Immer öfter zeigen private Vermieter Engagement in der Flüchtlingshilfe

Überall in Deutschland sind Flüchtlingswohnheime überfüllt. An vielen Orten stellen Städte und Gemeinden Zelte und Container auf, um Asylbewerber unterzubringen. Inzwischen ergreifen aber auch immer öfter Bürger die Initiative, vermieten leerstehende Wohnungen oder nehmen einen Flüchtling bei sich auf. Wir erklären, was es zu beachten gilt.

Aktuell gefragte Begriffe: Die zunehmende Zahl von Asylbewerbern stellt die Kommunen hierzulande vor große Herausforderungen. Hier kann das Engagement privater Vermieter helfen – dabei sollten sie gerade aus rechtlicher Sicht aber einige wichtige Punkte beachten.Gefragte Begriffe: Die zunehmende Zahl von Asylbewerbern stellt Kommunen vor große Herausforderungen. Hier kann Vermieter-Engagement helfen. - Foto: plgbes / fotolia.de

Von Verbandsdirektor RA Ralf Schönfeld

Haus & Grund Vereine kooperieren bereits seit Wochen mit den Stadt- und Gemeindeverwaltungen, um die stetig wachsende Zahl von Flüchtlingen unterzubringen. Dies birgt für alle Beteiligten einige Vorteile: Die Unterbringung in den Häusern und Wohnungen privater Vermieter beschleunigt durch den persönlichen Kontakt häufig die Integration.

Das betrifft nicht allein Flüchtlingsheime und Asylantenunterkünfte, sondern vor allem die endgültige Versorgung mit Wohnraum. Viele Vermieter mit Wohnungsleerstand zeigen sich interessiert. Aber: Für eine erfolgreiche Umsetzung dieser guten Absicht sind manche Hürden zu beachten.

Welche rechtlichen Hürden beachtet werden sollten

Ausschließlich aus rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen sollte man nicht direkt an Flüchtlinge bzw. Asylbewerber vermieten. Ein Mietverhältnis oder öffentlich-rechtlich gestütztes Benutzungsverhältnis sollte mit den Kommunen abgeschlossen werden, die dann ihrerseits den angemieteten Wohnraum an die endgültigen Nutzer zuweist. Schuldner von Mietforderungen oder öffentlich-rechtlich gestützten Nutzungsentgelten sollten unbedingt die Kommunen, nicht die endgültigen Wohnungsnutzer sein.

Wird der Immobilienbestand in Gänze an eine Kommune vermietet, die ihrerseits die Immobilie(n) weitervermietet, dann handelt es sich regelmäßig um eine gewerbliche Weitervermietung. Dabei sollte im Vertrag mit der Kommune fixiert werden, dass die Kommune unter Beachtung von landeseigenen Mentalitäten und der Völkerverständigung endgültige Nutzergemeinschaften bestimmt, um Auseinandersetzungen im Hause aus religiösen, politischen oder kulturellen Gründen möglichst vorzubeugen.

Eigene Rechte des Eigentümers müssen vorbehalten bleiben

Weiter sollte die Pflicht der Kommunen bestimmt werden, im Rahmen eingegangener Mietverhältnisse mit den endgültigen Nutzern (Untermiete) umgehend alle mietrechtlichen Sanktionen zu ergreifen, falls es zu Auseinandersetzungen unter den endgültigen Wohnungsnutzern im Hause kommt. Eigene Rechte des Eigentümers als Hauptvermieter müssen im Vertrag vorbehalten bleiben.

Zudem muss der Vermieter bei Flüchtlingen bzw. Asylbewerbern nach einer Bescheinigung über die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörde fragen. Sind die Dokumente nicht vorhanden, kann dies zu Problemen mit dem neuen Melderecht führen. Zum 1. November 2015 wird nämlich die Meldebescheinigung für ein- und ausziehende Mieter wieder eingeführt. Vermieter müssen dem Mieter innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch seinen Ein- oder Auszug unter der Vermietungsadresse bestätigen.

Sie müssen also gegenüber dem Einwohnermeldeamt wieder mitwirken. Andernfalls droht ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro. Die Meldepflicht sollte deshalb vertraglich den Kommunen übertragen werden. Sie stellen die Bescheinigungen aus und fungieren gleichzeitig als Meldebehörde.

Mögliche Schwierigkeiten im Bereich der Wohnungsaufsicht

Weitere Schwierigkeiten können im Bereich der Wohnungsaufsicht entstehen. Hier geht es darum, ob der im Hinblick auf die bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit als Wohnraum angebotene Raum bauordnungsrechtlich als Wohnraum genehmigt ist, über ausreichende Belichtung, Besonnung und Beheizung, ausreichende Größe, funktionierende und ausreichende Sanitäranlagen verfügt, in bautechnischer (inkl. Brandschutz) und hygienischer Hinsicht unbedenklich ist, und der baulichen Anlage entsprechend zum Wohnen geeignet und bestimmt ist.

Ein weiterer, unschöner Aspekt darf nicht unerwähnt bleiben: Eine Wohnsituation mit Asylbewerbern in der Nachbarschaft wird vereinzelt dazu genutzt, um als nachbarliche Mieter Sachmängelrechte und Ansprüche, insbesondere Mietminderungen, geltend zu machen. Darauf sollte sich der vermietungswillige Eigentümer vorbereiten. Denn diese Rechte und Ansprüche treffen ihn selbst, z.B. wenn der Nachbar bzw. dessen Vermieter versucht, wegen deswegen erlittener eigener Vermögenseinbußen bei ihm Regress zu nehmen.

Gibt es Risiken beim Versicherungsschutz?

Mehrfach berichteten die Medien, dass Wohngebäudeversicherer ihre Prämien drastisch erhöht haben, nachdem Flüchtlinge in Wohnungen in Privathäusern eingezogen waren. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat die Entwicklung am Wohnungsmarkt und die Berichterstattung über extreme Beitragssteigerungen bei der Wohngebäudeversicherung zum Anlass für einen umfassenden Marktcheck genommen. Im Endeffekt haben insgesamt 53 Versicherer von 73 angeschriebenen Wohngebäudeversicherern explizit erklärt, dass sie bei einer Unterbringung von Flüchtlingen in Privatwohnungen die Prämie der Wohngebäudeversicherung nicht erhöhen. Die Untersuchung zeigt, dass Hauseigentümer, die selbst oder über die Gemeinden Wohnungen an Flüchtlinge vermieten möchten, unbedingt einen Preis-Leistungs-Vergleich durchführen sollten. Berechnungen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. haben sehr große Preis-Unterschiede ergeben. So liegt zum Beispiel bei einem Zwei-Familien-Haus und einem Versicherungsschutz ohne besondere Spezial-Vorgaben die Preisspanne zwischen ungefähr 800 und 1.600 Euro.

Haus & Grund setzt weiter auf Kooperation

Auch wenn bislang keine bundesweiten Zahlen bekannt sind, wie häufig Flüchtlinge privat untergebracht werden, so ist doch mit einer wachsenden Bedeutung des Themas zu rechnen. Vor diesem Hintergrund sind die jüngsten Forderungen nach Enteignung von Immobilieneigentümern und Zwangsvermietung an Flüchtlinge äußerst kontraproduktiv. Solche Parolen werden das positive Engagement der Bürger nicht fördern. Vielmehr setzen wir weiter auf Kooperationen und fordern das Land und die Kommunen dazu auf, rechtlich und wirtschaftlich zuverlässige Rahmenbedingungen zu gewährleisten. Schließlich darf die öffentliche Aufgabe der Flüchtlingsunterbringung nicht einseitig zu Lasten der privaten Eigentümer und Vermieter erfolgen.

Verteilungsquoten der Asylbewerber auf die einzelnen Bundesländer:

Verteilungsquoten der Asylbewerber auf die einzelnen Bundesländer

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