Was setzt sich beim Klimaschutz durch: Ideologie oder Sachverstand?

Wir hatten bereits im Februar an dieser Stelle ausführlich zu den Themen CO₂-Umlage, Solarpflicht & Co. berichtet. Seitdem erhitzen sich daran immer mehr die Gemüter, sowohl in der Bundespolitik als auch bei den Haus & Grund Mitgliedern in Rheinland-Pfalz. Vor allem der Streit um die CO₂-Umlage sorgte für viel Verärgerung bei privaten Vermietern. Der SPD-Versuch der hälftigen Belastung der Vermieter wurde vorerst von der CDU gestoppt, auch dank des beherzten Einsatzes von Haus & Grund.

Symbolbild Klimaschutz: zweigeteilte Waage aus Blättern und MünzenFoto: malp / Adobe Stock

Von Verbandsdirektor RA Ralf Schönfeld

Seit Monaten streiten die Regierungsparteien Union und SPD, ob Mieter oder Vermieter die neuen CO₂-Abgaben für Heizkosten zahlen müssen. Vertreter der SPD hatten dazu einen Vorschlag in das Bundeskabinett eingebracht, wonach die Mehrbelastung durch die CO₂-Abgabe hälftig zwischen dem Mietvertragsparteien geteilt werden soll. Nachdem dies mit den Unionsvertretern in der Bundesregierung nicht abgestimmt war, kam es zu massiven Protesten seitens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Aus Sicht von Haus & Grund ist es nicht im Sinne des Klimaschutzes, Vermieter an den gestiegenen Verbrauchs- und Komfortansprüchen einkommensstarker Mieterhaushalte zu beteiligen: Sie werden ohnehin durch die proportionale Aufteilung in Summe stärker entlastet als einkommensschwache Mieterhaushalte. Junge Familien mit Kindern werden mehr Probleme haben, eine Wohnung zu finden, wenn Vermieter aus Kostengründen faktisch gezwungen werden, eher Mieter auszuwählen, die weniger Heiz- und Warmwasserkosten verursachen.

Haus & Grund Mitglieder reagierten verärgert

In den vergangenen Wochen haben wir zu diesem Thema eine Vielzahl von Mitgliederreaktionen erhalten. Exemplarisch dafür möchten wir die Stellungnahme von Herrn D. (Mitglied beim Ortsverein Trier) auszugsweise wiedergeben:

„Ich bin … (Klein-)Vermieter von 2 Wohnungen, deren Einkünfte zur Alterssicherung gedacht waren.

Warum ich mich heute an Sie wende, ist die Mitteilung, dass Vermieter künftig die Hälfte der CO₂-Abgabe für Heizkosten tragen sollen (...).

Nach dem Verursacherprinzip wurde es bis heute immer so gehalten, dass derjenige, der verursacht, auch in die Zahlungsverpflichtung genommen wurde. Die Umkehr des Verursacherprinzips ist eine Form der privaten Enteignung. Sozialismus pur.

Jetzt sollen Vermieter für etwas zahlen, worauf sie absolut keinen Einfluss haben. Sie werden dafür bestraft, dass sie im Rahmen ihrer meist begrenzten finanziellen Möglichkeiten gehegten und gepflegten und in der Regel günstigen Wohnraum zur Verfügung stellen. Unter dem Strich wird bei der stetig steigenden CO₂-Bepreisung die Vermietung unrentabel und Sanierungsmaßnahmen lassen sich nicht mehr realisieren. Ein klassisches Eigentor zu Lasten des Klimaschutzes.

Einer meiner Mieter mokierte sich einst über die hohen Nebenkosten für Strom, Wasser und Heizung. Mein Einwand, dass er es in der Hand hätte, wie die Nebenkosten jährlich ausfallen, wurde dahingehend kommentiert, dass dies mich absolut nichts angehe, er sich keine Vorschriften machen lassen würde. Es sei alleine seine Sache, ob er bei offenen Fenstern usw. die Heizung brummen lasse oder nicht. Ich hätte hier nicht reinzureden. (...)

Der weltfremde, ideologisch geprägte Wahnsinn, Aktionismus kennt offensichtlich keinen Grenzen mehr.“

Ähnlich äußert sich auch Frau Sch. (Mitglied beim Ortsverein Koblenz):

„(…) Die Heizthermen befinden sich in den jeweiligen Wohnungen – ich kann also den Verbrauch in keiner Weise steuern oder beeinflussen. (…) Die Wohnung des Mieters in dem Haus, welches ich bewohne, hat eine Wohnfläche von 40 qm, meine Wohnung hat eine Wohnfläche von 101 qm. … Obwohl es unwahrscheinlich klingt, habe ich bei einer 150% größeren Wohnung nur 17,69% mehr Gas verbraucht als der Mieter. (…) Als Laie frage ich mich, kann man so einfach das Verursacherprinzip außer Kraft setzen?“

Die Äußerung von Frau Sch. passt auch zu der Erfahrung, dass Mieter von energetisch sanierten Wohnungen oft großzügiger mit Heizenergie umgehen als vorher – Effizienzgewinne werden so einseitig durch den Mieter zunichte gemacht. Denn Einsparungen führen oft dazu, dass Verbraucher mehr ausgeben – auch bei der Energie. Investitionen in Sanierungen helfen aber nur dann das Klima zu schützen, wenn dieser Effekt so gering wie möglich gehalten wird.

Auch Herr B. aus Nauort berichtet von seinen (Negativ-)Erfahrungen:

„(...) Die einen Mieter haben Heizkosten von etwas über 700 Euro bis 1.000 Euro, die anderen haben trotz neuer Türen Heizkosten von über 1.450 Euro, weil sie die Tür für ihren Hund und ihre Katze so oft offen gelassen haben oder weil sie sich so nicht eingesperrt fühlen (…).“

Zutreffend dazu schreibt Herr M. aus Koblenz:

„Die Wohlfühltemperatur in einer Wohnung ist bei jedem Mieter anders.“

Auch bezüglich der Auswirkungen der SPD-Forderung zur CO₂-Umlage sind die Meinungen der Mitglieder deutlich.

Herr D. schreibt dazu:

„Sollte dieser Wahnsinn tatsächlich gesetzlich verabschiedet werden, so werden wir persönlich folgende Konsequenzen ins Auge fassen:

  • Keine Sanierungen mehr vorzunehmen, was zu Lasten des Handwerks geht und zu Verlusten an Steuereinnahmen führt,
  • die Miete zu Lasten der Mieter entsprechend erhöhen, wobei die wiederum in finanzielle Nöte geraten, was unsererseits nicht gewollt ist,
  • die Vermietobjekte zu verkaufen, (...)

Wir sollten uns nicht zur Unmündigkeit entmündigen lassen. Ob dies noch das Land ist, in dem wir angeblich gut und gerne leben, bezweifele ich bei den bevorstehenden Gängeleien, die einen ins Auswandern treiben.“

Frau Sch. erklärt dazu:

„Ich würde ernsthaft über eine Mieterhöhung nachdenken müssen.“

Stopp der SPD-Pläne durch die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag

Setzte sich gegen die Teilung der CO₂-Umlage ein: MdB Mechthild Heil (CDU) aus Rheinland-Pfalz. - Foto: CDU

Haus & Grund hat sich vehement gegen die SPD-Pläne zur Belastung der Vermieter mit der CO₂--Abgabe eingesetzt. Vorerst mit Erfolg! Die Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil aus Rheinland-Pfalz, ihres Zeichens Vorsitzende des Bundestags-Ausschusses für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen, erklärte dazu in einem Schreiben an den Landesvorsitzenden Christoph Schöll:

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion (hat sich) deutlich gegen die von der Regierung vorgesehene hälftige Teilung der CO₂--Kosten bei der Heizenergie ausgesprochen. Insbesondere wir Fachpolitiker aus dem Bereich Bauen und Wohnen sind da ganz klar. Insofern gehe ich davon aus, dass in dieser, zu Ende gehenden, Legislaturperiode eine Regelung in der Form auch nicht mehr kommen wird.“

Vorerst können Vermieter daher aufatmen. Allerdings wird die Diskussion nach der Bundestagswahl voraussichtlich weitergehen.

MdB Heil dazu weiter:

„Die Entwicklung in der nächsten Legislaturperiode wird dann natürlich von den Mehrheitsverhältnissen im künftigen Bundestag und der Koalitionsbildung abhängen. Ich gehe aber fest davon aus, dass die Fachpolitiker der nächsten Unionsfraktion auch weiterhin intelligentere Lösungen in diesem Bereich einfordern werden, als das, was bisher vorgeschlagen war.“

An dieser Stelle bleibt seitens Haus & Grund wirklich nur der fromme Wunsch, dass sich bei der zukünftigen Bundesregierung (ganz gleich aus welchen Parteien) tatsächlich Sachverstand gegen Ideologie durchsetzen wird.

Ausblick: Haus & Grund wird wachsam bleiben

Haus & Grund wird die politischen Entwicklungen zum Klimaschutz im Gebäudesektor weiter wachsam begleiten und sich für die Interessen der privaten Immobilieneigentümer und Kleinvermieter einsetzen. Das gilt sowohl für die Pläne der neuen Landesregierung in Rheinland-Pfalz als auch hinsichtlich einer zukünftigen Bundesregierung, ganz gleich welche Parteien daran beteiligt sein werden.

Die Zahlung verbrauchsabhängiger Kosten durch den Vermieter wird schließlich zu Fehlentwicklungen für Wohnungssuchende auf dem Mietwohnungsmarkt führen: Eine Begrenzung der Umlagefähigkeit von Heizkosten wird die Chancen für Familien und andere große Haushalte verringern, bei einer Wohnungssuche zum Zuge zu kommen. Wenn Vermieter einen Teil der Heizkosten ihrer Mieter übernehmen müssten, dann haben vor allem Alleinstehende und Paare, die selten zu Hause sind und weniger heizen, deutlich bessere Chancen als kinderreiche Familien.

Unser Autor: der Landesverbandsdirektor Ralf Schönfeld

Unser Autor: Ralf Schönfeld 
ist Verbandsdirektor des 
Landesverbands Haus 
& Grund Rheinland-Pfalz.

 

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  • zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

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6.8 Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit uns gegenüber zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

6.9 Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling

Sie haben gemäß Art. 22 DSGVO das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

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  • aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedsstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung Ihrer Rechte und Freiheiten sowie Ihren berechtigten Interessen enthalten oder
  • mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erfolgt.

6.10 Recht auf Beschwerde

Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die von uns vorgenommene Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

Zuständige Aufsicht für uns ist:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW

Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-999
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

7. Social Media Plugins

 

7.1 Facebook

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7.2 Twitter

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7.3 YouTube

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Die Einbindung von YouTube erfolgt durch das Einbetten des Services auf unserer Webseite mittels eines sog. „iFrames“. Beim Laden dieses iFrames erheben YouTube bzw. Google unter Umständen Informationen (auch personenbezogene Daten) und verarbeiten diese. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass YouTube bzw. Google die Informationen auch an einen Server in einem Drittland übermittelt.
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Hierüber nehmen wir statistische Erhebungen vor. Dazu gehören die Informationen, ob der Newsletter geöffnet wurde und welche Links geklickt wurden. Diese Informationen können aus technischen Gründen zwar den einzelnen Newsletter-Empfängern zugeordnet werden, es ist jedoch nicht der Verarbeitungszweck für unsere Auswertungen. Die Auswertungen dienen uns allein dazu, die Lesegewohnheiten unserer Nutzer zu erkennen und unsere Inhalte auf Sie anzupassen oder unterschiedliche Inhalte entsprechend den Interessen auch einzelner Nutzer zu versenden. Die erteilte Einwilligung  zum Erhalt des Newsletters können Sie über einen Link im Newsletter oder über das Abmeldeformular unter www.hausundgrund-rlp.de/info-service jederzeit widerrufen.

9. YouTube

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10. Online-Solvenzcheck über CRIF GmbH

Wir bieten einen Online-Solvenzcheck (Mieterbonitätsprüfung) für Vermieter über den Dienstleister CRIF GmbH an. Der kostenpflichtige Service wird über die Webseite www.mietvertraege-rlp.de vertrieben.

Wir übermitteln im Rahmen dieses Services erhobene personenbezogene Daten an die CRIF GmbH, Leopoldstr. 244, 80807 München.

Rechtsgrundlage dieser Übermittlungen ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO bzw. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO (Durchführung eines Vertrages bzw. Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen). Verarbeitet werden personenbezogene Daten, um Vermietern Informationen zur Beurteilung der Bonität von potentiellen Mietern zu geben. Die Bonitätsprüfung dient der Bewahrung der Vermieter vor finanziellen Verlusten und eröffnet gleichzeitig die Möglichkeit, die Mieter durch Beratung vor einer übermäßigen finanziellen Belastung/Verschuldung zu bewahren.

Nähere Informationen zur Tätigkeit der CRIF GmbH können Sie jederzeit unter www.crif.de/datenschutz abrufen.

11. Kontakt

Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten sowie Widerruf erteilter Einwilligungen oder Widerspruch gegen eine bestimmte Datenverwendung wenden Sie sich bitte an die oben genannte Adresse oder die E-Mail-Adresse info@hausundgrund-rlp.de

12. Anpassung der Datenschutzerklärung

Durch die Weiterentwicklung unserer Webseite oder die Implementierung neuer Technologien kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Wir behalten uns daher vor, die Datenschutzerklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Wir empfehlen Ihnen daher, diese Seite regelmäßig zu besuchen, um sich über gegebenenfalls erfolgte Aktualisierungen zu informieren.

Stand: 01.09.2022