Erleichterung beim Umzug: Digitale Anmeldung jetzt in 19 Kommunen in Rheinland-Pfalz möglich

Seit kurzem haben Bürger einiger Städte und Gemeinden die Möglichkeit, sich bequem online um- und anzumelden.

Foto: gpointstudio / Adobe Stock

Bürgerinnen und Bürger in 19 rheinland-pfälzischen Städten und Gemeinden können seit dem 1. August ihren neuen Wohnsitz von daheim aus online anmelden. So sparen sie den Weg zur Verwaltung sowie die damit verbundenen Fahrtkosten und Wartezeiten. Nach und nach sollen immer mehr Kommunen den neuen Bürgerservice anbieten, bis letztlich alle 170 Meldebehörden in Rheinland-Pfalz angeschlossen sind.

Entlastung für Mitarbeiter in den Verwaltungen

„Die Einführung der elektronischen Wohnsitzanmeldung vereinfacht das Verfahren bei einem Umzug und trägt gleichzeitig zur Verwaltungsmodernisierung bei. Es ist also ein guter Service für die Bürgerinnen und Bürger und eine Entlastung für diejenigen, die in den Verwaltungen arbeiten“, kommentierte der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling den Start in den ersten 19 Kommunen.

Von der Gemeinde Adenau bis zur Stadt Zweibrücken

Dabei handelt es sich um die Städte

  • Pirmasens,
  • Trier und
  • Zweibrücken

sowie die Verbandsgemeinden

  • Adenau,
  • Altenkirchen-Flammersfeld,
  • Bad Marienberg,
  • Diez,
  • Herrstein-Rhaunen,
  • Kelberg,
  • Kirchberg (Hunsrück),
  • Kirner Land,
  • Konz,
  • Lambsheim-Hessheim,
  • Maifeld,
  • Montabaur,
  • Rengsdorf-Waldbreitbach,
  • Rhein-Selz,
  • Trier-Land und
  • Vordereifel.

Bis Jahresende noch weitere Leistungen digital möglich

„Die digitale Wohnsitzanmeldung zeigt, wie wir durch den Einsatz moderner Technologien den Bürgerinnen und Bürgern das Leben erleichtern und gleichzeitig die Effizienz der Verwaltung steigern können. Das digitale Verwaltungsangebot bauen wir Schritt für Schritt weiter aus und werden gemeinsam mit den Kommunen in diesem Jahr weitere häufig genutzte Verwaltungsleistungen digital bereitstellen“, kündigte Digitalisierungsministerin Dörte Schall an.

Online-Ausweisfunktion, App und ein Nutzerkonto

Die elektronische Wohnsitzanmeldung wurde vom Bundesinnenministerium und der Senatskanzlei Hamburg entwickelt. Der Onlinedienst ermöglicht eine fristgerechte und rechtssichere Ummeldung der neuen Adresse von jedem Ort aus und zu jeder denkbaren Zeit. Für die Nutzung des Onlinedienstes sind ein Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, ein Bund-ID-Nutzerkonto sowie die AusweisApp 2 erforderlich. Dann kann auch die auf dem Ausweis gespeicherte Adresse direkt am eigenen Smartphone angepasst werden, woraufhin ein Aufkleber zur Anpassung der Adresse auf dem Personalausweis nach Hause gesendet wird.

Eine digitale Kopie der Bescheinigung reicht

„Vermieter sollten ihre neuen Mieter auf diese bequeme Möglichkeit der Um- und Anmeldung hinweisen“, rät Ralf Schönfeld, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland-Pfalz. Das befreit die Vermieter zwar nicht von der Pflicht zur Erstellung einer Wohnungsgeberbescheinigung. Aber für eine Online-Anmeldung reicht es, eine digitale Kopie zur Verfügung zu stellen. Vor allem jedoch ist der digitale Meldeservice eine extreme Erleichterung für die Mieter – und beschleunigt die Um- und Anmeldung enorm.

Haus & Grund Tipp: Merkblatt des Landesverbands hilft

Was es rund um die Meldepflicht und die Wohnungsgeberbescheinigung zu wissen gilt, hat der Landesverband in einem Merkblatt zusammengefasst, dass im Online-Shop von Haus & Grund Rheinland-Pfalz erhältlich ist:

Fragen und Antworten auf die wichtigsten Fragen zur digitalen Ummeldung

Was gilt es generell zur Meldepflicht und zur Vermieterbescheinigung zu wissen?

Ob die Um- und Anmeldung digital oder wie bisher auf dem Amt erfolgt: Es gibt einige wichtige Punkte, die Vermieter, ihre Mieter und alle Bürger zum Thema wissen sollten. Diese hat Haus & Grund Rheinland-Pfalz im Merkblatt: „Meldepflicht bei Umzug (Vermieterbescheinigung)“ zusammengefasst, das im im Online-Shop des Landesverbands erhältlich ist.

Unter welcher Internetadresse kann die digitale Wohnsitzanmeldung vorgenommen werden?

Das ist unter der zentralen Adresse www.wohnsitzanmeldung.de möglich. Dort finden sich auch weitere Informationen zum bundesweiten Service, den die Freie und Hansestadt Hamburg entwickelt hat und in Kooperation mit immer mehr Gemeinden in ganz Deutschland anbietet.

Wo in Rheinland-Pfalz ist aktuell eine solche digitale Wohnsitzanmeldung möglich und was ist, wenn die eigene Kommune momentan noch nicht dabei ist?

Seit dem 1. August 2024 bieten zunächst einmal die Städte Pirmasens, Trier und Zweibrücken sowie die Verbandsgemeinden Adenau, Altenkirchen-Flammersfeld, Bad Marienberg, Diez, Herrstein-Rhaunen, Kelberg, Kirchberg (Hunsrück), Kirner Land, Konz, Lambsheim-Hessheim, Maifeld, Montabaur, Rengsdorf-Waldbreitbach, Rhein-Selz, Trier-Land und Vordereifel diesen Service an. Nach und nach sollen weitere Kommunen folgen, bis alle 170 Meldebehörden in Rheinland-Pfalz angeschlossen sind. Es lohnt sich also, bei Gelegenheit nachzuschauen, ob die eigene Kommune den Service in der Zwischenzeit ebenfalls anbietet.

Wer kann den Service nutzen?

Die elektronische Wohnsitzanmeldung kann sowohl von volljährigen Einzelpersonen als auch im Familienverbund durchgeführt werden. Bei einem gemeinsamen Umzug von einer Wohnung in eine andere meldet in dem Fall eine erwachsene Person Ehepartner/Lebenspartner und/oder minderjährige Kinder mit an. Möglich sind alle Anmeldungen in neue Haupt- oder alleinige Wohnungen. Der Status bestehender Nebenwohnungen bleibt unberührt.

Wie schnell nach dem Umzug muss die Ummeldung erfolgen?

Innerhalb von 2 Wochen. Das gilt laut Bundesmeldegesetz für alle Städte und Gemeinden in Deutschland.

Was sind die Vorteile einer Online-Anmeldung?

Nutzer sparen sich den Weg zum Amt, Wartezeiten und sogar bares Geld, denn im Internet ist die Wohnsitzanmeldung kostenlos.

Sind die Daten bei einer Anmeldung im Internet auch sicher?

Ja, weil die Anmeldung nur über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte funktioniert.

Woher kennt der Dienst die Meldedaten?

Per Identifikation mit Online-Ausweisfunktion ruft der Online-Dienst die aktuellen Daten im Melderegister ab. Der Ummeldende kann diese anschließend überprüfen und mit der  neuen Anschrift ergänzen.

Sind laut Melderegister weitere Personen (Ehepartner/Lebenspartner und/oder minderjährige Kinder) an der bisherigen Meldeadresse aufgeführt, werden diese im Verlauf des Dienstes mit angezeigt und es ist möglich, die Wohnsitzanmeldung im Familienverbund vorzunehmen.

Ist es möglich, Familienmitglieder gleich mit anzumelden?

Ein Ehepartner/Lebenspartner und/oder minderjährige Kinder, die bereits an derselben Anschrift wie der Ummelder gemeldet sind, werden vom Online-Dienst angezeigt. Der Ummeldende kann so die Wohnsitzanmeldung im Familienverbund durchführen. Erforderlich ist hierfür lediglich eine Bestätigung der Berechtigung: Die durchführende Person handelt im Sinne bzw. mit Einverständnis der anderen Personen, deren Daten anschließend ebenfalls angezeigt werden.

Kann auch eine Einzelanmeldung erfolgen, obwohl an der Meldeadresse weitere Familienmitglieder gemeldet sind?

Ja, eine Einzelummeldung ist jederzeit möglich. Ummelder können im Fall, dass Ehepartner/Lebenspartner und/oder minderjährige Kinder bisher an derselben Anschrift gemeldet sind, diese mit anmelden, müssen es aber nicht. Mögliche Personen werden vorgeschlagen, müssen aber nicht ausgewählt werden.

Was ist, wenn Meldedaten angezeigt werden, die nicht korrekt sind? Kann das online geklärt werden?

Leider nicht. Das muss der Ummeldende mit der zuständigen Meldebehörde vor Ort klären.

Müssen Auszugs- und Einzugsdatum eingeben werden?

Normalerweise finden Auszug und Einzug im Sinne einer „Meldeanschrift“ am selben Tag statt und es muss nur das Einzugsdatum eingegeben werden. Mietvertragslaufzeiten, Besuche oder Umzugsfahrten sind NICHT maßgeblich. Wenn tatsächlich beide Termine voneinander abweichen und zwischenzeitlich eine andere Wohnung bezogen wurde, sollte dringend die zuständige Meldebehörde kontaktiert werden.

Warum braucht die Meldebehörde eine digitale Kopie der Wohnungsgeberbestätigung?

Beim Anmeldevorgang eines Einzugs ist rechtlich die Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung bei der Meldebehörde erforderlich. Das ändert sich durch die digitale Anmeldung nicht.

Wo gibt es die Wohnungsgeberbestätigung?

Der Wohnungsgeber, für Mieter in der Regel der Vermieter, ist verpflichtet, eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Deshalb wird diese umgangssprachlich auch Vermieterbescheinigung genannt. Dieses Dokument dient der Vorlage bei der Behörde. Viele Kommunen bieten einen Vordruck dazu an.

Selbst nutzende Eigentümer können eine Selbsterklärung abgeben.

Wichtige Infos rund um die Meldepflicht und die Wohnungsgeberbestätigung fasst das Merkblatt „Meldepflicht bei Umzug (Vermieterbescheinigung)“ zusammen, das im im Online-Shop von Haus & Grund Rheinland-Pfalz erhältlich ist.

Wie geht es weiter, wenn die eigenen Daten abgeschickt wurden?

Die Meldebehörde prüft alle Angaben. Sobald dies abgeschlossen ist, erhält der Ummelder eine E-Mail-Nachricht an die mit dem Nutzerkonto verknüpfte E-Mail-Adresse. Dann kann im Online-Dienst die ersehnte Meldebestätigung abgerufen und das Ausweisdokument aktualisiert werden.

Erhält der Ummelder eine Meldebestätigung?

Ja. Nach erfolgreicher Überprüfung und Einarbeitung Ihrer Angaben steht online eine digitale, mit elektronischem Siegel versehene Meldebestätigung zum Download bereit.

Was ist mit den nötigen Adressaufklebern für den Ausweis?

Für die Aktualisierung der Adressdaten auf dem Personalausweis leitet der Service seine Nutzer auf die AusweisApp und aktualisiert dort die auf dem Chip des Ausweises gespeicherten Adressdaten. Ist dies erfolgt, erhält der Ummelder automatisch einen Brief von der Bundesdruckerei mit Adressaufklebern. Diese sind mit einem speziellen Sicherheitscode versehen. Wer in eine neue Gemeinde zugezogen und im Besitz eines gültigen Reisepasses ist, erhält zusätzlich einen Wohnortaufkleber für den Pass.

Bei einer Anmeldung im Familienverbund können die mitangemeldeten Familienmitglieder ihre Ausweisdokumente ebenfalls digital über den Online-Dienst aktualisieren. Dafür muss jedoch der Ausweis mit Online-Ausweisfunktion und PIN bereitgehalten werden. Adressaufkleber für Reisepässe werden im Bedarfsfall für alle angemeldeten Personen zentral und antragslos verschickt.

Der Antrag ist abgeschickt. Warum kommt nun unerwartet ein Brief per Post?

Bei Problemen mit Wohnungsgeberdokumenten kann es sein, dass der Ummelder zusätzlich einen Brief an seine neue Wohnanschrift erhält. Dieser enthält einen Code, der online eingeben werden muss. So kann die neue Wohnanschrift alternativ überprüft werden.

Wenn der Familienverbund angemeldet werden soll, gilt der Code für die gemeinsame Anmeldung. Er kommt nur einmal.

Wenn der Adressaufkleber verlegt wurde – ist die Anmeldung dann damit unvollständig und verstößt der Ummelder nun gegen die Meldepflicht?

Keine Sorge. Die Anmeldung gilt, sobald Ihre Meldeadresse aktualisiert worden ist und dem Ummelder die Meldebestätigung im Online-Dienst zur Verfügung gestellt wird. Ist die Aktualisierung des Ausweises per Online-Dienst und Online-Ausweisfunktion erfolgt (Überschreiben des Chips im Personalausweis mit der neuen Anschrift), ist das Ausweisdokument aktuell. Trotzdem sollte der Adressaufkleber aktualisiert werden. Ein neuer Aufkleber ist erhältlich bei der zuständigen Behörde vor Ort (nicht online). Ist das Anschreiben zum verlorengegangenen Adressaufkleber noch vorhanden? Dann sollte es zum Termin mitgebracht werden. Das macht es für die Menschen am Schalter deutlich einfacher.

Dieser Artikel stammt aus dem digitalen Info-Service von Haus & Grund Rheinland-Pfalz (Ausgabe Juli/August 2024 vom 9. August 2024). Melden Sie sich jetzt an für diesen kostenlosen Service des Landesverbands:

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Haben wir Ihre personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und sind wir gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so treffen wir unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie als betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu Ihren personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen Ihrer personenbezogenen Daten verlangt haben.

Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist

  • zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;
  • zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der wir unterliegen, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die uns übertragen wurde;
  • aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit (Art. 9 Abs. 2 lit. h und i sowie Art. 9 Abs. 3 DSGVO);
  • für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gem. Art. 89 Abs. 1 DS-GVO, soweit das genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder
  • zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

6.4 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen:

  • wenn die Richtigkeit Ihrer personenbezogenen Daten für eine Dauer bestritten wird, die es uns ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;
  • wenn die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen;
  • wenn wir Ihre personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigen, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen brauchen, oder
  • wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob unsere berechtigten Gründe gegenüber Ihren Gründen überwiegen.

Wurde die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedsstaats verarbeitet werden. Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach den o.g. Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von uns unterrichtet, bevor die Einschränkung aufgehoben wird.

6.5 Recht auf Unterrichtung

Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber uns geltend gemacht, sind wir gemäß Art. 19 DSGVO verpflichtet, allen Empfängern, denen Ihre personenbezogenen Daten von uns offengelegt wurden, diesen Umstand mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Ihnen steht uns gegenüber das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.

6.6 Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben gemäß Art. 20 DSGVO das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

  • die Verarbeitung auf einer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO bzw. Art. 9 Abs. 2 lit. DSGVO) oder auf einem Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
  • die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

In Ausübung dieses Rechts haben Sie ferner das Recht, zu erwirken, dass Ihre personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die uns übertragen wurde.

6.7 Widerspruchsrecht

Sie haben gemäß Art. 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten in der Folge nicht weiter, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für unsere Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

6.8 Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit uns gegenüber zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

6.9 Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling

Sie haben gemäß Art. 22 DSGVO das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

  • für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen Ihnen und uns erforderlich ist,
  • aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedsstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung Ihrer Rechte und Freiheiten sowie Ihren berechtigten Interessen enthalten oder
  • mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erfolgt.

6.10 Recht auf Beschwerde

Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die von uns vorgenommene Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

Zuständige Aufsicht für uns ist:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW

Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-999
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

7. Social Media Plugins

 

7.1 Facebook

Auf unserer Webseite sind Plugins des sozialen Netzwerks Facebook, Anbieter Facebook Inc., 1 Hacker Way, Menlo Park, California 94025, USA, integriert. Die Facebook-Plugins erkennen Sie an dem Facebook-Logo auf unserer Seite. Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist, wenn Sie außerhalb der USA oder Kanada leben, die Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Ireland. Wenn Sie unsere Seite besuchen, wird über das Plugin eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Facebook-Server hergestellt. Hierdurch erhält Facebook die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse unsere Webseite besucht haben.
Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seite keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Facebook erhalten. Weitere Informationen über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Facebook sowie zu Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre finden Sie in der Datenschutzerklärung von Facebook.
Wenn Sie nicht wünschen, dass Facebook den Besuch unserer Webseite Ihrem Facebook-Nutzerkonto zuordnen kann, loggen Sie sich bitte aus Ihrem Facebook-Benutzerkonto aus, bevor Sie unsere Webseite besuchen.

7.2 Twitter

Auf unseren Seiten sind Funktionen des Dienstes Twitter eingebunden. Diese Funktionen werden angeboten durch die Twitter Inc., 1355 Market Street, Suite 900, San Francisco, CA 94103, USA. Durch das Benutzen von Twitter und der Funktion „Re-Tweet“ werden die von Ihnen besuchten Webseiten mit Ihrem Twitter-Account verknüpft und anderen Nutzern bekanntgegeben. Dabei werden auch Daten an Twitter übertragen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Webseite keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Twitter erhalten.
Weitere Informationen über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Twitter finden Sie in den Twitter Konto-Einstellungen.

7.3 YouTube

Wir nutzen auf unserer Webseite Videos von YouTube und YouTube Plugins. YouTube ist ein Dienst der YouTube LLC („YouTube“), 901 Cherry Ave., San Bruno, CA 94066, USA und wird von dieser bereitgestellt. Die YouTube LLC ist eine Tochtergesellschaft der Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.
Die Einbindung von YouTube erfolgt durch das Einbetten des Services auf unserer Webseite mittels eines sog. „iFrames“. Beim Laden dieses iFrames erheben YouTube bzw. Google unter Umständen Informationen (auch personenbezogene Daten) und verarbeiten diese. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass YouTube bzw. Google die Informationen auch an einen Server in einem Drittland übermittelt.
Durch die Einbindung von YouTube verfolgen wir den Zweck, Ihnen verschiedene Videos auf unserer Webseite präsentieren zu können, damit Sie diese unmittelbar auf unserer Webseite anschauen können.

Rechtsgrundlage für die hier beschriebene Verarbeitung personenbezogener Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser hierfür erforderliches berechtigtes Interesse liegt dabei in dem großen Nutzen, den YouTube bietet. Durch die Einbindung von externen Videos entlasten wir unsere Server und können entsprechende Ressourcen anderweitig nutzen. Dies kann u.a. Stabilität unserer Server erhöhen. YouTube bzw. Google hat darüber hinaus ein berechtigtes Interesse an den erhobenen (personenbezogenen) Daten um die eigenen Dienste zu verbessern.

8. Newsletter (Info-Service)

Wenn Sie unseren Newsletter per E-Mail beziehen möchten, benötigen wir von Ihnen Vor- und Nachnamen, die bevorzugte Ansprache sowie eine E-Mail-Adresse. Weitere Daten werden nicht erhoben. Diese Daten verwenden wir ausschließlich für den Versand der angeforderten Informationen.

Hierüber nehmen wir statistische Erhebungen vor. Dazu gehören die Informationen, ob der Newsletter geöffnet wurde und welche Links geklickt wurden. Diese Informationen können aus technischen Gründen zwar den einzelnen Newsletter-Empfängern zugeordnet werden, es ist jedoch nicht der Verarbeitungszweck für unsere Auswertungen. Die Auswertungen dienen uns allein dazu, die Lesegewohnheiten unserer Nutzer zu erkennen und unsere Inhalte auf Sie anzupassen oder unterschiedliche Inhalte entsprechend den Interessen auch einzelner Nutzer zu versenden. Die erteilte Einwilligung  zum Erhalt des Newsletters können Sie über einen Link im Newsletter oder über das Abmeldeformular unter www.hausundgrund-rlp.de/info-service jederzeit widerrufen.

9. YouTube

Wir haben Videos in unserer Webseite eingebunden, die bei YouTube (Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View CA 94043, USA) gespeichert sind und von unserer Webseite aus direkt abspielbar sind.

Bei der Einbindung werden in Teilbereichen eines Browserfensters Inhalte von YouTube abgebildet. Abgerufen werden die Videos jedoch erst durch gesondertes Anklicken (sog. „Framing“). Mit Aufruf der (Unter-)Seite unserer Webseite wird eine Verbindung zu den YouTube-Servern hergestellt und dabei der Inhalt dargestellt.

Die Einbindung von YouTube-Inhalten erfolgt im „erweiterten Datenschutzmodus”. Diesen stellt YouTube selbst bereit und sichert damit zu, dass durch die Einbettung keine Cookies gesetzt werden. Wenn Sie YouTube auf unserer Webseite aufrufen, während Sie in Ihrem YouTube- oder Google-Profil eingeloggt sind, können YouTube und Google dieses Ereignis allerdings mit dem jeweiligen Profil verknüpfen.
Wir nutzen Youtube, um Videos auf unserer Webseite einzubetten.
Verarbeitete Daten:

  • Nutzungsdaten
  • Accountdaten

Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung ist Ihre Einwilligung, die Sie durch Ihren Klick auf das Video erklären, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Wenn Sie die Zuordnung nicht wünschen, ist es erforderlich, dass Sie sich vor dem Aufruf unserer Webseite bei Google ausloggen. Sie können, wie oben dargestellt, Ihren Browser so konfigurieren, dass er Cookies abweist. Alternativ können Sie die Erfassung der durch Cookies erzeugten und auf Ihre Nutzung dieser Webseite bezogenen Daten sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem Sie in den Google-Einstellungen für Werbung (https://safety.google/intl/de_de/privacy/ads-and-data/) die Schaltfläche „Personalisierte Werbung deaktivieren“ anklicken. In diesem Fall wird Google nur nicht-individualisierte Werbung anzeigen.

10. Online-Solvenzcheck über CRIF GmbH

Wir bieten einen Online-Solvenzcheck (Mieterbonitätsprüfung) für Vermieter über den Dienstleister CRIF GmbH an. Der kostenpflichtige Service wird über die Webseite www.mietvertraege-rlp.de vertrieben.

Wir übermitteln im Rahmen dieses Services erhobene personenbezogene Daten an die CRIF GmbH, Leopoldstr. 244, 80807 München.

Rechtsgrundlage dieser Übermittlungen ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO bzw. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO (Durchführung eines Vertrages bzw. Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen). Verarbeitet werden personenbezogene Daten, um Vermietern Informationen zur Beurteilung der Bonität von potentiellen Mietern zu geben. Die Bonitätsprüfung dient der Bewahrung der Vermieter vor finanziellen Verlusten und eröffnet gleichzeitig die Möglichkeit, die Mieter durch Beratung vor einer übermäßigen finanziellen Belastung/Verschuldung zu bewahren.

Nähere Informationen zur Tätigkeit der CRIF GmbH können Sie jederzeit unter www.crif.de/datenschutz abrufen.

11. Kontakt

Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten sowie Widerruf erteilter Einwilligungen oder Widerspruch gegen eine bestimmte Datenverwendung wenden Sie sich bitte an die oben genannte Adresse oder die E-Mail-Adresse info@hausundgrund-rlp.de

12. Anpassung der Datenschutzerklärung

Durch die Weiterentwicklung unserer Webseite oder die Implementierung neuer Technologien kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Wir behalten uns daher vor, die Datenschutzerklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Wir empfehlen Ihnen daher, diese Seite regelmäßig zu besuchen, um sich über gegebenenfalls erfolgte Aktualisierungen zu informieren.

Stand: 01.09.2022