Bessere Anreize sinnvoller als gesetzlicher Zwang: Gute Argumente gegen eine Solardachpflicht
Die aktuellen Pläne sind wenig zielführend, wie die Ergebnisse der Umfrage von Haus & Grund zeigen.
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Wenn die Politik auf Bundes- und Landesebene oder ganz lokal wieder einmal über die Einführung einer Solardachpflicht für Bestandsgebäude nachdenkt, dann lässt das private Eigentümer selten kalt. Die Reaktionen schwanken dabei zwischen Besorgnis oder Resignation und Wut oder Empörung. Ein Viertel der privaten Vermieter (25 Prozent) überlegt sogar ernsthaft, die Immobilie zu verkaufen oder zumindest die Vermietung einzustellen, wenn eine solche Pflicht tatsächlich durchgesetzt wird. Das ist eines der interessantesten Ergebnisse der jüngsten Mitglieder-Umfrage von Haus & Grund Rheinland-Pfalz zum Thema „Klimaschutz im Gebäudebestand“.
Photovoltaik ohne Förderung nicht finanzierbar
Eine Mehrheit der befragten Vermieter (59 %) hält demnach die Umsetzung einer Solardachpflicht ohne zusätzliche Fördermittel für ihr Gebäude für schlichtweg nicht finanzierbar. Gerade einmal 17 Prozent gaben an, eine solche Pflicht hätte für sie keine Auswirkungen – möglicherweise, weil sie bereits in eine Photovoltaik-Anlage investiert haben. „Denn dort, wo eine Solaranlage Sinn macht und sich rechnet, wurde sie bereits installiert. Ohne das Engagement der privaten Eigentümer und Vermieter wäre unser Land beim Klimawandel deutlich weiter zurück“, betont Ralf Schönfeld, Landesverbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland-Pfalz.
Unterstützung zu niedrig bzw. zu kompliziert
Zwang hält er für den völlig falschen Weg. „Jedem Eigentümer muss auch künftig freigestellt sein, ob er eine Solaranlage errichtet“, fordert Schönfeld. Deutlich zielführender als eine verordnete Pflicht seien ohnehin attraktivere Anreize und eine unkompliziertere Unterstützung. Denn an beidem hapert es zumeist. 51 Prozent der Umfrage-Teilnehmer erklärten auf die Frage, woran energetische Sanierungsmaßnahmen ihrer Meinung nach bis jetzt scheitern, die staatliche Förderung sei zu niedrig bzw. die Antragstellung zu kompliziert.
Mieterstrom über die Betriebskosten abrechnen
Wie aber könnte eine sinnvolle Regelung aussehen? Für Selbstnutzer regt der Landesverbandsdirektor eine auskömmliche Einspeisevergütung für den nicht im Haus benötigten und ins Netz eingespeisten Solarstrom an. „Und Vermieter sollten den Strom aus der hauseigenen Photovoltaik-Anlage, den sie an die Mieter liefern, unkompliziert über die Betriebskosten abrechnen können“, ergänzt er. Dafür müssen zwar die rechtlichen Voraussetzungen im Energie- und Mietrecht geschaffen und die administrativen Hürden beseitigt werden. „Aber dieser Aufwand lohnt sich“, ist Schönfeld überzeugt.
Mehr Informationen zur Umfrage im Verbandsmagazin
Übrigens: Mehr zu den Ergebnissen der Umfrage zum Klimaschutz im Gebäudebestand können Mitglieder in der Dezember-Ausgabe des Verbandsmagazins von Haus & Grund Rheinland-Pfalz erfahren.
Solardachpflicht zum Teil schon eingeführtWährend bei den Koalitionsverhandlungen in Berlin derzeit über eine bundesweite Solardachpflicht für Wohngebäude diskutiert wird, haben mehrere Bundesländer oder Kommunen sie in der einen oder anderen Form bereits umgesetzt. In einigen Bundesländern werden erst einmal nur neue Gewerbegebäude (Niedersachsen, Bayern, Schleswig-Holstein) oder größere Parkplätze (Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein) betroffen sein. Derweil haben Hamburg, Berlin und Baden-Württemberg eine Solardachpflicht (auch) für Wohngebäude beschlossen – meist erst einmal nur für Neubauten, in einem zweiten (meist späteren) Schritt dann für Bestandsgebäude, in der Regel aber nur bei umfassender Dachsanierung. Auch einige Städte machen Bauherren Vorgaben. So will etwa Landau in der Pfalz eine Solardachpflicht im Neubau über die Bauleitplanung einführen. Ein entsprechender Beschluss wurde bereits gefasst. |
Dieser Artikel stammt aus dem digitalen Info-Service von Haus & Grund Rheinland-Pfalz (Ausgabe November vom 24. November 2021). Melden Sie sich jetzt an für diesen kostenlosen Service des Landesverbands: