Grundsteuer-Ranking: Erfreuliche Ergebnisse für die größten Städte in Rheinland-Pfalz
Bundesweite Studie für Haus & Grund zeigt zum Teil deutliche Unterschiede zwischen den Kommunen.
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Mit welchen Kosten müssen Hauseigentümer im Jahr 2021 für die Grundsteuer B rechnen? Haus & Grund wollte es genau wissen und hat wie schon 2018 die Belastungen für die 100 größten deutschen Städte vergleichen lassen. Im Auftrag der Eigentümerschutz-Gemeinschaft erstellte das Institut der deutschen Wirtschaft (IW Consult) das „Grundsteuer-Ranking 2021“. Die Studie ergab wie schon 2018 große Unterschiede zwischen den einzelnen Städten.
Mehr zum Grundsteuer-Ranking:Für das Grundsteuer-Ranking verglich IW Consult die 100 nach Einwohnern größten Städte Deutschlands. Zur Berechnung der Jahresgrundsteuer wurde ein durchschnittlicher Einheitswert für Einfamilienhäuser in den Großstädten herangezogen. Auf Basis dieses Wertes, einer Grundsteuermesszahl in Höhe von 2,6 Promille und den jeweiligen kommunalen Hebesätzen im Februar 2021 wurden die jährlichen Grundsteuerlasten kalkuliert. Downloads: |
Im Vergleich zu 2018 eine leichte Steigerung um 1,6 Prozent
In den vergangenen drei Jahren hat sich der durchschnittlich zu zahlende Betrag um 1,6 Prozent leicht erhöht. Gemessen an einem Standard-Einfamilienhaus muss 2021 eine durchschnittliche Jahresgrundsteuer von 478 Euro gezahlt werden.
Sieger des Rankings der 100 größten Städte Deutschlands ist erneut das nordrhein-westfälische Gütersloh mit einer gleichbleibend niedrigen Jahresgrundsteuer von 323 Euro. Die gute Haushaltssituation der Stadt ermöglichte es, den Hebesatz der Grundsteuer B auf dem niedrigen Niveau von 381 Prozent zu belassen.
Schlusslicht Witten mehr als doppelt so teuer wie Gütersloh
Attraktiv für Hauseigentümer sind aber auch die Städte Regensburg (Rang 2 mit 335 Euro), Reutlingen und Ratingen (beide Rang 3 mit jeweils 339 Euro) sowie Konstanz (Rang 5 mit 347 Euro). Auf dem letzten Platz landet – wie bereits 2018 – die Stadt Witten, ebenfalls in Nordrhein-Westfalen. Hier zahlen Hauseigentümer stolze 771 Euro Jahresgrundsteuer – und damit mehr als das Doppelte als in Gütersloh.
Erfreulich war das Abschneiden der sechs rheinland-pfälzischen Vertreter im Ranking. Sie landeten allesamt zum vorderen Viertel – also unter den Städten, in denen die Bürger am wenigsten zur Kasse gebeten werden. Mit einem Hebesatz von 420 lagen Ludwigshafen und Koblenz auf dem geteilten sechsten Rang. Die weiteren Platzierungen: 17. Kaiserslautern (Hebesatz von 460), 20. Worms (470), 24. Mainz und Trier (je 480).
Rheinland-Pfalz mit der niedrigsten Durchschnittsbelastung
„Zwischen den einzelnen Bundesländern gibt es erhebliche Unterschiede“, sagt Hanno Kempermann von IW Consult. „Während Rheinland-Pfalz mit der geringsten durchschnittlichen jährlichen Grundsteuer für ein Einfamilienhaus in Höhe von 385 Euro aufwartet, müssen in Berlin 686 Euro gezahlt werden“, so der Studienleiter.
„Die Grundsteuer ist in erster Linie dafür da, den Kommunen Geld in die Kassen zu bringen, damit diese ihren Bürgern öffentliche Dienstleistungen anbieten können“, erklärt Kai H. Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland. Sie sei aber ebenso ein Instrument, um die Attraktivität einer Kommune zu steigern – und zwar mit niedrigen Sätzen. „Viele Kommunen, die in unserem Ranking schlecht abgeschnitten haben, sollten zwischen diesen beiden Zielen eine neue Balance suchen“, rät Warnecke.
„Klamme Kommunen verlieren weiter an Attraktivität“
Unterstützung in dieser Ansicht erhält er von Studienleiter Kempermann. Er hält den Unterschied von bis zu 448 Euro im Jahr zwischen der günstigsten und der teuersten Stadt für frappierend. Das Problem sei, dass die klammen Städte durch die Erhöhung von Gewerbe- oder Grundsteuern weiter an Attraktivität verlieren, wodurch Neuansiedlungen unwahrscheinlicher werden – und damit benötigte Zusatz-Einnahmen ausbleiben. Kempermann dazu: „Eine Lösung der Altschuldenproblematik bei gleichzeitiger Anreizsteuerung, in Zukunft nicht in die gleiche Problemlage zu geraten, könnte einen Ausweg darstellen.“
Grundsteuer-Reform: Rheinland-Pfalz droht das „Scholz-Modell“Bis Ende 2024 müssen die Bundesländer entweder das von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) vorgestellte Bundesmodell für die Berechnungsgrundlage der Grundsteuer umsetzen oder eigene Versionen auf den Weg bringen. Rheinland-Pfalz gehört zu den Bundesländern, die am so genannten „Scholz-Modell“ festhalten wollen – diese Absicht bekräftigte die neue Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag. Haus & Grund Rheinland-Pfalz setzt sich weiter für eine eigentümerfreundlichere Lösung ein. Und liefert gute Argumente gegen das Bundes-Modell. Denn dieses ist unter anderem
„Rheinland-Pfalz braucht ein transparentes und nachvollziehbares Modell ohne unnötigen Aufwand. Statt dem Bundesmodell sollte eine einfache und unbürokratische Grundsteuer eingeführt werden, wie sie das Flächenmodell bietet – gegebenenfalls ergänzt um einen regionalen Lagefaktor“, betont Ralf Schönfeld, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland-Pfalz. Übrigens: Für die Einschätzung der drohenden Grundsteuerbelastung bei Einführung des Bundesmodells bietet Haus & Grund Eigentümern eine wertvolle Hilfe: |
„Finger weg von der Umlagefähigkeit!“
Die Grundsteuer wird von den Kommunen vor allem deshalb eingenommen, um öffentliche Aufgaben zu finanzieren und eine Infrastruktur bereitzustellen, die allen Bürgern zu Gute kommt – Mietern ebenso wie selbstnutzenden Eigentümern. Deshalb ist es eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, dass auch alle an den Kosten beteiligt werden und die Grundsteuer nicht zu einer heimlichen Vermögensteuer umfunktioniert wird. Außerdem ist die Umlagefähigkeit elementar dafür, dass sich private Einzelvermieter künftig weiter am Mietwohnungsmarkt engagieren. Ralf Schönfeld, |
Dieser Artikel stammt aus dem digitalen Info-Service von Haus & Grund Rheinland-Pfalz (Ausgabe Mai 2021 vom 31. Mai 2021). Melden Sie sich jetzt an für diesen kostenlosen Service des Landesverbands: