Angst und trübe Aussichten: Trotz weniger Überschuldeten besteht Anlass zur Sorge

Die höchste Schuldnerquote in Rheinland-Pfalz stellte der „Schuldner-Atlas 2024“ von Creditreform in Pirmasens fest.

Symbolbild Schuldner-Atlas: KontoauszugFoto: nmann77 / Adobe Stock

Trotz (oder vielmehr gerade wegen) der lahmenden Wirtschaft sank die Zahl der überschuldeten Erwachsenen in Deutschland 2024 erneut – und das auf einen neuen Tiefststand. Das geht aus dem „Creditreform Schuldner-Atlas 2024“ hervor. Einmal im Jahr nimmt die bekannte Auskunftei die finanziellen Probleme und ihre Verteilung (nach Alter, Geschlecht und Wohnort) unter die Lupe und wirft einen – diesmal recht besorgten – Blick in die Zukunft. Und auch die auf den ersten Blick so erfreulichen Zahlen für 2024 sind mit Vorsicht zu genießen.

94.000 Fälle weniger als noch im Jahr 2023

Die Anzahl der Verbraucher mit ernsthaften Schulden ging im Vergleich zum Vorjahr um rund 94.000 Fälle zurück. „Nur“ noch 5,56 Millionen Menschen gelten bundesweit als überschuldet. Das sind 8,09 Prozent der Erwachsenen und ein neuer Tiefststand seit Einführung des Vergleichs. Der Rückgang ist auf den ersten Blick bemerkenswert angesichts der Wirtschaftslage und multipler Krisen 2024 und in den Vorjahren.

Ernste Hintergründe: Krieg und Sparen

„Die eigentlich guten Nachrichten haben allerdings ernste Hintergründe“, betont Patrik-Ludwig Hantzsch, Leiter der Wirtschaftsforschung bei Creditreform. Die Verbesserung der Überschuldungslage wird vornehmlich auf die Faktoren „Kriegsangst“ und „Angstsparen“ zurückgeführt. „Die deutschen Verbraucher haben Angst vor der Zukunft und halten ihr Geld deshalb zusammen“, erläutert der Fachmann. Dazu habe die Politik der Ampel-Regierung ebenso beigetragen wie die schlechten Nachrichten aus der Wirtschaft, der Ukraine-Konflikt und die Wahlen in den USA. 2024 sei der Konsum spürbar zurückgegangen. Gleichzeitig stieg die Sparquote nach Analyse von Creditreform 2024 auf 12,5 Prozent (ein Plus von zwei Punkten), und auch das Sparguthaben nahm im Jahresverlauf um 20 Prozent zu. Das wertet die Studie als Zeichen dafür, dass viele Verbraucher vorsichtiger mit ihren Ausgaben sind und vorhandene Gelder eher zur Rückzahlung von Verbindlichkeiten nutzen.

Zensus-Effekt und kürzere Speicherungsfristen

Zudem trügen die Zahlen ein wenig. Neben dem so genannten „Zensus-Effekt“ (Bevölkerungsrückgang) ist in diesem Jahr zu berücksichtigen, dass Ende Mai 2024 die Datenspeicherungsfristen für weitere Überschuldungsverfahren verkürzt wurden. Diese werden somit in der Überschuldungsstatistik nicht mehr berücksichtigt. In einer Gesamtbetrachtung wären somit im Vergleich zum letzten Jahr rund 75.000 Überschuldungsfälle mehr aufzuführen. Die Zahl überschuldeter Verbraucher wäre demnach nur um knapp 19.000 Fälle gesunken. Und die aktuelle Überschuldungsquote läge mit 8,19 Prozent sogar leicht über dem Wert des Vorjahres (8,15 Prozent).

Zahl der überschuldeten Haushalte stieg leicht

Zudem sank die Zahl der Personen mit weichen Negativmerkmalen, also nachhaltigen Zahlungsstörungen, deutlich stärker (2,43 Millionen und - 82.000 Fälle) als die der Personen mit harten Negativmerkmalen, also juristischen Sachverhalten (3,13 Millionen, - 12.000 Fälle). Die Zahl der überschuldeten Haushalte stieg leicht um rund 3.000 Fälle auf 2,79 Millionen.

Geringverdiener geraten häufiger in Probleme

Innerhalb der Gruppe der Überschuldeten gibt es aufschlussreiche Trends. „Bei stabil bleibender Überschuldungslage insgesamt sind erneut vor allem Geringverdiener in die Überschuldungsspirale geraten“, so Michael Goy-Yun, Geschäftsführer von Creditreform Boniversum und microm. Dieser Personengruppe machen vor allem die hohen Energie- und Lebensmittelpreise zu schaffen, da sie einen größeren Anteil ihres Einkommens für Grundbedürfnisse ausgeben müssen. „Außerdem sehen wir einen weiteren Anstieg bei jungen und konsumorientierten Menschen. Diese Entwicklung korrespondiert mit der zunehmenden Nachfrage nach Ratenkrediten und so genannten ,Buy now, pay later‘-Angeboten.“

Männer häufiger und höher in der Kreide als Frauen

Männer verschulden sich zwar insgesamt weitaus häufiger als Frauen – und das altersunabhängig (Quoten von 10,09 Prozent und 6,17 Prozent). „Doch gleichzeitig sind es alleinerziehende Frauen, die immer noch überdurchschnittlich häufig betroffen sind und damit weiterhin wirtschaftlich Herausgeforderte die hauptsächlich Leidtragenden“, so Goy-Yun. Im Schnitt sind laut Überschuldungsstatistik des Statistischen Bundesamts Destatis Frauen durch weitaus geringere Schuldensummen belastet als Männer.

Es droht der Verlust zahlreicher Arbeitsplätze

Der Blick in die Zukunft bereitet einige Sorgen. „Für das laufende und das kommende Jahr wird der Verlust von Arbeitsplätzen wieder mehr ins Zentrum der Aufmerksamkeit rücken. Der Arbeitsmarkt hat sich den negativen konjunkturellen Entwicklungen lange widersetzt. Der dauerhafte Druck auf unsere Industrie wird auch zum Verlust von gut bezahlten Arbeitsplätzen führen, Stichworte VW und Bayer“, so Creditreform-Fachmann Hantzsch. In diesem Zusammenhang mache sich die Sparneigung der Verbraucher negativ bemerkbar, da der rückläufige Export nicht durch Impulse aus der Binnenkonjunktur ausgeglichen werde.

Sechs Hauptursachen für Überschuldung

Gut möglich also, dass bei den Hauptgründen für Überschuldung Arbeitslosigkeit (2024 mit 18,1 Prozent auf Platz 2) Erkrankung, Sucht, Unfall (18,4 Prozent) schon bald vom Spitzenplatz verdrängt. Auf den Plätzen folgen aktuell unwirtschaftliche Haushaltsführung (14,9 Prozent), Trennung, Scheidung, Tod (11,9 Prozent), längerfristiges Niedrigeinkommen (10,09 Prozent) und gescheiterte Selbstständigkeit (8,1 Prozent). 17,7 Prozent entfielen auf sonstige Auslöser für die Überschuldung.  

Pirmasens schlechter als das Sorgenkind Ruhrgebiet

Die Zahl der Überschuldungsfälle sank bundesweit fast flächendeckend. Neben zum Teil deutlichen regionalen Unterschieden bemerkenswert: Der Rückgang fiel im Schnitt im Osten deutlicher aus als im Westen. Das dürfte nicht zuletzt am Ruhrgebiet liegen, dessen Städte und Kreise im Ranking hohe Überschuldungsquoten auswiesen und darum viele der hinteren Plätze belegten. Dennoch schnitt eine rheinland-pfälzische Kommune noch schlechter ab als die schwächste Stadt in NRW. Schlechter als in Pirmasens, wo 16,98 Prozent der Erwachsenen 2024 als überschuldet galten (noch einmal 0,26 Prozent mehr als 2023), ist die Lage nur noch bei Schlusslicht Bremerhaven.  

Niedrigste Quote im Landkreis Trier-Saarburg

In Rheinland-Pfalz, das mit 8,27 Prozent Überschuldung etwas über dem Bundesschnitt lag, war neben Pirmasens in weiteren sechs Städten (Ludwigshafen, Kaiserslautern, Worms, Frankenthal, Koblenz und Zweibrücken) mehr als jeder zehnte Erwachsene überschuldet. Die niedrigsten (und noch einmal gesunkenen) Quoten wiesen wie im Vorjahr der Landkreis Trier-Saarburg (5,49 Prozent) und der Rhein-Pfalz-Kreis (6,18 Prozent) auf. Sie landeten als einzige Kreise aus Rheinland-Pfalz im bundesweiten Vergleich der Quoten von insgesamt 400 kreisfreien Städten und Kreisen in den Top 100 (Platz 68 und 97).

Stärkster Anstieg wurde in Trier verzeichnet

Diese denkbar knapp verpasst hat der Landkreis Südliche Weinstraße (6,21 Prozent, Platz 101). Nicht weit dahinter folgt Mainz (6,27 Prozent, Platz 108), das anders als im Vorjahr den benachbarten Landkreis Mainz-Bingen (in dem die Quote leicht stieg) diesmal knapp hinter sich ließ und die zweitniedrigste Quote aller Landeshauptstädte (hinter Potsdam) aufwies. Den stärksten Anstieg der Überschuldungsquote verzeichnete die Stadt Trier (+ 0,36 Prozent), den stärksten Rückgang der Landkreis Kusel (- 0,37 Prozent).

Tipp: Solvenzcheck bei jeder Neuvermietung

Egal wie niedrig oder hoch die Quote von Personen mit erheblichen Finanzproblemen vor Ort auch sein mag: Haus & Grund Rheinland-Pfalz rät Vermietern, sich bei der Auswahl von Mietern nicht nur auf das Bauchgefühl und deren Selbstauskunft zu verlassen. Vor Vertragsunterschrift sollte stets ein Solvenzcheck durchgeführt werden, der Sie im Zweifelsfall vor Mietinteressenten mit problematischer Zahlungsmoral warnen kann. Die Bonitätsüberprüfung kann mittlerweile auch bequem am eigenen Rechner durchgeführt werden, etwa mit dem Online-Solvenzcheck von Haus & Grund Rheinland-Pfalz (siehe Info-Kasten weiter unten). 

 

 

Hilfestellungen

Online-Solvenzcheck

Gerade private Kleinvermieter sollten alles tun, um den „richtigen“ Mieter zu finden. Dabei ist auch wichtig, die Zahlungsfähigkeit des Mietinteressenten im Blick zu haben. Als wertvolle Hilfe erweist sich dabei regelmäßig der Online-Solvenzcheck von Haus & Grund Rheinland-Pfalz. Freigabenummern dafür sind im Shop von Haus & Grund Rheinland-Pfalz erhältlich – auch im attraktiven Kombi-Paket mit Freischalt-Codes für die tausendfach bewährten Online-Mietverträge:

Broschüre:

Bei der Mietersuche sind nicht nur die Bonität des Interessenten und allerlei Rechtsfragen zu beachten. Es gibt viele Fallen, in die man als Vermieter tappen kann. Wie Sie diesen aus dem Weg gehen können, fasst eine Broschüre leicht verständlich zusammen. Herausgeber ist Haus & Grund Rheinland-Pfalz. Die Broschüre kann als PDF-Datei für 5,90 Euro im Online-Shop des Landesverbands bestellt werden:

 

Dieser Artikel stammt aus dem digitalen Info-Service von Haus & Grund Rheinland-Pfalz (Ausgabe Dezember 2024 vom 12. Dezember 2024). Melden Sie sich jetzt an für diesen kostenlosen Service des Landesverbands:

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6.8 Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit uns gegenüber zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

6.9 Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling

Sie haben gemäß Art. 22 DSGVO das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

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  • mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erfolgt.

6.10 Recht auf Beschwerde

Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die von uns vorgenommene Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

Zuständige Aufsicht für uns ist:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW

Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-999
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

7. Social Media Plugins

 

7.1 Facebook

Auf unserer Webseite sind Plugins des sozialen Netzwerks Facebook, Anbieter Facebook Inc., 1 Hacker Way, Menlo Park, California 94025, USA, integriert. Die Facebook-Plugins erkennen Sie an dem Facebook-Logo auf unserer Seite. Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist, wenn Sie außerhalb der USA oder Kanada leben, die Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Ireland. Wenn Sie unsere Seite besuchen, wird über das Plugin eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Facebook-Server hergestellt. Hierdurch erhält Facebook die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse unsere Webseite besucht haben.
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7.2 Twitter

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7.3 YouTube

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Die Einbindung von YouTube erfolgt durch das Einbetten des Services auf unserer Webseite mittels eines sog. „iFrames“. Beim Laden dieses iFrames erheben YouTube bzw. Google unter Umständen Informationen (auch personenbezogene Daten) und verarbeiten diese. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass YouTube bzw. Google die Informationen auch an einen Server in einem Drittland übermittelt.
Durch die Einbindung von YouTube verfolgen wir den Zweck, Ihnen verschiedene Videos auf unserer Webseite präsentieren zu können, damit Sie diese unmittelbar auf unserer Webseite anschauen können.

Rechtsgrundlage für die hier beschriebene Verarbeitung personenbezogener Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser hierfür erforderliches berechtigtes Interesse liegt dabei in dem großen Nutzen, den YouTube bietet. Durch die Einbindung von externen Videos entlasten wir unsere Server und können entsprechende Ressourcen anderweitig nutzen. Dies kann u.a. Stabilität unserer Server erhöhen. YouTube bzw. Google hat darüber hinaus ein berechtigtes Interesse an den erhobenen (personenbezogenen) Daten um die eigenen Dienste zu verbessern.

8. Newsletter (Info-Service)

Wenn Sie unseren Newsletter per E-Mail beziehen möchten, benötigen wir von Ihnen Vor- und Nachnamen, die bevorzugte Ansprache sowie eine E-Mail-Adresse. Weitere Daten werden nicht erhoben. Diese Daten verwenden wir ausschließlich für den Versand der angeforderten Informationen.

Hierüber nehmen wir statistische Erhebungen vor. Dazu gehören die Informationen, ob der Newsletter geöffnet wurde und welche Links geklickt wurden. Diese Informationen können aus technischen Gründen zwar den einzelnen Newsletter-Empfängern zugeordnet werden, es ist jedoch nicht der Verarbeitungszweck für unsere Auswertungen. Die Auswertungen dienen uns allein dazu, die Lesegewohnheiten unserer Nutzer zu erkennen und unsere Inhalte auf Sie anzupassen oder unterschiedliche Inhalte entsprechend den Interessen auch einzelner Nutzer zu versenden. Die erteilte Einwilligung  zum Erhalt des Newsletters können Sie über einen Link im Newsletter oder über das Abmeldeformular unter www.hausundgrund-rlp.de/info-service jederzeit widerrufen.

9. YouTube

Wir haben Videos in unserer Webseite eingebunden, die bei YouTube (Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View CA 94043, USA) gespeichert sind und von unserer Webseite aus direkt abspielbar sind.

Bei der Einbindung werden in Teilbereichen eines Browserfensters Inhalte von YouTube abgebildet. Abgerufen werden die Videos jedoch erst durch gesondertes Anklicken (sog. „Framing“). Mit Aufruf der (Unter-)Seite unserer Webseite wird eine Verbindung zu den YouTube-Servern hergestellt und dabei der Inhalt dargestellt.

Die Einbindung von YouTube-Inhalten erfolgt im „erweiterten Datenschutzmodus”. Diesen stellt YouTube selbst bereit und sichert damit zu, dass durch die Einbettung keine Cookies gesetzt werden. Wenn Sie YouTube auf unserer Webseite aufrufen, während Sie in Ihrem YouTube- oder Google-Profil eingeloggt sind, können YouTube und Google dieses Ereignis allerdings mit dem jeweiligen Profil verknüpfen.
Wir nutzen Youtube, um Videos auf unserer Webseite einzubetten.
Verarbeitete Daten:

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Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung ist Ihre Einwilligung, die Sie durch Ihren Klick auf das Video erklären, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

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10. Online-Solvenzcheck über CRIF GmbH

Wir bieten einen Online-Solvenzcheck (Mieterbonitätsprüfung) für Vermieter über den Dienstleister CRIF GmbH an. Der kostenpflichtige Service wird über die Webseite www.mietvertraege-rlp.de vertrieben.

Wir übermitteln im Rahmen dieses Services erhobene personenbezogene Daten an die CRIF GmbH, Leopoldstr. 244, 80807 München.

Rechtsgrundlage dieser Übermittlungen ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO bzw. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO (Durchführung eines Vertrages bzw. Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen). Verarbeitet werden personenbezogene Daten, um Vermietern Informationen zur Beurteilung der Bonität von potentiellen Mietern zu geben. Die Bonitätsprüfung dient der Bewahrung der Vermieter vor finanziellen Verlusten und eröffnet gleichzeitig die Möglichkeit, die Mieter durch Beratung vor einer übermäßigen finanziellen Belastung/Verschuldung zu bewahren.

Nähere Informationen zur Tätigkeit der CRIF GmbH können Sie jederzeit unter www.crif.de/datenschutz abrufen.

11. Kontakt

Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten sowie Widerruf erteilter Einwilligungen oder Widerspruch gegen eine bestimmte Datenverwendung wenden Sie sich bitte an die oben genannte Adresse oder die E-Mail-Adresse info@hausundgrund-rlp.de

12. Anpassung der Datenschutzerklärung

Durch die Weiterentwicklung unserer Webseite oder die Implementierung neuer Technologien kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Wir behalten uns daher vor, die Datenschutzerklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Wir empfehlen Ihnen daher, diese Seite regelmäßig zu besuchen, um sich über gegebenenfalls erfolgte Aktualisierungen zu informieren.

Stand: 01.09.2022