Mietrechts-Streitigkeiten sind nach wie vor das häufigste Thema bei Zivilprozessen
Auch wenn die Zahl der Mietrechts-Streitigkeiten vor Gericht etwas gesunken sind: Sie machen für viele Amtsrichter nach wie vor den dicksten Brocken an Arbeit aus. Rund jeder sechste Zivilprozess hierzulande handelt um Zwist zwischen Mieter und Vermieter.
In rund jedem 6. Zivilprozess in deutschen Gerichtssälen geht es um einen Streit zwischen Mietern und Vermietern. Gut, wer da mit dem juristischen Sachverstand von Haus & Grund einen starken Partner an seiner Seite weiß. - Foto: Frank Wagner / fotolia
Von Harald Gruber
Zunächst ist es eine gute Nachricht – nicht zuletzt für die Richter, auf deren Schreibtischen sich die Aktenordner stapeln: Die Zahl der Mietrechts-Streitigkeiten vor Gericht geht im Vergleich zu den Vorjahren offenbar kontinuierlich zurück. Doch nach wie vor landen jedes Jahr über 250.000 Fälle vor den Amtsgerichten, weitere 10.000 Fälle müssen in zweiter Instanz von den Landgerichten entschieden werden.
Damit bleiben Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern die mit Abstand häufigste Form von Zivilprozessen in Deutschland: Sie machen knapp 17 Prozent aller Zivilklagen aus. Anders ausgedrückt: Jeder sechste Zivilprozess in Deutschland ist ein Streit um Mietrechtsangelegenheiten.
Viele Fehler lassen sich ganz einfach vermeiden
Zusammengestellt und veröffentlicht haben diese aktuellen Zahlen jetzt der Deutsche Mieterbund und dessen Rechtschutzversicherung. Sie sind selbstverständlich auch für alle privaten Vermieter höchst interessant. Geben sie doch Aufschluss über die gefährlichsten Minenfelder, in die Sie tappen können – bzw. über Streitpotential, das man vielleicht sogar frühzeitig erkennen und vermeiden kann.
So machen so genannte „Vertragsverletzungen“ mit 27,6 Prozent den Löwenanteil aller Mietrechts-Prozesse aus. Es gehört wenig Fantasie dazu, dass es hierbei vielfach um Mietrückstände oder Verstöße gegen die Hausordnung gehen dürfte – also um Themen, in denen vorzugsweise eher die Vermieter auf ihr gutes Recht pochen.
Offiziell führt der Mieterbund hier freilich auch den nicht ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung auf – ein Streit-Thema, das sich durch einen Haus & Grund Mietvertrag und ein Haus & Grund Übergabeprotokoll bei Einzug freilich ganz von selbst erledigt.
Auf Platz Nummer zwei mit 22,6 Prozent aller Mietrechts-Prozesse folgt der Dauerbrenner „Betriebskosten“ – vom Mieterbund immer wieder gern (und immer wieder fälschlich) als „zweite Miete“ bezeichnet. Geht es hier doch überwiegend um Kosten, die der jeweilige Wohnungsnutzer durch sein eigenes Verhalten steuern kann – oder die aufgrund kommunaler Gebührensatzungen bzw. staatlicher Steuergesetze vom Fiskus an die Mieter weitergegeben werden müssen. In der Tat ist hier schnell mal ein Fehler passiert – umso wichtiger ist es heutzutage, selbst bei kleinsten Beträgen höchste Wachsamkeit zu zeigen.
Mit Haus & Grund stets auf der sicheren Seite
Zahlreiche Haus & Grund Ortsvereine bieten gegen geringe Gebühr eine rechtssichere Betriebskostenabrechnung an. Ebenfalls höchst hilfreich ist z.B. das PC-Programm „Nebenkosten easy“, das Sie als Leser des Haus & Grund Magazins kostenlos in einer Testversion ausprobieren können (siehe Seite 24 der Februar-Ausgabe des Verbandsmagazins von Haus & Grund Rheinland-Pfalz). Und in jedem Fall empfehlenswert ist das zu diesem Thema erschienene Merkblatt des Haus & Grund Landesverbands (siehe Seite 26 der Februarausgabe unseres Verbandsmagazins).
Dort (und als Mitglied natürlich in der kostenlosen Rechtsberatung Ihres Haus & Grund Ortsvereins!) finden Sie übrigens auch zahlreiche geldwerte Hinweise, wie Sie weitere Fehler vermeiden können – bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist und Sie sich womöglich vor Gericht eines Besseren belehren lassen müssen. Einen Rechtsstreit um Themen wie Mietkaution (16,5%) Mieterhöhung (14,0%), Fristlose oder ordentliche Kündigung (5,5 bzw. 1,2 Prozent) oder auch Eigenbedarf (4,7 Prozent) bzw. Schönheitsreparaturen (0,7 Prozent) muss jedenfalls kein privater Vermieter fürchten, wenn er sich von vorneherein konsequent an den Rat der erfahrenen Haus & Grund Juristen hält.
Mietrecht: Worüber vor Gericht gestritten wird |
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Thema | aktuell | Vorjahr |
Vertragsverletzungen | 27,6% | 26,0% |
Betriebskosten | 22,6% | 20,4% |
Mietkaution | 16,5% | 16,2% |
Mieterhöhung | 14,0% | 15,6% |
Fristlose Kündigung | 5,5% | 5,4% |
Eigenbedarf | 4,7% | 4,2% |
Modernisierung | 1,6% | 1,9% |
Ordentliche Kündigung | 1,2% | 1,5% |
Schönheitsreparaturen | 0,7% | 1,1% |
Ohne Zuordnung | 5,6% | 7,7% |
Quellen: Deutscher Mieterbund und DMB Rechtsschutz-Versicherung AG |