Energiekrise: Bundesregierung beschließt Einsparmaßnahmen für Wohngebäude
Diese Änderungen bringen zwei neue Verordnungen für private Eigentümer und vor allem Vermieter.
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Seit Anfang September gilt eine neue Energieeinsparverordnung der Bundesregierung – eine weitere soll Anfang Oktober 2022 in Kraft treten. Klares Ziel der neuen Vorgaben für Gebäude ist es, den Energiebedarf zu verringern, um besser auf mögliche Engpässe vorbereitet zu sein, Deutschland unabhängiger von russischen Gaslieferungen zu machen und die finanzielle Belastung der einzelnen Haushalte zu begrenzen. Die Verordnungen sind ein Baustein einer mehrteiligen Strategie, mit der die Versorgungssicherheit gewährleistet werden soll – auch und gerade in der bevorstehenden Heizperiode.
Einsparungen von rund 10,8 Milliarden Euro
Nach ersten Schätzungen, auf die Wirtschaftsminister Robert Habeck verweist, sollen die Verordnungen den Gasverbrauch um rund zwei Prozent senken. Aber die Maßnahmen würden sich auch finanziell rechnen. Das Ministerium geht bei einer Umsetzung davon aus, dass allein in den nächsten zwei Jahren private Haushalte, Unternehmen und die öffentliche Hand insgesamt gut 10,8 Milliarden Euro einsparen.
Von Temperaturklausel bis hydraulischer Abgleich
Private Eigentümer und Vermieter müssen mehrere Vorgaben der Verordnungen einhalten (einen Überblick finden Sie weiter unten im Kasten). Die Palette reicht vom Wegfall von Mindesttemperaturklauseln aus Mietverträgen über Informationen an die Mieter bis hin zum verpflichtenden Heizungscheck.
Vorgaben teilweise unrealistisch und überflüssig
Haus & Grund kritisiert die Beschlüsse aus gutem Grund. „Wir haben nichts dagegen, Energie einzusparen. Das sollte in unser aller Sinne sein. Und dafür setzen sich private Eigentümer ohnehin schon ein. Aber die Vorgaben sind teilweise unrealistisch und zu einem großen Teil schlicht und einfach überflüssig“, ärgert sich Ralf Schönfeld. Der Landesverbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland-Pfalz hätte sich gewünscht, dass die Bundesregierung auf den gesunden Menschenverstand setzt – und sich die Verordnungen gespart hätte. Er ist überzeugt: „Die Zeit und Energie dafür hätte besser investiert werden können, etwa in sinnvollere Bemühungen für eine größere Versorgungssicherheit“.
Infoblatt von Haus & Grund zum Heizen und Lüften
Private Vermieter würden ihrer Verantwortung in der überwiegenden Zahl der Fälle bereits mehr als gerecht und müssten nicht dazu gezwungen werden, ihren Mietern Tipps zum Energiesparen an die Hand zu geben, meint Schönfeld. So oder so könne das Energiesparen über verändertes Heizen nur im Zusammenhang mit dem Lüftungsverhalten betrachtet werden. Deshalb hat Haus & Grund Deutschland ein Infoblatt erarbeitet, das übersichtlich auf zwei Seiten die wichtigsten Empfehlungen zum Heizen und Lüften zusammenfasst. Es kann (nach einer kurzen Registrierung) kostenlos auf der Internetseite des Zentralverbands heruntergeladen werden:
Nicht genug Fachkräfte und Geräte für die Umsetzung
Fragwürdig ist nach Einschätzung von Haus & Grund die Verpflichtung zur Heizungsüberprüfung und -optimierung (inklusive Heizungscheck und hydraulischem Abgleich). „Es macht keinen Sinn, pauschal alle gasbetriebenen Heizungen zu überprüfen“, kritisiert Verbandsdirektor Ralf Schönfeld. Es fehle an den dafür nötigen Fachkräften und Geräten, um alle Vorgaben fristgerecht bis Herbst 2024 umzusetzen. Wenn überhaupt, sollten die vorhandenen Ressourcen auf Gebäude mit sehr hohem Gasverbrauch und/oder besonders schlecht funktionierenden Heizungen konzentriert werden.
Ausnahmsweise eine Anpassung im Oktober ermöglichen
Um die Kostensteigerungen abzufedern, rät Haus & Grund Vermietern, im Einvernehmen mit ihren Mietern sinnvolle Maßnahmen zur Reduzierung des Gasverbrauchs zu vereinbaren, etwa eine Nachtabsenkung. Auch eine Anpassung der Vorauszahlung bereits jetzt (und nicht erst nach der nächsten Abrechnung) sei für beide Seiten wünschenswert. Dafür ist bislang eine Zustimmung des Mieters erforderlich. „Noch besser und effektiver wäre es, bereits im Oktober 2022 ausnahmsweise auch einseitig – also ohne Einwilligung des Mieters und zu dessen Schutz – eine unterjährige Vorauszahlungsanpassung zuzulassen“, stellt Schönfeld klar.
Im Überblick: Viele Änderungen für Eigentümer und VermieterDie Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) gilt seit 1. September 2022 und zunächst für sechs Monate (also bis Ende Februar 2023). Sie enthält Maßnahmen, die sich schon in der nun anstehenden Heizperiode auswirken können und sollen. Die wichtigsten Punkte der ENSikuMaV:Mindesttemperatur in der Mietwohnung: Beheizung von Schwimm- und Badebecken: Beleuchtung von Gebäuden von außen: Informationspflicht für Gas- und Wärmelieferanten: Weiterleitungs- und Informationspflicht für Eigentümer:
Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) bedarf (anders als die ohne Einbeziehung des Bundestags und des Bundestags vom Kabinett beschlossene EnSikuMaV) noch der Zustimmung des Bundesrats. Sie soll zum 1. Oktober 2022 in Kraft treten und zwei Jahre Gültigkeit besitzen. Die wichtigsten Punkte der ENSimiMaV: Pflicht zu Heizungsprüfung und -optimierung: Verpflichtender hydraulischer Abgleich: Beide Verordnungen noch einmal zum Herunterladen und Nachlesen: |
Dieser Artikel stammt aus dem digitalen Info-Service von Haus & Grund Rheinland-Pfalz (Ausgabe September 2022 vom 15. September 2022). Melden Sie sich jetzt an für diesen kostenlosen Service des Landesverbands: