Bis zum Jahresende 2023: Profitieren Sie beim Rechtsschutz von zusätzlichen Mitgliedervorteilen

In einer Sonderaktion gewährt ROLAND Rechtsschutz Haus & Grund Mitgliedern weitere Vergünstigungen.

Symbolbild Rechtsschutz: kleine Häuser mit Paragraph und ROLAND-LogoFoto: peterschreiber.media / AdobeStock

Immer wieder machen Eigentümer von Immobilien die bittere Erfahrung, wie teuer guter (juristischer) Rat mitunter werden kann. Für sie sind Rechtsschutz-Policen zur Absicherung von Haus und/oder Wohnung schnell bares Geld wert. Schon seit mehr als drei Jahrzehnten profitieren private Immobilieneigentümer und Vermieter in ganz Deutschland von der Partnerschaft zwischen ROLAND Rechtsschutz und verschiedenen Landesverbänden von Haus & Grund (darunter auch Haus & Grund Rheinland-Pfalz).

Für sie gelten ohnehin schon besonders attraktive Sonderkonditionen – nicht nur, aber auch finanziell. Aktuell gibt es ein weiteres gutes Argument, als Haus & Grund Mitglied eine Rechtsschutzpolice beim Kooperationspartner abzuschließen. Denn bei Vertragsabschluss bis Jahresende gelten zusätzlich zu den üblichen Mitgliedervorteilen weitere interessante Vergünstigungen.

1. Zusatz-Vorteil: Wartezeitverzicht

Normalerweise gilt bei einigen Leistungsbausteinen eine Wartezeit. Das ist eine Zeitspanne nach Abschluss der Versicherung, in der in diesem Bereich noch kein Versicherungsschutz besteht.

Vermieter mit Mitgliedschaft bei Haus & Grund profitieren außerhalb des Aktionszeitraums bereits von einer solchen Wartezeitbefreiung, wenn einige Bedingungen erfüllt sind (unter anderem erfolgreicher Solvenzcheck des Mietinteressenten bei Haus & Grund, Verwendung eines Haus & Grund Formularmietvertrags sowie Abschluss des Versicherungsvertrags über einen Haus & Grund Ortsverein).

Nun entfallen auch in anderen Bereichen die üblichen anfänglichen Wartezeiten. Das betrifft u.a.:

  • die dreimonatige Wartezeit im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz vor Gerichten (sechs Monate bei Kündigungen wegen Eigenbedarf) sowie
  • die dreimonatige Wartezeit im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten und im Vertrags-Rechtsschutz.

2. Zusatz-Vorteil: Prämien-Senkung

Bei Neuverträgen, die zwischen dem 3. April 2023 und dem 31. Dezember 2023 abgeschlossen wurden oder werden, gelten automatisch niedrigere Prämien für vermietete / verpachtete gewerblich genutzte Grundstücke / Gebäude / Einheiten. Bis Jahresende beträgt die Prämie 3,5 Prozent der Jahresbruttomiete/-pacht und mindestens 116,56 Euro je Gewerbeeinheit. Zum Vergleich: Vor Beginn des Aktionszeitraums waren 5,36 Prozent und wenigstens 178,50 Euro je Einheit fällig.

Mehr Informationen

Mehr zu den Vorteilen, die Sie ohnehin als Haus & Grund Mitglied bei unserem Kooperationspartner ROLAND Rechtsschutz erhalten, sowie zu den zusätzlichen Vergünstigungen während der Sonderaktion erfahren Sie:

Policen können Sie mittlerweile auch online abschließen:

Aktuelle Fallbeispiele:

Mieter gaben falsche Selbstauskunft

Bettina E. ist Mitglied bei Haus & Grund. Sie vermietet eine Dreizimmerwohnung an die Eheleute B. Herr B. ist Kfz-Mechatroniker und arbeitet bei einem Abschleppunternehmen, Frau B. ist Hausfrau. Die Mieter geraten immer wieder mit den Mietzahlungen in Rückstand und zahlen meistens erst nach Mahnung. Bettina E. möchte deshalb die finanzielle Situation ihrer Mieter prüfen und holt eine Bonitätsauskunft ein. Hierbei stellt sich heraus, dass die Eheleute offenbar seit längerer Zeit in finanziellen Schwierigkeiten sind. Herr B. musste auch schon eine Vermögensauskunft abgeben.

In der Selbstauskunft hatte Herr B. damals die Frage nach Zwangsvollstreckungsverfahren fälschlicherweise verneint. Aktuell sind die Eheleute auch wieder in Zahlungsrückstand mit der Miete. Deshalb ficht Bettina E. den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an und kündigt das Mietverhältnis fristlos.

Für die Räumungsklage gewährt ROLAND Bettina E. Rechtsschutz und übernimmt die Gerichts- und Anwaltskosten für sie. Es stellt sich heraus, dass die Eheleute B. schon in ihrer vorherigen Wohnung wegen Zahlungsrückstand gekündigt wurden. Gegen sie bestehende Vollstreckungstitel haben sie nicht bezahlt. Das Amtsgericht folgt den Klageanträgen und verurteilt die Eheleute B. zur Räumung der Wohnung. Die Anfechtung war aufgrund der falschen Angaben in der Selbstauskunft wirksam. Die Eheleute B. müssen die Kosten einschließlich Selbstbehalt erstatten.

Falsche Mülltrennung im Mehrfamilienhaus

Walter C. vermietet ein Mehrparteienhaus und ist Mitglied bei Haus & Grund. Seit mehreren Jahren trennen einzelne Mieter den Müll nicht ordnungsgemäß. Dadurch gibt es immer wieder Ärger mit dem Entsorgungsunternehmen. Walter C. beauftragt deshalb eine Firma, die regelmäßig die Mülltonnen und die Sortierung des Mülls überprüft. Die dadurch entstehenden Kosten rechnet er in der Nebenkostenabrechnung ab. Hiergegen wehren sich drei Mietparteien. Sie sind der Auffassung, dass sie ihren Müll korrekt trennen und sehen nicht ein, die Kosten hierfür zu tragen. Den Betrag ziehen sie deshalb von der Nebenkostenabrechnung ab.

Walter C. klagt auf Zahlung der rückständigen Nebenkosten und verliert in der ersten Instanz. In der Berufungsinstanz wird der Klage allerdings stattgegeben. Diese Kosten seien grundsätzlich auf Mieter umlegbare Betriebskosten. Laut Gericht handelt es sich um Kosten, die durch die Bewirtschaftung des betreffenden Grundstücks im Rahmen der Vermietung entstehen. Sie können nicht den durch die Grundmiete abgedeckten Verwaltungskosten zugeordnet werden.

Die durch ROLAND Rechtsschutz verauslagten Gerichts- und Anwaltskosten müssen die unterlegenen Mietparteien tragen. Die von Walter C. getragene Selbstbeteiligung wird ihm erstattet.

Dieser Artikel stammt aus dem digitalen Info-Service von Haus & Grund Rheinland-Pfalz (Ausgabe Juni 2023 vom 28. Juni 2023). Melden Sie sich jetzt an für diesen kostenlosen Service des Landesverbands:

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