Recht zu bekommen kann für einen Vermieter teurer als gedacht werden

Die Kosten eines Rechtsstreits werden oft unterschätzt. Nur etwa jeder 20. Deutsche hat ein realistisches Bild davon, was der Gang vor Gericht inklusive aller Ausgaben für Instanzen, Rechtsanwälte, Sachverständige usw. ungefähr kosten kann. Das ist meist deutlich teurer als geglaubt. Auf der recht(s) sicheren Seite bleibt, wer eine Rechtsschutzversicherung hat.

Nicht nur blind, sondern auch teuer: Justitias Gerechtigkeit hat ihren Preis. Manche Historiker vermuten übrigens, dass die Augenbinde nicht immer als Attribut für die Unparteilichkeit zu interpretieren war, also das Richten ohne Ansehen der Person. „Erfunden“ wurde die Binde demnach Ende des 15. Jahrhundert – als Spott über die zuweilen feststellbare Blindheit der Justiz. Nicht nur blind, sondern auch teuer: Justitias Gerechtigkeit hat durchaus ihren Preis. Und der liegt höher, als viele Eigentümer vermuten. - Foto: Gina Sanders / fotolia.de

Von Verbandsdirektor RA Ralf Schönfeld

Vielen ist nicht bewusst, wie teuer ein Gerichtsverfahren ist. Selbst Prozesse, in denen es nicht um große Schadenssummen geht, können erhebliche Kosten verursachen. Geraten Sie als Vermieter in einen Rechtsstreit, zahlen Sie für Gericht und Anwalt, für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht bestellt, und – wenn Sie verlieren – zusätzlich die Kosten der Gegenseite.

Auch wenn kein Richter bemüht werden muss, weil Ihnen beispielsweise ein Mediator als neutraler Dritter hilft oder ein Anwalt sich außergerichtlich für Sie einsetzt, gibt’s das nicht zum Nulltarif. Auch dadurch können erhebliche Kosten entstehen, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben.

Die Räumungsklage – das letzte Mittel nach der Kündigung

Immer mehr Vermieter müssen die Erfahrung machen, dass ihr Mieter die Mietzahlung schuldig bleibt. Selbst nach einer fristlosen Kündigung sieht sich dann so mancher nicht veranlasst, die Wohnung auch tatsächlich zu räumen. Um den Schaden so gering wie möglich zu halten, hilft oft nur noch die Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht. Ist der Mieter auch nach Vorliegen eines Räumungstitels uneinsichtig, bleibt als letztes Mittel die Zwangsräumung.

Der Streitwert berechnet sich dabei aus der Nettomiete eines Jahres. Das kann eine Räumungsklage relativ teuer machen. Hinzu kommen können jeweils noch Kosten für Gerichtsvollzieher und Zwangsräumung (unter Umständen zusätzlich mehrere Tausend Euro).

Wer die Klage in Auftrag gibt, der muss zunächst in Vorleistung gehen. Beim Gewinn werden die Kosten auf den Verlierer des Prozesses übertragen. Ist der Mieter jedoch mittellos, so bleibt der Vermieter bei der Räumungsklage häufig auf seinen Kosten sitzen.

Deutsche unterschätzen die Kosten eines Rechtsstreits oft

Was Anwälte für ihre Arbeit verlangen dürfen und wie hoch Gerichtsgebühren und Sachverständigenkosten sein können – darüber wissen die wenigsten Deutschen Bescheid. Rund 80 Prozent von ihnen schätzen die Kosten viel zu niedrig ein; lediglich sechs Prozent liegen mit ihrer Einschätzung richtig. Das zeigt eine Forsa-Umfrage im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV, s. Grafik unten).

Ein Drittel der Befragten traut sich zwar eine realistische Einschätzung zu, wenn es ganz allgemein um die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen geht. Wenn allerdings nach der Höhe von Gebühren oder Honoraren in konkreten Rechtsfällen gefragt wird, liegen 78 Prozent völlig falsch mit ihren Angaben. Denn das Kostenrisiko bei rechtlichen Auseinandersetzungen ist wesentlich höher als drei Viertel der Befragten glauben.

Oft unterschätzt: Ein Gerichtsstreit wird meist deutlich teurer als die meisten glauben. Damit hier keine böse Überraschung droht, sollten gerade private Vermieter rechtzeitig über den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nachdenken. Grafik: GDV
Oft unterschätzt: Ein Gerichtsstreit wird meist deutlich teurer als die meisten glauben. Damit hier keine böse Überraschung droht, sollten gerade private Vermieter rechtzeitig über den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nachdenken. - Grafik: GDV

Mehr als die Hälfte der Befragten gehen davon aus, dass derjenige vor Gericht Recht bekommt, der das meiste Geld für Anwälte zur Verfügung hat. Und fast 50 Prozent würden sogar auf die Durchsetzung ihres Rechts verzichten, wenn die Kosten für eine rechtliche Auseinandersetzung höher ausfallen könnten als ihre eigentliche Forderung. Besonders ältere Menschen fürchten dabei das Kostenrisiko; hier liegt der Anteil derer, die auf eine Klage verzichten würden, sogar bei über 50 Prozent.

Vor knapp zwei Jahren wurde das Kostenrecht geändert. Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Abrechnungsentgelte für Notare, Sachverständige und Dolmetscher wurden angehoben. Damit haben sich auch die Kosten für Verbraucher zur Durchsetzung ihres Rechts deutlich erhöht.

Neues Kostenrecht belastet Verbraucher

Das Kostenrisiko einer rechtlichen Auseinandersetzung lässt sich mit einer Rechtsschutzversicherung absichern. Sie übernimmt beispielsweise die gesetzlichen Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Zeugengelder und auch die Kosten des Gegners, soweit der Versicherte dafür aufkommen muss. Soll der Gang vor Gericht vermieden werden, erstatten Rechtsschutzversicherer auch die Kosten für eine Mediation. Weitere Informationen zum Thema Rechtsschutzversicherung erhalten Sie bei Ihrem Ortsverein.

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Mit einer Rechtsschutzversicherung
auf der sicheren Seite bleiben

 
 

Haus & Grund kooperiert seit vielen Jahren mit ROLAND Rechtsschutz, um den Mitgliedern optimale Unterstützung zur Durchsetzung ihrer Rechte zu bieten. Viele Haus & Grund Mitglieder haben bereits dank der ROLAND-Rechtsschutzversicherung ihre Rechte geltend machen können. So auch in folgenden konkreten Fällen:

Fall 1: Heizungs-Austausch mit Hindernissen

Hans-Peter H. ist Haus & Grund Mitglied und besitzt ein Mehrfamilienhaus, in dem er fünf Wohnungen vermietet. Ein Defekt an der Heizungsanlage zwingt den Vermieter, die Heizkörper in allen Wohnungen austauschen zu lassen. Hans-Peter H. informiert die Mieter über die Arbeiten und vereinbart mit ihnen Termine. Schon nach kurzer Zeit sind vier der fünf Wohnungen mit den neuen Heizungen ausgestattet. Nur einen seiner Mieter, den Rentner Dietmar S., bekommt Hans-Peter H. nicht zu fassen. Briefe werden ignoriert, telefonisch ist niemand erreichbar und auch persönliche Besuche führen nicht zum Erfolg. Der Vermieter schreibt kurzerhand Termine vor, an denen die Heizungen installiert werden sollen. Doch Dietmar S. ist an keinem der vereinbarten Tage zu Hause.

Hans-Peter H. bleibt nichts anderes übrig: Er kontaktiert seinen Rechtsanwalt. Dieser leitete eine Klage gegen den unkooperativen Mieter ein. Damit der Streit ein Ende findet und die neuen Heizungen endlich auch in der letzten Mietwohnung eingebaut werden können, stimmt Hans-Peter H. einem Vergleich zu. Es werden feste Termine vereinbart, an denen die Installation stattfinden soll – und an die sich Dietmar S. halten muss. Die Kosten werden unter Mieter und Vermieter aufgeteilt.

Hans-Peter H. muss einen Anteil von knapp 540 Euro für den Rechtsanwalt und das Gerichtsverfahren bezahlen. ROLAND Rechtsschutz übernimmt nach Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung rund 410 Euro für den Vermieter.

Fall 2: „Unordentlicher“ Nachbar

Agatha F. ist Haus & Grund Mitglied und Eigentümerin einer Drei-Zimmer-Wohnung, die sie an das Ehepaar B. vermietet. Die Wohnung nebenan gehört Bernhard Z., der diese ebenfalls weitervermietet. Eines Tages zieht hier ein neuer Mieter ein. Hans-Werner T. ist seit vielen Jahren in psychologischer Behandlung, er leidet unter dem Messie-Syndrom. Schon nach kurzer Zeit ist die Wohnung von T. verwahrlost und riecht unangenehm nach Abfall. Das Ehepaar B. erträgt die Geruchsbelästigung nicht mehr und zieht ohne Einhaltung der Kündigungsfrist aus der Wohnung aus.

Agatha F. fordert sowohl Hans-Werner T.s Vermieter Bernhard Z. als auch seinen Betreuer Martin H. auf, sich um das Problem zu kümmern. So kann sie ihre Wohnung nicht neu vermieten. Lange passiert nichts. Erst nach sechs Monaten unternimmt der Betreuer etwas und T. zieht schließlich aus der Wohnung aus.

Agatha F. hat zu diesem Zeitpunkt bereits Mietausfälle in Höhe von 3.900 Euro zu beklagen. Sie verlangt das Geld vom Vermieter Bernhard Z. und von Martin H. zurück und erhebt Klage. Das Gericht entscheidet, dass den Betreuer von T. hier keine Schuld trifft. Er kann nachweisen, dass er seinen Pflichten nachgekommen ist.Der Klage gegen Bernhard Z. wird jedoch stattgegeben und der Vermieter muss die entstandenen Mietausfälle bezahlen.

Dennoch muss Agatha F. die Verfahrenskosten von Martin H. sowie die Kosten für einen Sachverständigen tragen. Von diesen rund 2.000 Euro übernimmt ROLAND Rechtsschutz über 1.800 Euro für die Vermieterin.

 

 

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