Landesregierung plant Etikettenschwindel beim Thema Straßenausbaubeiträge

Die Landesregierung plant die Erhebung einmaliger Straßenausbaubeiträge „grundsätzlich“ abzuschaffen. Stattdessen sollen jetzt wiederkehrende Straßenausbaubeiträge landesweit zur Pflicht werden. Haus & Grund kritisiert das Vorgehen als vorgezogenes Wahlkampfmanöver.

Symbolbild: StraßenausbaubeiträgeFoto: / catwalkphotos / Adobe Stock

Von Verbandsdirektor
RA Ralf Schönfeld

Der Plan der Regierungskoalition, mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf die Debatte um die Erhebungspraxis der Straßenausbaubeiträge zu beenden, wird nicht funktionieren. Mit der „grundsätzlichen“ Abschaffung werden die bestehenden Ungerechtigkeiten keineswegs beseitigt.

Die Verlagerung auf wiederkehrende Beiträge (die jetzt schon möglich sind) mit allen damit zusammenhängenden rechtlichen Problemen ist allenfalls ein Täuschungsversuch. Ein echter Systemwechsel, wie ihn die SPD in anderen Bundesländern fordert, oder die FDP als Landespartei im Oktober 2018 beschlossen hatte, findet nicht statt.

Wiederkehrende Beiträge keine Lösung des Problems

Wiederkehrende Beiträge erheben neben Rheinland- Pfalz nur das Saarland sowie Hessen, Niedersachsen, Thüringen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt. Die Einführung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen ist in den Kommunen mit großen Unsicherheiten verbunden und führt deshalb zu keiner Beseitigung der Grundproblematik.

Kommentar von Christoph Schöll

Lächerliche Diskussion: Schafft die Beiträge endlich ab!

Von RA Christoph Schöll

Die Diskussion um die Ausbaubeiträge wird immer absurder. Eine Sprecherin der FDP plädiert für wiederkehrende Beiträge, obwohl die FDP auf ihrem letzten Landesparteitag einen einstimmigen (!) Beschluss für die Abschaffung gefasst hat.

Die Ausbaubeträge wurden in Berlin (2012, SPD/CDU), Hamburg (2016, SPD/Grüne), Thüringen (2019, SPD, Linke, Grüne), Bayern (2018, CSU), Brandenburg (2019, SPD, CDU, Grüne) und Mecklenburg-Vorpommern (2019, SPD/CDU), mithin teilweise unter rot-grüner Führung abgeschafft. In Baden-Württemberg gab es sie noch nie und die kommunale
Infrastruktur ist völlig intakt.

Wieso soll dies in Rheinland-Pfalz nicht gehen bei Haushaltsüberschüssen von nahezu 900 Millionen Euro in 2017 und 2018 sowie 1,3 Milliarden Euro in 2019?

Wieso ist die Landesregierung nicht in der Lage, die ungefähre Größenordnung der Anliegeranteile zuverlässig durch eine Abfrage bei den Kommunen zu ermitteln und argumentiert stattdessen mit spekulativen Horrorzahlen des Städte- und Gemeindebunds?

Wollen wir jetzt in Städten und Gemeinden bei jeder Baumaßnahme Hunderte von höchst angreifbaren Beitragsbescheiden versenden mit entsprechendem bürokratischem Aufwand und vielen Gerichtsverfahren?

Was geschieht in kleinen Gemeinden, in denen die wiederkehrenden Beiträge keine Entlastung bringen?

Mit Verlaub – diese Diskussion ist nicht absurd: Sie wird langsam lächerlich und dies wissen die Bürger in Rheinland Pfalz.

Ein Gesetz, das nicht zuletzt wegen der Abschaffung der Ausbaubeiträge in anderen Bundesländern – und zwar durch SPD und Grüne – in der Bevölkerung keine Akzeptanz mehr findet, sollte man besser ad acta legen.

Unser Autor: Christoph Schöll, stellv. Vorsitzender von Haus & Grund Rheinland-Pfalz und Vorsitzender von Haus & Grund Koblenz.

Den Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen stehen teilweise erhebliche Personal- und Sachkosten, etwa für die Beauftragung von Ingenieurbüros oder im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten um die Erhebung der Beiträge, gegenüber.

Das Gebiet, in dem die wiederkehrenden Beiträge erhoben werden, ist wesentlich größer als beim einmaligen Beitrag. Die Beiträge werden über Jahre gestreckt und sind deshalb zwar nicht so hoch. Allerdings ist diese Form der Beiträge komplizierter, bürokratischer und damit streitträchtiger.

Wie problematisch ein „Zwang“ zu wiederkehrenden Beiträgen ist, zeigt beispielhaft die Situation der Verbandsgemeinde Wissen. Dort haben zeitgleich zum Gesetzesentwurf von SPD, FDP und Grünen die kommunalen Vertreter von SPD und Grünen ihr Veto zu den wiederkehrenden Beiträgen erklärt. Vorher hatten sich bereits CDU und FWG gegen eine Umstellung auf wiederkehrende Beiträge positioniert.

Selbst der Städte- und Gemeindebund Rheinland-Pfalz scheint Zweifel an der geplanten Neuregelung zu haben, wenn dort erklärt wird:„So ist bereits jetzt absehbar, dass die Bildung der Abrechnungsgebiete zu großen Herausforderungen führen wird.“

Wenn zudem gefordert wird, dass die geplanten Regelungen „aber auch praxisnah und gerichtsfest ausgestaltet werden müssen, damit das Konzept einen Beitrag leisten kann, dass der kommunale Straßenausbau nicht zum Erliegen kommt“, dann verlangt man hier die Quadratur des Kreises.

Einmalbeiträge bleiben weiterhin möglich

Der konkrete Etikettenschwindel zeigt sich darin, dass der Gesetzesentwurf immer noch eine Ausnahme von der Erhebung wiederkehrender Beiträge vorsieht. Wenn die Bildung einer „einheitlichen öffentlichen Einrichtung“ rechtlich nicht zulässig ist, werden in den nicht abgrenzbaren Gebietsteilen weiterhin einmalige Beiträge erhoben.

Im Ergebnis wird es daher in vielen Gemeinden faktisch beim System der teilweise existenzbedrohenden Einmalbeiträge bleiben. Auch in der Verbandsgemeinde Wissen war der Streit um die Abgrenzung einzelner Gebietsteile ausschlaggebend für die Ablehnung wiederkehrender Beiträge.

Wohlhabende Kommunen gezwungen zur Erhebung

Nach dem kommunalen Haushaltsrecht gilt außerdem weiterhin, dass die Gemeinden faktisch verpflichtet sind, Beiträge zu erheben. Ein echtes Wahlrecht wie in Hessen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die Gemeinden von einer Beitragserhebungsverpflichtung Gebrauch machen, besteht nicht.

Diese (haushaltsrechtliche) Ausgangsbasis führt zur absurden Situation, dass Kommunen mit guter Finanzlage (Beispiel: Grafschaft) weiterhin Straßenausbaubeiträge erheben (müssen), obwohl vor Ort die Bereitschaft besteht, darauf zu verzichten. Stattdessen werden Mehreinnahmen erzielt, die wiederum zu überflüssigen anderweitigen Ausgaben verleiten.

Ohne eine Ergänzung der Gemeindeordnung dahingehend, dass die Kommunen durch die Aufsichtsbehörden und im Rahmen von Zuweisungsrichtlinien nicht mehr zur Beitragserhebung verpflichtet werden, fehlt eine echte kommunale Entscheidungsfreiheit bei Straßenausbaubeiträgen.

Per Taschenspielertrick die Kommunen beruhigen

Doch statt hier eine Änderung im kommunalen Haushaltsrecht herbeizuführen, verhält sich die Landesregierung trotz eines Haushaltsüberschusses für 2019 von mehr als einer Milliarde Euro weiter wie Dagobert Duck und bleibt auf dem Geld sitzen.

Die wohlfeil klingende Ankündigung, dass Kommunen und kommunalen Spitzenverbänden in der Umstellungsphase Mittel bereitgestellt werden sollen, kommt einer Fata Morgana gleich.

Statt tatsächlich Gelder aus dem Landeshaushalt zu verwenden, soll es nur zu Umschichtungen im kommunalen Finanzausgleich kommen. Die so „großzügig“ zur Verfügung gestellten Mittel fehlen am Ende an anderer Stelle des Finanzausgleichs – letztlich also ein Taschenspielertrick.

Daseinsfürsorge für die Bürgerinnen und Bürger

Wenn selbst der Städte- und Gemeindebund erklärt, dass „der kommunale Straßenbau (…) ein unverzichtbarer Bestandteil kommunaler Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger (ist)“, dann kann dem nur uneingeschränkt zugestimmt werden. Am Ende bleibt die Frage, wieso das, was in anderen Bundesländern geht, in Rheinland-Pfalz nicht möglich sein soll?

Straßen stehen allen zur Benutzung offen

Der gesellschaftliche Wandel ist unübersehbar. Es ist nicht nachvollziehbar, warum für Maßnahmen der Erneuerung, der Erweiterung, des Umbaus und der Verbesserung der gemeindlichen Straßen die Eigentümer der anliegenden Grundstücke zu Beiträgen herangezogen werden sollen, obgleich die Benutzung genau dieser Straßen als Infrastruktur allen offen steht.

Fazit: Es gibt nur eine faire und unbürokratische Lösung

Es kann letztlich nur eine faire und unbürokratische Lösung geben: Die komplette Abschaffung der einmaligen und wiederkehrenden Ausbaubeiträge. Nur eine vollständige Finanzierung des Straßenausbaus aus allgemeinen Steuermitteln wäre zeitgemäß, während die gesonderten Straßenausbaubeiträge (ganz gleich in welcher Erhebungsform) abgeschafft werden müssen.

Dazu muss das Land seine Verweigerungshaltung beenden und den Kommunen eine echte finanzielle Unterstützung zukommen lassen.

Das ist am Ende des Tages keine Frage des vorhandenen Geldes, sondern ausschließlich eine Frage des politischen Willens. Spätestens bei der Landtagswahl 2021 in Rheinland-Pfalz wird sich zeigen, wie der Wille der bis dahin über 44.000 Haus & Grund Mitglieder und deren wahlberechtiger Angehörigen lautet.

Unser Autor: der Landesverbandsdirektor Ralf Schönfeld

Unser Autor: Ralf Schönfeld
ist Verbandsdirektor des
Landesverbands Haus
& Grund Rheinland-Pfalz.

 

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6.8 Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit uns gegenüber zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

6.9 Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling

Sie haben gemäß Art. 22 DSGVO das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

  • für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen Ihnen und uns erforderlich ist,
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  • mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erfolgt.

6.10 Recht auf Beschwerde

Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die von uns vorgenommene Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

Zuständige Aufsicht für uns ist:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW

Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-999
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

7. Social Media Plugins

 

7.1 Facebook

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7.2 Twitter

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7.3 YouTube

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9. YouTube

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10. Online-Solvenzcheck über CRIF GmbH

Wir bieten einen Online-Solvenzcheck (Mieterbonitätsprüfung) für Vermieter über den Dienstleister CRIF GmbH an. Der kostenpflichtige Service wird über die Webseite www.mietvertraege-rlp.de vertrieben.

Wir übermitteln im Rahmen dieses Services erhobene personenbezogene Daten an die CRIF GmbH, Leopoldstr. 244, 80807 München.

Rechtsgrundlage dieser Übermittlungen ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO bzw. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO (Durchführung eines Vertrages bzw. Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen). Verarbeitet werden personenbezogene Daten, um Vermietern Informationen zur Beurteilung der Bonität von potentiellen Mietern zu geben. Die Bonitätsprüfung dient der Bewahrung der Vermieter vor finanziellen Verlusten und eröffnet gleichzeitig die Möglichkeit, die Mieter durch Beratung vor einer übermäßigen finanziellen Belastung/Verschuldung zu bewahren.

Nähere Informationen zur Tätigkeit der CRIF GmbH können Sie jederzeit unter www.crif.de/datenschutz abrufen.

11. Kontakt

Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten sowie Widerruf erteilter Einwilligungen oder Widerspruch gegen eine bestimmte Datenverwendung wenden Sie sich bitte an die oben genannte Adresse oder die E-Mail-Adresse info@hausundgrund-rlp.de

12. Anpassung der Datenschutzerklärung

Durch die Weiterentwicklung unserer Webseite oder die Implementierung neuer Technologien kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Wir behalten uns daher vor, die Datenschutzerklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Wir empfehlen Ihnen daher, diese Seite regelmäßig zu besuchen, um sich über gegebenenfalls erfolgte Aktualisierungen zu informieren.

Stand: 01.09.2022