Kooperation mit ROLAND: Umfassender Rechtsschutz ohne lange Wartezeiten
Als Mitglied in einem Haus & Grund Verein erhalten Sie Rechtsschutz zu attraktiven Sonderkonditionen.
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Eigentum. Schutz. Gemeinschaft. Auf diese drei Stichworte hat Haus & Grund vor einigen Jahren seine Markenbotschaft konzentriert. Und wer als privater Eigentümer Mitglied ist in dieser Gemeinschaft, kann – neben zahlreichen anderen Vorteilen – vor allem auf umfassenden juristischen Schutz bauen. Bestes Beispiel: der Haus & Grund Rechtsschutz zu (auch preislichen) Sonderkonditionen, ermöglicht durch eine seit Jahrzehnten bewährte Kooperation zwischen dem Landesverband Rheinland-Pfalz und der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs AG. Welche enorme Bandbreite dieser Rechtsschutz abdeckt, lässt sich der langen Liste möglicher Schaden-Beispiele unten im Kasten entnehmen.
Der Rechtsschutz kann sofort in Kraft treten
Bei einer Neuvermietung können Mitglieder sogar ohne die sonst übliche (mehrmonatige) Wartezeit in den Genuss des Haus & Grund Rechtsschutzes kommen. Denn für sie ist ein Wartezeitverzicht vereinbart, wenn sie drei Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen erstens für die Vermietung des Objekts einen Formularmietvertrag von Haus & Grund verwendet haben.
- Sie müssen zweitens einen Haus & Grund Solvenzcheck zur Bonitätsprüfung des Mietinteressenten durchgeführt haben.
- Und sie müssen drittens die Eigentümer-Rechtsschutzversicherung über einen Haus & Grund Ortsverein abgeschlossen haben, und zwar spätestens einen Monat nach dem Solvenzcheck.
Ein eigenes Team betreut die Haus & Grund Mitglieder
Dazu kommt noch ein besonderer Service: Bei der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs AG gibt es eigens ein Haus & Grund Service-Team. Dieses betreut nicht nur kompetent und leistungsstark alle Versicherungsfälle, sondern beantwortet gerne auch sämtliche Fragen rund um den Eigentümer- und Vermieter-Rechtsschutz.
Sie möchten mehr wissen über die Sonderkonditionen beim Haus & Grund Rechtsschutz und weitere Vorteile einer Mitgliedschaft bei der Eigentümerschutz-Gemeinschaft? Fragen Sie nach beim Haus & Grund Ortsverein.
Schaden-Beispiele: Hier greift der Haus & Grund Rechtsschutz
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz vor Gerichten:
Schadenersatz-Rechtsschutz vor Gerichten:
Straf-Rechtsschutz (auch außergerichtlich):
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (auch außergerichtlich):
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten:
Auf Wunsch zusätzlich: Vertrags-Rechtsschutz vor Gerichten:
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Aus der Praxis: So profitierten Haus & Grund Mitglieder vom RechtsschutzÄrger mit dem säumigen Ex-MieterWeil sein Mieter seit fünf Monaten die Miete nicht gezahlt hatte, kündigte der private Vermieter Jörg. P. das Mietverhältnis. Daraufhin zog der Mieter zwar aus – allerdings zwei Monate zu spät. P. verlangte darum von ihm nicht nur die rückständige Miete, sondern auch die Nutzungsentschädigung für die zwei Monate, in denen die Wohnung weiterhin genutzt wurde. Hilfe dabei erhielt er als Mitglied bei seinem Haus & Grund Ortsverein. Auf die Zahlungsaufforderung durch Haus & Grund reagierte der ehemalige Mieter nicht. Deshalb beauftragte Jörg P. einen Rechtsanwalt mit der gerichtlichen Geltendmachung seiner Forderungen. Sein Gegner erschien nicht zum Gerichtstermin. Aber das war kein Problem. Denn: Das Gericht urteilte zugunsten des Vermieters. Gemeinsam mit seinem Anwalt betrieb er erfolgreich die Zwangsvollstreckung gegen den Mieter. ROLAND Rechtsschutz legte die Kosten des Prozesses und der Zwangsvollstreckung vor. Über die Vollstreckung konnten diese vollständig erstattet werden. Nachbarschaftsstreit um beschädigtes TorHaus & Grund Mitglied Ulrike T. Ist Eigentümerin eines Grundstücks und hatte Ärger mit einer Nachbarin. Diese entfernte eigenständig und ohne jede Absprache ihre Hecke und Palisaden an der Grundstücksgrenze. Dabei verursachte sie Schäden am Grundstück von Frau T. – in Mitleidenschaft gezogen wurde die Toreinfahrt. Das Tor schloss nicht mehr richtig und stand deshalb dauerhaft offen. Außerdem wurde eine Pforte zwischen den beiden Grundstücken entfernt und nicht wieder angebracht. T. schaltete Haus & Grund ein. In ihrem Namen forderte der Ortsverein die Nachbarin auf, die Toreinfahrt zu reparieren und die ausgebaute Pforte wieder einzusetzen. Aber die Nachbarin reagierte nicht auf die Forderungen. Deshalb klagte Ulrike T. mit ihrem Anwalt auf Durchführung der notwendigen Wiederherstellungsmaßnahmen. Schließlich ließ sich die Nachbarin überzeugen, die Ansprüche anzuerkennen. Die von ROLAND Rechtsschutz vorgelegten Gerichts- und Anwaltskosten musste die Gegenseite letztendlich erstatten. |
Dieser Artikel stammt aus dem digitalen Info-Service von Haus & Grund Rheinland-Pfalz (Ausgabe Juni 2021 vom 30. Juni 2021). Melden Sie sich jetzt an für diesen kostenlosen Service des Landesverbands: