine Verbindung zu den YouTube-Servern hergestellt und dabei der Inhalt dargestellt.

Die Einbindung von YouTube-Inhalten erfolgt im „erweiterten Datenschutzmodus”. Diesen stellt YouTube selbst bereit und sichert damit zu, dass durch die Einbettung keine Cookies gesetzt werden. Wenn Sie YouTube auf unserer Webseite aufrufen, während Sie in Ihrem YouTube- oder Google-Profil eingeloggt sind, können YouTube und Google dieses Ereignis allerdings mit dem jeweiligen Profil verknüpfen.
Wir nutzen Youtube, um Videos auf unserer Webseite einzubetten.
Verarbeitete Daten:

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10. Online-Solvenzcheck über CRIF GmbH

Wir bieten einen Online-Solvenzcheck (Mieterbonitätsprüfung) für Vermieter über den Dienstleister CRIF GmbH an. Der kostenpflichtige Service wird über die Webseite www.mietvertraege-rlp.de vertrieben.

Wir übermitteln im Rahmen dieses Services erhobene personenbezogene Daten an die CRIF GmbH, Leopoldstr. 244, 80807 München.

Rechtsgrundlage dieser Übermittlungen ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO bzw. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO (Durchführung eines Vertrages bzw. Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen). Verarbeitet werden personenbezogene Daten, um Vermietern Informationen zur Beurteilung der Bonität von potentiellen Mietern zu geben. Die Bonitätsprüfung dient der Bewahrung der Vermieter vor finanziellen Verlusten und eröffnet gleichzeitig die Möglichkeit, die Mieter durch Beratung vor einer übermäßigen finanziellen Belastung/Verschuldung zu bewahren.

Nähere Informationen zur Tätigkeit der CRIF GmbH können Sie jederzeit unter www.crif.de/datenschutz abrufen.

11. Kontakt

Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten sowie Widerruf erteilter Einwilligungen oder Widerspruch gegen eine bestimmte Datenverwendung wenden Sie sich bitte an die oben genannte Adresse oder die E-Mail-Adresse info@hausundgrund-rlp.de

12. Anpassung der Datenschutzerklärung

Durch die Weiterentwicklung unserer Webseite oder die Implementierung neuer Technologien kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Wir behalten uns daher vor, die Datenschutzerklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Wir empfehlen Ihnen daher, diese Seite regelmäßig zu besuchen, um sich über gegebenenfalls erfolgte Aktualisierungen zu informieren.

Stand: 01.09.2022